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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 29.11.2022 Drucken

    Flexirente wird nur wenig nachgefragt

    Einst als Hoffnungsträger gestartet, um den Übergang zwischen Erwerbsleben und Ruhestand variabler zu gestalten, bleibt die Flexirente unter ihren Möglichkeiten und so manchen Erwartungen.

    Wenig Positives und ein eher ernüchterndes Fazit enthält ein unlängst veröffentlichter Bericht zur Flexirente. Initiiert wurde der Report vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und anschließend vom Bundeskanzleramt gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt umgesetzt. Dafür fanden auch Befragungen statt.

    Als 2017 das Flexirentengesetz in Kraft trat, waren die Hoffnungen und Wünsche in der Gesellschaft und in den Unternehmen groß. Die Flexirente sollte unter anderem dafür sorgen, dass Menschen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze flexibler in ihrem Job agieren können beziehungsweise aufgrund attraktiver Zuverdienstmöglichkeiten länger im Unternehmen bleiben. Doch nun konstatieren die Autoren der Studie: die Nutzung der Flexirenten-Regelungen fällt in den ersten fünf Jahren „bisher noch verhalten” aus. 

    Vielfach ist das auf fehlendes Wissen und zu komplexe Strukturen zurückzuführen, wie Befragungen zeigen. Auch mögliche Abzüge bei Rente oder Verdienst möchten viele vermeiden. Häufig mangelt es an der nötigen Aufklärung der Zielgruppen. Die dadurch vergebenen Chancen sind angesichts des großen Interesses an Rententhemen umso bedauerlicher. Insbesondere für die unmittelbar oder absehbar vor dem Ruhestand stehende Generation sind Renten-Optionen ein wichtiger Punkt. Bei diesen Befragten war die Flexirente zumindest schon einmal Thema (63 Jahre und älter: 91 Prozent). Doch über alle Altersgruppen und Befragten hinweg kannten 75 Prozent die Regelungen der Flexirente nicht. So hebt der Bericht auch ausdrücklich hervor: „Verbesserungspotenziale bestehen vor allem beim (digitalen) Informationsangebot.“

    Nur ein Punkt punktet richtig

    Paradoxerweise findet in der Praxis zumindest eine Neuregelung im Zusammenhang mit einem flexiblen Renteneintritt regen Anklang, die war jedoch nicht Gegenstand der Untersuchung. Die Möglichkeit, Sonderbeiträge an die Rentenversicherung zu zahlen, um so Abschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn zu vermeiden. Allein im Jahr 2020 zahlten mehr als 35.000 gesetzlich Rentenversicherte einmalig oder verteilt über mehrere Jahre solche freiwilligen Zusatzbeiträge.

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