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    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 24.10.2017 Drucken

    Kritik an den Kostenkennziffern

    Der Streit über die Kosten der Altersvorsorge erhält mal wieder neue Nahrung. Prof. Friedrich Thießen von der Technischen Universität Chemnitz geht hart mit der derzeitigen Darstellung in den Informationen zur Basisrente ins Gericht.

    Mit der Einführung des einheitlichen Produktinformationsblattes für Altersvorsorge- und Basisrentenverträge ab dem 1. Januar 2017 sollte eigentlich etwas Ruhe in die Kostendiskussion einziehen.

    Rente Höhe KostenDie Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) hatte dafür ein einheitliches Verfahren zur Berechnung der Effektivkosten entwickelt. Damit ist endlich Vergleichbarkeit gewährleistet. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge hatte zuvor mit zwei Studien zur Auswertung der Wirkungen des Lebensversicherungs-Reformgesetzes nachgewiesen, dass die Versicherer zuvor nach eigenem Gutdünken rechneten.

    Prof. Thießen übt nun mit einer Untersuchung unter dem Titel „Scheinbare und tatsächliche Kostenbelastung von Rürup-Renten-Verträgen“ harsche Kritik an der gegenwärtig vorgeschriebenen Art der Kostendarstellung. Sein Haupteinwand: Die Art der Darstellung lasse beim Sparer keine klare Vorstellung zu, welcher Gesamtbetrag an Kosten für einen Basisrenten-Vertrag tatsächlich anfällt.

    Zur Illustration hat er eine typisierende Berechnung für einen Vertrag mit 200 Euro monatlichen Einzahlungen angestellt, der 35 Jahre läuft. Dabei stellt er gegenüber, welche Angabe jeweils im Produktinformationsblatt zu finden ist und welche absoluten Kosten daraus resultieren. Beispiel: Die Vertriebskosten werden mit 2,5 Prozent angegeben, das entspricht einem Betrag von 2.100 Euro. Die Verwaltungskosten Teil II sind in den Kundeninformationen mit 0,14 Prozent beziffert. Über die gesamte Laufzeit von 35 Jahren führt dieser Prozentsatz zu 19.159 Euro.

    Methodisch in Ordnung, aber nicht verständlich?

    Selbst Fachleuten werde die ganze Konsequenz der Kostensätze nicht auf Anhieb klar. Dies sei für ein gesetzlich vorgeschriebenes und abgesegnetes Informationsblatt eigentlich ein Fehlschlag. Sein Ratschlag: Die Kunden sollten sich die absoluten Kostenbeträge für jedes Jahr ausrechnen. Da er und seine Mitautor Jan Justus Brenger wohl schon ahnten, dass dies ein unrealisierbarer Vorschlag ist, verweisen sie auf den Verkäufer des Vertrages. Den sollte der Verbraucher mit Nachdruck um diese Angabe bitten.

    Die neue Kennziffer „Effektivkosten“ halten die Autoren aus Sicht des Kunden ebenfalls für wenig hilfreich. Methodisch sei an der Ermittlung der Effektivkosten wenig auszusetzen. Es stelle sich jedoch die Frage, was die Kennziffer einem Nutzer von Rürup-Verträgen aussagt. „Versteht er, was gemeint ist? Sind die Auswirkungen und Konsequenzen verschiedener Ausprägungen der Kennziffer für Verbraucher greifbar und verständlich?“ Die Autoren schlagen stattdessen den Endwert als Vergleichskriterium vor. Diese Kenngröße sei in der Wissenschaft absolut anerkannt und sehr leicht verständlich.

    Endwert ist für Vergleich ungeeignet

    Ein Endwert ist aber ebenso wie absolute Kostenbeträge für einen Vergleich von verschiedenen Verträgen überhaupt nicht geeignet. Schon durch unterschiedliche Laufzeiten ergeben sich verschiedene Kostenbeträge und Endwerte. Das räumte Prof. Thießen auf Nachfrage dann auch ein. Ziel des neuen Produktinformationsblattes war es aber in erster Linie, eine bessere Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Angeboten herzustellen. So wurde in den vergangenen Jahren doch immer wieder die mangelnde Transparenz im Bereich der geförderten Altersvorsorge kritisiert. Mit Hilfe der Effektivkosten und der nun von der Produktinformationsstelle Altersvorsorge entwickelten einheitlichen Berechnungsmethodik existiert endlich mehr Vergleichbarkeit.

    Es lässt sich trefflich darüber streiten, inwieweit sich Sparer vorstellen können, ob Effektivkosten von 2,2 Prozent viel oder wenig sind. Aber sie werden sicherlich schnell bemerken, dass ein Vertrag mit 1,6 Prozent Effektivkosten der bessere von beiden ist. Daher wäre es falsch, einen mühsam erarbeiteten Standard schon wieder in Frage zu stellen. Was allerdings nicht heißt, dass die Aufklärung von Sparern über die Auswirkung von Kosten nicht noch weiter verbessert werden könnte.

     

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