Nachricht an die Redaktion

    Ihre Nachricht an uns


    Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

    Vorsorgemappe

    Newsletter abonnieren & kostenlose Vorsorgemappe anfordern.

    DIA Update

    Abonnieren Sie den kostenlosen
    Newsletter des DIA.

    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 11.5.2015 Drucken

    Kostensenkungen bremsten Rückgang

    Die garantierten Ablaufleistungen bei klassischen Privatrenten in der dritten Vorsorgeschicht sanken 2015 gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt um 7,3 Prozent. Bei klassischen Riesterrenten fiel der Rückgang mit durchschnittlich 6,7 Prozent etwas geringer aus.

    Das ergab die Studie „Mehr Transparenz, weniger Kosten? Was hat das Lebensversicherungs-Reformgesetz gebracht?“, die im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) vom Berliner Institut für Transparenz (ITA) angefertigt und unlängst vorgestellt worden ist. Die Absenkung geht auf den niedrigeren Rechnungszins zurück, der seit Anfang des laufenden Jahres gilt. „Kostensenkungen und veränderte Kostenstrukturen haben verhindert, dass die garantierten Ablaufleistungen noch stärker gefallen sind“, stellt Dr. Mark Ortmann, ITA-Geschäftsführer und Autor der Studie, fest. Er erläutert dies an Hand folgender Berechnung: Der Rechnungszins ist von 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent zurückgegangen, also um 28,6 Prozent. Bei einem Sparvertrag mit 100 Euro Monatsbeitrag und 30 Jahren Laufzeit ohne Kosten führt das zu einer um 7,7 Prozent geringeren Ablaufleistung. Dem stehen die in der Studie ermittelten Werte gegenüber: Bei den untersuchten klassischen Privat-Renten fielen die garantierten Ablaufleistungen nur um 7,3 Prozent, die untersuchten klassischen Riester-Renten nur um 6,7 Prozent. „Die Veränderungen bei den Kosten, die durch das Lebensversicherungs-Reformgesetz ausgelöst worden sind, haben den tatsächlichen Rückgang also ein wenig abgebremst“, fügt Ortmann hinzu.

    DIA-Studie_LVRG

    Allerdings sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Gesellschaften erheblich. So sank die garantierte Ablaufleistung beim Rententarif AR der Württembergischen Lebensversicherung AG lediglich um 2,5 Prozent. Die Superia ZukunftsRente (RS 106) der IDEAL Lebensversicherung AG hingegen kommt in der Kalkulation des Jahres 2015 gegenüber 2014 nur noch auf eine um 11,4 Prozent geringere garantierte Ablaufleistung. Auch die garantierten Renten im ersten Jahr sind im Durchschnitt aller in der Studie untersuchten Tarife gesunken: bei klassischen Privat-Renten in der 3. Schicht mit einer Renten­garantiezeit von fünf Jahren um 14,1 Prozent und bei klassischen Riester-Renten mit der gleichen Rentengarantiezeit um 13,8 Prozent.

    Bei der Kostenstruktur wurde ein Richtungswechsel eingeläutet

    Private Rentenversicherungen und Riester-Renten, bei denen einmalige Abschlusskosten erhoben werden, enthalten seit Jahresbeginn überwiegend niedrigere einmalige Kosten. Bei der Vergütung des Versicherungsvertriebs bahnt sich ein Richtungswechsel hin zu mehr laufender Bezahlung an. Insgesamt kommt es zwar nicht zu einer Veränderung der Gesamtkosten, weil im Gegenzug die laufenden Kosten erhöht wurden, aber die Kostenstrukturen verändern sich. Im Durchschnitt aller in der Studie untersuchten Tarife sanken die einmaligen Abschluss- und Vertriebskosten bei der klassischen Privat-Rente in der dritten Altersvorsorgeschicht um 28,6 Prozent, bei klassischen Riester-Renten um 25,5 Prozent und bei fondsgebundenen Riester-Renten um 33,5 Prozent. „Diese überwiegende Senkung der einmaligen Kosten ist vor allem auf die Senkung des Höchstzillmersatzes zurückzuführen. Das lässt sich daran erkennen, dass bei der Mehrzahl der untersuchten Tarife die Anbieter diese Kosten in dem Maße, also um 37,5 Prozent verringert haben, wie durch das Lebensversicherungs-Reformgesetz die Obergrenze abgesenkt wurde, bis zu der Versicherer zu Beginn eines Vertrages Abschlusskosten sofort in der Bilanz ansetzen können“, erläutert Dr. Mark Ortmann.

