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    Gesetzliche Rente | 23.10.2017 Drucken

    Vorschlag für ein Online-Rentenkonto

    Eine neue Informationspflicht für die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersversorgung und für alle Anbieter privater Renten, nämlich die elektronische Bereitstellung der erforderlichen Daten für ein Online-Rentenkonto, fordert das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA).

    Diese gesetzliche Informationspflicht ist Teil eines detaillierten Vorschlags für die Einführung einer Online-Plattform, auf der jeder seine künftigen Rentenansprüche in übersichtlicher und zusammengefasster Form einsehen kann. In vielen anderen Ländern gibt es solche Konten bereits seit längerer Zeit.

    Vorschlag für ein Online-RentenkontoDaher hat das DIA mit ausführlichen Expertengesprächen die Erfahrungen mit Online-Rentenkonten in Schweden, in den Niederlanden, in Großbritannien und in Australien sondiert. Die Ergebnisse wurden in einem Dossier zusammengefasst. Sie bildeten die Grundlage für einen Vorschlag für Deutschland. Die Daten über die künftigen Rentenanwartschaften, das ist eine Schlussfolgerung aus den Erfahrungen, sollten dabei nicht in einer zentralen Datenbank vorgehalten, sondern jeweils nach dem Einloggen des Konteninhabers bei den Altersvorsorgeanbietern abgerufen werden. Der Einblick in das Rentenkonto sollte auf jedem Gerät, also Smartphone, Tablet, Laptop oder PC möglich sein.

    eID-Funktion als „Schlüssel“ zum Konto

    Zur sicheren Identifizierung schlägt das DIA die eID-Funktion des neuen Personalausweises vor. Sollte die mobile Nutzung dieser Funktion mit dem Smartphone sich noch verzögern, weil nicht genügend geeignete Geräte im Umlauf sind, käme das Elster-Verfahren in Frage, das die Finanzämter für die Abgabe der elektronischen Steuererklärung nutzen. Mit dem eID-Verfahren verfügt Deutschland aber über eine sehr sichere Methode, die mittelfristig beim Online-Rentenkonto zum Einsatz kommen sollte.

    Die Auswahl des Plattformbetreibers, so der Vorschlag im DIA-Dossier, sollte in einem Ausschreibungsverfahren erfolgen. So wie es auch bei der Produktinformationsstelle Altersvorsorge der Fall war. Der im Zuge des Ausschreibungsverfahrens gefundene Bewerber, der sich am besten für den Betrieb der Plattform eignet, wird mit der Aufgabe zur Führung des Rentenkontos beliehen. Als Rechtsform ist eine gGmbH oder ein Verein geeignet. Die Gemeinnützigkeit hätte den Vorteil, dass in der öffentlichen Wahrnehmung das Rentenkonto nicht als Geschäftsmodell eines einzelnen Wirtschaftsunternehmens angesehen wird.

    Technologieland Deutschland muss endlich nachziehen

    „Es ist höchste Zeit, dass im Technologieland Deutschland endlich ein Online-Rentenkonto eingeführt wird. Andere Länder haben uns längst mit Erfolg vorgemacht, wie mit einem solchen Konto die Bürger ihre Altersvorsorge viel besser einschätzen und langfristige Entscheidungen treffen können“, erklärte DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.

    Das Online-Rentenkonto soll verbindlich für die Anbieter, einfach für die Nutzer und sicher für die Daten sein. Die Details des DIA-Vorschlags im Überblick:

    Gesetzgeberischer Impuls

    Einführung einer neuen Informationspflicht für Altersvorsorgeanbieter (Ergänzung § 6 VVG-Informationspflichtenverordnung, Änderung § 4a des Gesetzes über die betriebliche Altersversorgung, Präzisierung § 109 SGB IV) sowie Auswahl und Beauftragung eines Trägers für die Online-Plattform.

    Private-Public-Partnership

    Entwicklung der Datenstandards gemeinsam mit den Altersvorsorgeträgern. Das Online-Rentenkonto hat wegen der gesetzlichen Informationsverpflichtung eine staatlich-institutionelle Eigenschaft, die Durchführung jedoch wird an Dritte übertragen, die mit dieser Aufgabe beliehen werden (ähnlich wie im Fall der Produktinformationsstelle Altersvorsorge).

    Offene Ausschreibung

    Auswahl eines geeigneten Bewerbers für den Betrieb der Rentenplattform in der Rechtsform einer gGmbH oder eines Vereins. Der Status der Gemeinnützigkeit signalisiert, dass es sich um kein Geschäftsmodell eines Wirtschaftsunternehmens handelt.

    Schrittweise Implementierung

    Staffelung der Fristen zur Datenbereitstellung, um kleineren Unternehmen mehr Zeit für die Umstellung zu geben. Altersvorsorgeträger mit vielen Anwärtern gehen voran, damit schnell eine erhebliche Marktabdeckung erreicht wird.

    Hoher Sicherheitsstandard

    Als Anmeldeverfahren bietet sich die eID-Funktion des neuen Personalausweises an. Sofern es ausreichend Geräte gibt, die für eine mobile Nutzung der Online-Ausweisfunktion geeignet sind. Derzeit ist das noch nicht der Fall. Aber mit der Verständigung auf einen neuen Standard für den NFC-Chip seit Mitte dieses Jahres besteht eine gute Wahrscheinlichkeit, dass in etwa zwei Jahren eine mobile Nutzung mit einem guten Verbreitungsgrad möglich ist. Alternativ kommt als Übergangslösung das Elster-Verfahren zur Abgabe der elektronischen Steuererklärung in Frage.

    Keine zentrale Datenspeicherung

    Anlassbezogener Abruf der notwendigen Daten nach dem Einloggen des Kontoinhabers, zentral werden nur die unbedingt notwendigen Stammdaten vorgehalten.

    Moderierter Prozess zur Datenstandardisierung

    Die Aufbereitung und Vereinheitlichung der Daten gilt als aufwändigste Aufgabe. Daher sollten sich in einem Projekt mit Begleitung durch das zuständige Ministerium die Interessenvertreter und ausgewählte Akteure aus allen drei Säulen der Altersvorsorge auf einheitliche Datenstandards verständigen. Wegen der Vielfalt der Altersvorsorgeformen wird eine Unterteilung bei der Anzeige der Daten in garantierte Altersvorsorgeleistungen und in einen informellen Ausweis weiterer Alterseinkünfte vorgeschlagen.

    Gemeinsame Finanzierung

    Die Träger der Altersvorsorge übernehmen die Kosten für den Betrieb des Online-Rentenkontos. Mittelfristig sinken dadurch bei ihnen die Aufwände. Eine solche Finanzierung ist auch bei anderen Einrichtungen in der Finanzbranche verbreitet. Zum Beispiel bei der Zertifizierung der staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte.

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