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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 28.3.2022 Drucken

    Auffüllung fürs eigene Rentenkonto

    Immer mehr gesetzlich Rentenversicherte leisten Sonderzahlungen auf ihr Rentenkonto, damit sie im Falle eines vorzeitigen Ruhestandes keine Rentenabschläge in Kauf nehmen müssen.

    Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verzeichnete für das Jahr 2020 nach eigenen Angaben erneut einen Boom bei Sonderzahlungen durch Rentenversicherte. Mit einem so zusätzlich aufgefüllten Rentenkonto lassen sich später mögliche Rentenabschläge vermeiden, wenn ein vorzeitiger Renteneintritt geplant ist. Auch die durchschnittliche Einzahlungssumme nahm deutlich zu. 

    Rund 35.000 Rentenversicherte nutzten 2020 die Möglichkeit zu freiwilligen Sonderzahlungen auf ihr Rentenkonto. Das ist ein deutlicher Anstieg gegenüber den knapp 26.000 Extrazahlungen im Jahr 2019. Bezogen auf eine Dekade wird die Steigerung noch auffälliger. 2010 leisteten lediglich rund 1.800 Rentenversicherte derartige Beiträge. Die Deutsche Rentenversicherung legte auch Zahlen vor, die deutlich machen, inwieweit sich Rentenabschläge auswirken. Das gilt insbesondere für Empfänger von überdurchschnittlich hohen Monatsrenten. Bei ihnen seien Abschläge von monatlich bis zu 200 Euro möglich. Im Durchschnitt aller vorzeitigen Rentenbezieher sind sie aber deutlich niedriger. So betrugen die Abschläge für Neurentner des Jahres 2020 im Westen Deutschlands im Durchschnitt 126 Euro für Männer und 86 Euro für Frauen. Die Vergleichswerte für den Osten lagen bei 104 Euro für männliche Vorruheständler und bei 105 Euro, wenn sich Frauen für einen vorzeitigen Renteneintritt entschieden hatten. 

    Neuregelungen forcierten freiwillige Zahlungen

    Maßgeblich für den anhaltenden Boom an Sonderzahlungen war offensichtlich ein geänderter gesetzlicher Rahmen, der seit dem 1. Juli 2017 gilt. Seit diesem Zeitpunkt dürfen auch Rentenversicherte ab dem 50. Lebensjahr derartige Zahlungen leisten. Vordem galt eine Altersgrenze von 55 Jahren. Auch die von der DRV publizierten Zahlen legen nahe, dass dadurch „jüngere“ Rentenversicherte verstärkt ihr Rentenkonto im Blick haben. So waren laut DRV-Jahresbericht 2019 unter den insgesamt 25.839 Einzahlern rund 4.800 Versicherte in der Altersgruppe der 50- bis 54-Jährigen. Die von allen Rentenversicherten geleisteten Sonderzahlungen summierten sich 2019 auf 414,9 Millionen Euro. Im Folgejahr 2020 kamen auf diese Weise bereits 573,4 Millionen Euro zusammen. Das bedeutet ein Plus von rund 38 Prozent binnen Jahresfrist.

    Sicherheit und Rendite sprechen für mögliche Sonderzahlungen

    Die DRV-Experten gehen von einem weiteren Anstieg der freiwilligen Beitragszahlungen in den kommenden Jahren aus. Auf der einen Seite hält der individuelle Wunsch nach einem vorgezogenen Ruhestand an. Auf der anderen Seite ist der aktuelle Rentenbeitragssatz mit 18,6 Prozent verhältnismäßig gering. Einzahlungen auf das eigene Rentenkonto können sich zudem steuerlich positiv auswirken. Letzteres gilt vor allem für den Personenkreis der Gut- und Besserverdienenden. Jährlich mögliche Ausgleichszahlungen lassen sich individuell – bis zu gewissen Höchstgrenzen – als Altersvorsorgeaufwendungen steuermindernd in der Steuererklärung geltend machen. Außerdem zeigen Berechnungen, dass sich Sonderzahlungen auf das eigene Rentenkonto durchaus lohnen. So errechneten Experten für die gesetzliche Rente jährliche Renditen von über drei Prozent – im anhaltenden Niedrigzinsszenario kein schlechtes Ergebnis. Zumal diese Kapitalanlage als sicher gilt. Allerdings weist die Deutsche Rentenversicherung darauf hin, sich vorab fachlich beraten zu lassen.

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