    Laufende Vergütung fördert Betreuung

    Obwohl sich die Gesamtkosten nicht wesentlich verändert haben, sind die mit der DIA-Studie beobachteten Veränderungen bei der Vergütung im Interesse des Kunden. Da die Verträge zu Beginn weniger mit Kosten belastet werden, steht ein größerer Teil der angesparten Beiträge sofort zur Verzinsung zur Verfügung. Außerdem fördert eine laufende Vergütung die Betreuung des Kunden durch den Versicherungsvermittler, weil dieser ein größeres Interesse hat, dass der Vertrag bis zum Ende durchgehalten und nicht vorzeitig storniert wird. Darüber hinaus verbessern sich die Rückkaufswerte bei einem vorzeitigen Vertragsende.

    Provisionen sanken bislang nur unwesentlich

    „Das Provisionsniveau insgesamt hat sich nur unwesentlich verändert. Die meisten Versicherer haben keine Anpassungen vorgenommen oder geplant. Ohne gesetzgeberische Maßnahmen werden sich die Vermittlungsprovisionen kaum signifikant nach unten bewegen“, fügt Ortmann hinzu. Das zeigt sich zum Beispiel auch daran, dass einige wenige Anbieter entgegen dem Trend und trotz der Stoßrichtung des Lebensversicherungs-Reformgesetzes die einmaligen Abschluss- und Vertriebskosten erhöht haben. „Wenn der Gesetzgeber eine Senkung der Provisionen wünscht, sollte er zuerst das längst überholte Provisionsabgabeverbot formell aufheben“, fordert Ortmann. „Nur wenn der dadurch ausgelöste Wettbewerb nicht zu einer Senkung der Provisionen führen sollte, könnte der Gesetzgeber Obergrenzen gesetzlich verankern, wie es zum Beispiel vor einigen Jahren in der privaten Krankenversicherung geschehen ist.“

    Schmerzhafte, aber notwendige Anpassung

    „Mit dem Richtungswechsel bei der Vergütung des Versicherungsvertriebs, der sich gegenwärtig anbahnt, stellen sich die Lebensversicherer auf die Zukunft ein. Der Anpassungsprozess mag für viele Versicherungsvermittler schmerzhaft sein, aber letztlich führt kein Weg daran vorbei. Eine laufende Vergütung sichert langfristig die Existenz der Vermittler, weil sie kontinuierlich fließende Einnahmen haben, und verbessert die Qualität der Kundenbetreuung in der Altersvorsorge“, fügt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern hinzu.

    Die oft kritisierten Rückkaufswerte haben sich verbessert

    Der Verlauf der Rückkaufswerte hat sich durch die veränderte Kostenstruktur verbessert.  „Die Rückkaufswerte von Rentenversicherungen waren in der Vergangenheit heftiger Kritik ausgesetzt, weil die Sparer bei einem vorzeitigen Ende in den ersten Jahren häufig nur äußerst geringe Beträge zurückbekamen. Das Lebensversicherungs-Reformgesetz hat in diesem Punkt eine positive Veränderung bewirkt“, erklärt Dr. Mark Ortmann. Bei klassischen Privat-Renten waren die Rückkaufswerte der untersuchten Tarife 2015 bis zum 15. Jahr höher als bei Verträgen, die 2014 abgeschlossen wurden. Klassische Riester-Renten sind bis zum 12. Jahr besser als die Vorläufertarife aus dem vergangenen Jahr. Nach diesen beiden Jahren sind die Rückkaufswerte dann im Durchschnitt niedriger als im Vorjahr. Betrachtet man nur die garantierten Rückkaufswerte, so reicht die Verbesserung im Durchschnitt bis ins 11. Jahr. „Diese Verbesserung wollte der Gesetzgeber mit dem Lebensversicherungs-Reformgesetz erreichen“, erläutert Ortmann diese Veränderung. Allerdings sind die Unterschiede zwischen den Anbietern zum Teil erheblich. Wenn ein Versicherer zuvor schon keine oder nur sehr geringe einmalige Abschlusskosten erhoben hat, dann bleiben die Rückkaufswerte gleich oder verschlechtern sich sogar.

