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    Gesetzliche Rente

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    Gesetzliche Rente | 24.11.2022 Drucken

    Rentenübersicht beginnt im Dezember mit Testphase

    Mitte Dezember, so der Plan der Deutschen Rentenversicherung, geht die digitale Rentenübersicht in die Testphase.

    Das bestätigte der Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dirk von der Heide, auf Anfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). Damit beginnt die zwölfmonatige Testphase für die neue Rentenübersicht. Versicherte können dort ihre künftigen Rentenansprüche über alle Säulen des Alterssicherungssystems hinweg einsehen.

    In der ersten Phase nehmen die Versorgungseinrichtungen allerdings nur auf freiwilliger Basis teil. Daher wird interessant sein, wie viele Pensionskassen und Versicherer beim Start der Plattform schon an Bord sind. Die Zentralstelle für die digitale Rentenübersicht (ZfDR), die unter dem Dach der Rentenversicherung für die Entwicklung und den Betrieb der neuartigen Dienstleistung zuständig ist, hat bereits seit einiger Zeit eine Webseite eingerichtet, auf der fachliche und technische Informationen für die Anbindung von Versorgungsträgern zu finden sind, zum Beispiel Beschreibungen für Schnittstellen und Datenformate. Auffällig ist auch, dass vermehrt Dienstleister Unterstützung bei der Anbindung anbieten. Die Consulting-Unternehmen haben also längst das neue Geschäftsfeld für sich entdeckt.

    Ab Sommer 2023 für alle offen

    Welche Versicherte eine Einladung zum Test der Plattform erhalten, teilte die Rentenversicherung noch nicht mit. Das konkrete Testvorgehen befinde sich noch in der Konzeption, so Pressesprecher von der Heide. Voraussichtlich ab Sommer 2023 soll das Portal dann allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen, fügte er hinzu. Zur Struktur der digitalen Rentenübersicht lieferte die Rentenversicherung unlängst auf einem Expertenseminar einige Einblicke. Auf der offen zugänglichen Startseite erhalten die Nutzer in einem ersten Schritt allgemeine Informationen zu den Möglichkeiten der Plattform und zu ihrer Handhabung.

    Im zweiten Schritt gelangt man mit den persönlichen Zugangsdaten zu den gemeldeten individuellen Altersversorgungsansprüchen. Am Einstiegspunkt sind die Informationen noch stark reduziert. Lediglich die Bruttobeträge werden aufgeführt, sortiert nach ihrer Auszahlungsart, also zum Beispiel lebenslange Rentenzahlung oder einmalige Kapitalabfindung. In einer nächsten Ebene folgt eine differenziertere Übersicht zu den künftigen Ansprüchen. In einer dritten Ebene werden dann Zusatzinformationen wie Kontaktmöglichkeiten zum Versorgungsträger oder bestimmte Leistungsmerkmale aufgeführt.

    Ohne Beamtenversorgung

    Ende 2023, voraussichtlich im Dezember, wenn die zwölfmonatige Frist für den Probebetrieb ausgereizt wird, folgt dann der Regelbetrieb. Dann sind alle Versorgungsträger, die derzeit schon auf der Grundlage einer gesetzlichen Vorschrift sogenannte Standmitteilungen verschicken müssen, zu einer Anbindung verpflichtet. Damit ist auch klar, welche Versorgungsträger auf absehbare Zeit erst einmal nicht mit von der Partie sind: zum Beispiel die Beamtenversorgung von Bund und Ländern sowie die berufsständischen Versorgungswerke. Aber auch Ansprüche aus einer Direktzusage im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bleiben zunächst außen vor.

    Die nur teilweise Erfassung der Rentenansprüche ist suboptimal, aber immer noch besser als eine weitere Verzögerung der digitalen Rentenübersicht, die anderenfalls gedroht hätte. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge hatte schon vor einigen Jahren in einem Dossier auf die Erfahrungen in anderen Ländern aufmerksam gemacht und darauf verwiesen, dass Deutschland bei dieser digitalen Dienstleistung spät dran ist. Die skandinavischen Staaten hatten schon deutlich früher etablierte Lösungen.

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