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    Einkommen & Vermögen | 15.12.2021 Drucken

    Schritt für Schritt zum Nießbrauchdepot

    René Niemann, Leiter der Vermögensnachfolge bei der Münchner V-Bank, erklärt, worauf es beim Einsatz von Nießbrauchdepots ankommt und für wen diese interessant sein können.

    Für wen eignet sich Nießbrauch beziehungsweise ein Nießbrauchdepot?

    Wer über einen langfristig geplanten Übergang von Vermögen nachdenkt, der sollte die Möglichkeit eines Nießbrauchvorbehaltes an Wertpapieren kennen. Bei Immobilien haben das viele als Option im Kopf, bei Aktien und Co. erwägen es dagegen nur wenige. Dabei ist es eine Konstruktion, die viele Vorteile bietet, sowohl steuerlich als auch strategisch.

    Was ist der erste Schritt, um ein Nießbrauchdepot einzurichten?

    Es ist wichtig, zunächst die eigene Vermögensnachfolge im Gesamtkontext zu betrachten und hier Klarheit zu gewinnen. Dazu gehört es, eine tragfähige Altersvorsorgelösung aufzubauen, die einen angenehmen Lebensabend mit hoher finanzieller Sicherheit gewährleistet. Sind diese Dinge geklärt, kann der Schenkungswillige festlegen, wer wann und wie bedacht oder eben auch bewusst nicht berücksichtigt werden soll. Hier können dann verschiedene Nießbrauchmodelle neben anderen Optionen ein sehr vorteilhaftes Instrument sein, solche Vorstellungen mit strategischer Weitsicht umzusetzen.

    Was ist der größte Fehler auf dem Weg zum Nießbrauchdepot?

    Der größte Fehler ist, sich keine kompetente Hilfe zu suchen. Damit ein Nießbrauchdepot seine optimale Wirkung entfaltet, sollten erfahrene Fachleute mitwirken. Zum Beispiel ein Vermögensverwalter, der die finanzielle Gesamtsituation bewerten und eine anerkannte Prognose zum Jahreswert geben kann. Dazu gehört auch die Hilfe eines Steuerberaters, der so etwas nicht zum ersten Mal macht. Nur mit der richtigen Beratung kann ein Nießbrauchdepot optimal zu einer effektiven und tragfähigen Lösung beitragen, das gilt auch für den Schenkungsvertrag.

    Ist ein schriftlicher Schenkungsvertrag unbedingt nötig?

    Meiner Meinung nach ist er sogar essenziell. Ein sauber formulierter Schenkungsvertrag hilft nicht nur bei der Meldung an das Finanzamt. Er gewährleistet, dass die Ziele und die Sicherheit des Schenkenden gewahrt bleiben. Hier lässt sich zum Beispiel regeln, dass die Verwaltung des Vermögens gemeinschaftlich erfolgt. So etwas rechtssicher zu formulieren, ist eine Aufgabe für einen Rechtsanwalt, dessen Rat Schenkende unbedingt einholen sollten.

    Vereinbarungen beizeiten treffen

    Ab welchem Vermögen macht ein Nießbrauchdepot überhaupt Sinn?

    Es ist zwar grundsätzlich eher ein Modell für größere Summen, die über den Schenkungsfreibeträgen liegen. Pauschal lässt sich das trotzdem nicht beantworten. Es gibt Konstellationen, bei denen kein hoher persönlicher Freibetrag vorliegt oder der steuerfreie Schenkungsspielraum bereits ausgereizt ist. Auch hier können Nießbrauchmodelle eine vorteilhafte Option sein.

    In welches Lebensalter passt ein Übertrag am besten?

    Nießbrauchdepots sind kein sinnvolles Instrument, um Vermögen erst am Sterbebett zu übertragen, denn der Nießbrauch verbraucht sich vollumfänglich erst nach einer altersabhängigen Mindestdauer. Im Prinzip gilt, je eher, desto besser. Die Höhe des Kapitalwertes des Nießbrauchs, den das Finanzamt wissen will, ist abhängig von der statistischen Lebenserwartung des Schenkenden.

    Sind Nießbrauchdepots nur ein Steuersparmodell?

    Nein, denn durch den Vorbehalt eines Nießbrauchs machen sich die Vermögensnachfolger behutsam mit dem Thema Finanzplanung bekannt. In der Regel erfolgt die Verwaltung gemeinschaftlich mit Hilfe von oft langjährig vertrauten Experten. Auf diese Weise kann sich die Finanzkompetenz langsam entwickeln. Meist stehen dabei langfristige Vermögensstabilität und Ertragssicherheit im Vordergrund. Das alles erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass das Kapital auch nach dem Ableben des Schenkenden diesem Beispiel folgend angelegt wird und nicht in kurzfristigen Konsum oder in riskante Geschäfte fließt.

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