    Abweichungen von knapp 100 Prozent

    Während der Gesetzgeber eine Verbesserung der Rückkaufswerte bewirkte, versagte er in einem  anderen Punkt jedoch: Mit der Verpflichtung der Lebensversicherer, ab dem 1. Januar 2015 die Effektivkosten ihrer Tarife in den Produktunterlagen auszuweisen, wurde nicht mehr, sondern weniger Transparenz geschaffen. „Das liegt allerdings nicht an der Kennziffer selbst, sondern am schlechten Handwerk des Gesetzgebers. Er hat es versäumt, eine einheitliche Berechnungsmethode vorzugeben. Daher sind die ausgewiesenen Ergebnisse in keiner Weise vergleichbar. Dem Sparer wird eine Transparenz vorgegaukelt, die in Wirklichkeit gar nicht vorhanden ist“, kritisiert Dr. Mark Ortmann. Im Rahmen der Studie wurden für alle untersuchten Renten- und Riester-Tarife die von den Anbietern ausgewiesenen Effektivkosten mit Werten verglichen, die nach einer einheitlichen Methode berechnet wurden. „Das Ergebnis ist eine Katastrophe“, resümiert Ortmann. „Mit den Werten der Anbieter kann niemand etwas anfangen.“ Zum Beleg für die Abweichungen führt er ein Beispiel an: In den Produktunterlagen des Versicherers werden 0,32 Prozent Effektivkosten ausgewiesen. Die vom Analyseunternehmen Morgen & Morgen ermittelten Effektivkosten betragen 0,63 Prozent. Das macht eine Abweichung von 97 Prozent. „Solche Abweichungen haben wir in der Studie reihenweise festgestellt. Nur in wenigen Fällen stimmten die Angaben des Anbieters mit den Werten von Morgen & Morgen überein.“

    Einheitlicher Standard zur Berechnung der Effektivkosten fehlt

    Die Abweichungen sind auf den fehlenden einheitlichen Standard für die Kennziffer zurückzuführen, die sich bei sachgerechter Handhabe sehr gut eignet, Versicherungstarife vergleichbar zu machen. Aber es fehlen bislang eine klare Definition, welche Parameter in der Berechnung zu berücksichtigen sind, und eine Festlegung, welche Wertentwicklung und Gesamtverzinsung zugrunde zu legen sind. „Manche Anbieter rechnen mit nur einer festen Wertentwicklung, andere mit der für das Angebot vorgegebenen, andere wiederum mit mehreren Konstellationen. Manche berücksichtigen unterschiedliche Gesamtverzinsungen, andere hingegen halten die Gesamtverzinsung fest. Ein Anbieter weist zwei getrennte Quoten aus: Die Kostenquote des Versicherungsmantels und die Fondskosten. Es wird auf der Basis der Wertentwicklung vor oder nach Fondskosten gerechnet. Zum Teil werden Kosten im Risikobeitrag berücksichtigt. Zulagen bei Riester gehen manchmal in die Berechnung ein, manchmal aber auch nicht. Die Anbieter dynamischer Hybride rätseln über den Umgang mit den kollektiven Kosten im Sicherungsvermögen. Diese Aufzählung ließe sich noch beliebig fortsetzen“, beschreibt Mark Ortmann das Dilemma. Jeder Versicherer rechne nach eigenem Gusto. Der fehlende Standard lade dazu ein, an der einen oder anderen Stellschraube zu drehen, um die Effektivkosten ein wenig zu schönen. „Die Dummen sind die Kunden und jene Versicherer, die sich ernsthaft um größere Transparenz bemühen.“

    Nachricht an die Redaktion

    Senden Sie Hinweise, Lob oder Tadel zu diesem Artikel an die DIA Redaktion.

    Nachricht an die Redaktion

    Haben Sie Anmerkungen oder Fragen zu diesem Beitrag? Schreiben Sie uns gern! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

      Ihre Nachricht an uns


      Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

      Artikel teilen

      [contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]
      Ausgewählte Artikel zum Thema

      Der LV-Markt ist in Bewegung gekommen

      Zum 1. Januar 2015 haben die Versicherungsunternehmen das Lebensversicherungs-Reform­gesetz umgesetzt. Einige Ziele des Gesetzgebers wurden erreicht. Die einmaligen Abschlusskosten sind gesunken, die Rückkaufswerte entwickeln sich besser. Die Effektivkosten verringerten sich nur leicht. Kunden haben auch heute keine Chance, das beste und günstigste Produkt in der Vielfalt der Tarife zu finden. Das sind die wesentlichen Ergebnisse […]

      Artikel lesen
      Gesetz verfehlt wichtige Ziele

      Gesetz verfehlt wichtige Ziele

      Das Institut für Transparenz (ITA) hat im Auftrag des DIA die Auswirkungen des Lebensversicherungs-Reformgesetzes untersucht. Zum Ergebnis dieser Auswertungen gehören neben knapp 400 Tabellen zu Ablaufleistungen, Rückkaufswerten und Effektivzinsen, die vor allem für Versicherungsmathematiker reichlich Lesestoff bieten, einige Schlussfolgerungen zur Wirksamkeit des Gesetzes. Dr. Mark Ortmann, ITA-Geschäftsführer und Autor der Studie, erläutert im DIA-Gespräch einige […]

      Artikel lesen