Rückhalt fürs Online-Rentenkonto
Die Träger der Altersvorsorge befürworten inzwischen in großer Breite die Einführung eines Online-Rentenkontos, mit dem jeder Bürger einen Überblick auf sämtliche Rentenanwartschaften und andere Altersvorsorgeansprüche erhält. Das macht Hoffnung. Aber es bleiben noch viele Punkte ungeklärt.
Zu diesem Schluss führte eine Podiumsdiskussion, zu der die Allianz in ihre Hauptstadtrepräsentanz am Pariser Platz eingeladen hatte.
Sowohl im Impulsvortrag von Klaus Stiefermann, der als Sprecher einer Facharbeitsgruppe der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e.V. (GVG) den Austausch zwischen den Altersvorsorgesäulen zum Online-Rentenkonto moderiert, als auch in der Diskussion im Allianz-Forum stellten sich Vertreter aus den verschiedenen Sparten hinter diese Idee. Das war bei weitem nicht immer so.
Inzwischen sind aber gerade bei den Protagonisten der betrieblichen Altersversorgung viele Bedenken ausgeräumt. Die GVG hat schon weitgehende Vorstellungen entwickelt, nach welchen Prinzipien das Online-Rentenkonto funktionieren soll. So herrscht Konsens darüber, dass in einem ersten Schritt nur jene Informationen in das Konto eingespeist werden, die derzeit ohnehin in anderer Form und auf anderem Wege geliefert werden müssen.
Beamte bleiben erst einmal draußen
Damit ist auch klar, wer zunächst nicht an den Start gehen wird: die Beamtenversorgung. Beamte leben derzeit in einer „Informationsdiaspora“, hieß es in der Diskussion im Allianz-Forum. Was bedeuten soll, dass sich die Dienstherren äußerst schwer damit tun, ihren Beamten vor der Pensionierung Angaben zu den späteren Ansprüchen zur Verfügung zu stellen. Eine sofortige Verpflichtung der Dienstherren, Daten für das Konto bereitzustellen, würde seine Implementierung wohl in weite Ferne rücken.
Für die zweite Problemgruppe, nämlich die Betriebsrentenanwartschaften aus Direktzusagen, die in früheren Diskussionen vor allem von Vertretern der betrieblichen Altersversorgung als große Hürde ins Feld geführt wurden, zeichnet sich eine Kompromisslinie ab. So hat sich die Idee einer schrittweisen Beteiligung weitgehend durchgesetzt. Sprich: Die großen und technisch am besten aufgestellten Anbieter gehen voran. Kleinere Unternehmen und Einrichtungen bekommen etwas mehr Zeit.
Intermediäre als Zwischenstation bei der Datenbereitstellung
Allerdings ist auch die Einbeziehung der Direktzusagen durchaus vorstellbar: Die versicherungsmathematischen Gutachten müssen die Unternehmen unabhängig von der Information der Rentenanwärter ohnehin anfertigen lassen. Außerdem sind Meldungen an den Pensionssicherungsverein vorgeschrieben. Zahlenmaterial steht also durchaus zur Verfügung. Die Schnittstellen zum Online-Rentenkonto ließen sich über Intermediäre herstellen. Darauf verwies Klaus Stiefermann in seinem Vortrag. Damit müssten kleine und mittlere Unternehmen nicht selbst die technische Infrastruktur für die Anbindung ans Konto einrichten, sondern deren Dienstleister für die versicherungsmathematischen Gutachten liefern parallel die Zahlen an den jeweiligen Intermediär.
An offenen Fragen mangelt es nicht
Die Podiumsdiskussion brachte aber zugleich etliche Punkte aufs Tapet, die nach wie vor nicht geklärt sind. Zum Beispiel, welches Merkmal als eindeutiger Identifier zum Einsatz kommt. Erster Anwärter wäre die Steuer-ID. Jeder besitzt eine und sie ändert sich ein Leben lang nicht. Aber das Finanzministerium tut sich schwer damit, wie Anfragen zum Beispiel der GVG zeigten. Alternativ käme die Sozialversicherungsnummer in Frage. Ganz gleich, welcher Indentifier letztlich zum Zuge kommt, eines steht fest: So lange dazu keine Festlegung erfolgt, wird es auch keine Vorreiter unter den Altersvorsorgeanbietern geben, die auf eigene Faust anfangen. Eines wollen sie auf jeden Fall vermeiden: aufs falsche Pferd zu setzen. Die Anwendung mehrerer oder der Umstieg auf eine andere Möglichkeit der Identifizierung würde richtig ins Geld gehen. Davor warnte Dr. Andreas Wimmer, Vorstandsmitglied bei der Allianz Lebensversicherung, in der Debatte.
Freiwillige oder obligatorische Teilnahme?
Auch die Trägerschaft für das Online-Rentenkonto muss noch geklärt werden. Dafür kommen mehrere Varianten in Betracht. Favorit der Altersvorsorgeanbieter ist eine Public-Private-Partnership. Es könnte aber ebenso eine neu gegründete staatliche Einrichtung oder eine bestehende Behörde sein. So wurde die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen ins Gespräch gebracht, die bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelt ist.
Nächster offener Punkt: freiwillige oder obligatorische Teilnahme? Es überrascht nicht, dass die Anbieter für eine freiwillige Teilnahme plädieren. Damit behielten sie das Heft des Handelns in der Hand. Es entstünde dann eine Sogwirkung, weil sich auf Dauer niemand einer Teilnahme entziehen könne, so die verbreitete Meinung.
Am Ende werde es aber schon eine Art Obligatorium geben müssen, meinte Dr. Carsten Brodesser, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge, der in seinem Impulsvortrag mehr Tempo bei der Einführung des Online-Rentenkontos anmahnte. Seine Fraktion habe sich auf den Grundsatz geeinigt „Geschwindigkeit geht vor Präzision“. Es muss also beim Start noch nicht alles perfekt sein, Hauptsache der Einstieg in eine bessere Information der Altersvorsorgesparer findet endlich statt.
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