Nachricht an die Redaktion

    Ihre Nachricht an uns


    Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

    Vorsorgemappe

    Newsletter abonnieren & kostenlose Vorsorgemappe anfordern.

    DIA Update

    Abonnieren Sie den kostenlosen
    Newsletter des DIA.

    Einkommen & Vermögen

    Rund ums liebe Geld: So viel wird verdient.

    Einkommen & Vermögen | 9.5.2022 Drucken

    Abgeltungssteuer + Erbschaftsteuer: muss das sein?

    Erträge von Wertpapieren unterliegen in der Regel der Abgeltungssteuer. Daran haben sich die meisten gewöhnt. Aber wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert wird, müssen die Erben sogar auf diese Gewinnbeteiligung des Staates Erbschaftsteuer zahlen.

    Wer ein Wertpapierportfolio erbt, wird von einem oft überrascht. Das Finanzamt will manchmal gleich zweimal einen Anteil. Einerseits gilt der Verkehrswert am Todestag als Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer. Andererseits müssen bei den Erträgen grundsätzlich noch mindestens 25 Prozent Abgeltungssteuer abgezogen werden.

    Steuern

    Das heißt, im Depot steckt abzuführende Abgeltungssteuer, auf die trotzdem Erbschaftsteuer anfällt. Das folgende Beispiel zeigt, dass hier nicht unerhebliche Summen zusammenkommen können. Angenommen ein Wertpapierdepot von 500.000 Euro erwirtschaftet nach Kosten jährlich drei Prozent Rendite. Das entspricht in 20 Jahren einem Zuwachs von etwa 400.000 Euro. Hierin stecken rund 100.000 Euro Abgeltungssteuer. Erbt jetzt zum Beispiel eine Nichte das Depot, läge der Erbschaftsteuersatz bei 30 Prozent. Sie trifft damit eine zusätzliche Besteuerung von 30.000 Euro auf die Abgeltungssteuer. Klingt das für Sie nach einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung? Ist es nicht, urteilte erst letztes Jahr das Finanzgericht Münster. Erbschaftsteuer und Einkommensteuer sind zwei unterschiedliche Tatbestände und diese Doppelbelastung ist damit nicht unbillig.

    Investmentpolice bietet eine Lösung

    Wer vorausschauend reagiert, muss das jedoch nicht hinnehmen. Manche Experten empfehlen, die Abgeltungssteuer vor dem Erbfall rechtzeitig zu realisieren oder das Vermögen möglichst schon zu Lebzeiten zu verschenken. In der Praxis passen beide Ideen für die meisten Anleger nicht. Den eigenen Todestag weiß niemand. Das Wertpapierdepot ist zudem oft ein tragender Teil der Altersvorsorge. Er sollte nicht einfach so weggegeben werden, um nicht die Sicherheit des Schenkenden im Ruhestand zu gefährden. Aber es gibt für dieses Problem eine einfache Lösung, wenn das Depot vorausschauend in einer Investmentpolice steckt. So behält der Schenkende zu Lebzeiten die Kontrolle und vermeidet für die Vermögensnachfolger die Doppelbesteuerung.

    Vorteil schon während der Laufzeit der Police

    In diesem Fall wirkt eine rechtliche Besonderheit. Erfolgt die Auszahlung solch einer Versicherung im Erbfall, muss auf die in diesem Rahmen angesammelten Erträge keine Abgeltungssteuer abgeführt werden. Insbesondere bei hohen Vermögen oder ungünstigen Erbschaftsteuerklassen macht es Sinn, so etwas frühzeitig einzurichten. Im angeführten Beispiel muss die Nichte dann zwar noch immer einen Erbschaftsteuersatz von 30 Prozent abziehen. Aber sie spart sich die rund 100.000 Euro, die für die Abgeltungssteuer fällig geworden wären. Allerdings ist es dafür Voraussetzung, dass die Erträge, Kursgewinne usw. bereits in der Police entstehen. Dann fällt schon während der Laufzeit keine Abgeltungssteuer an und muss bei der Auszahlung im Todesfall auch nicht mehr abgezogen werden.

    Investmentpolicen eignen sich sehr gut als Instrument zur Erbschaftsplanung. Während der Laufzeit können die Besitzer auf geänderte Umstände flexibel reagieren. Zum Beispiel durch Teilschenkungen zur Ausnutzung von Freibeträgen oder das Einsetzen weiterer Erben. Im Idealfall lässt sich so – zusätzlich zur abgeltungssteuerfreien Auszahlung – sogar die Erbschaftsteuer komplett vermeiden. Der Königsweg: Durch einen Nießbrauchvorbehalt können die Altersvorsorge abgesichert, Freibeträge noch optimaler genutzt und Vermögen so frühzeitig ohne Steuerabzug übertragen werden.


    Stefan Brähler

    Gastautor Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Confidema GmbH und Spezialist für den Einsatz von Versicherungsstrukturen in Vermögensverwaltung und Private Banking in Oberursel. Weitere Beiträge von ihm und anderen Vermögensverwaltern finden Sie auf www.v-check.de.

    Nachricht an die Redaktion

    Senden Sie Hinweise, Lob oder Tadel zu diesem Artikel an die DIA Redaktion.

    Nachricht an die Redaktion

    Haben Sie Anmerkungen oder Fragen zu diesem Beitrag? Schreiben Sie uns gern! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

      Ihre Nachricht an uns


      Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

      Artikel teilen

      [contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]
      Ausgewählte Artikel zum Thema

      Fallstricke beim Berliner Testament

      Ein klug formuliertes Testament sichert Angehörige ab, verhindert Familienkonflikte und spart Steuern. Mit Unterstützung lässt sich das Erbe nach den eigenen Wünschen regeln. Das klassische Berliner Testament ist bei Paaren in Deutschland besonders beliebt. Dabei setzen sich die Ehe- oder Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben ein. So lässt sich die gesetzliche Erbfolge umgehen und der überlebende […]

      Artikel lesen
      Testament und Erben

      Steuern sparen mit einem Supervermächtnis

      Das Ehegattentestament, insbesondere in der Form des „Berliner Testaments“, erfreut sich größter Beliebtheit. Mit einem solchen Testament wird der überlebende Ehegatte zum alleinigen Erben eingesetzt. Außerdem regelt es, wer nach dem Tod des Überlebenden erbt. Das sind meist die Kinder. So vorteilhaft dies auch klingen mag, steuerlich ist ein solches Testament meist nachteilhaft. Doch es […]

      Artikel lesen

      Erbschaften brauchen einen Fahrplan

      Viele Menschen planen zumindest einen Teil ihres Vermögens dezidiert für die kommenden Generationen ein. Daher spielt zum einen die richtige Art der Geldanlage eine wesentliche Rolle, zum anderen kommt es auf die steuerliche Strukturierung an. In Deutschland wachsen die Volumina der Erbschaften immer mehr. Im Jahr 2020 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften […]

      Artikel lesen