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    Einkommen & Vermögen

    Rund ums liebe Geld: So viel wird verdient.

    Einkommen & Vermögen | 14.11.2022 Drucken

    Was bringt das Wohngeld Plus den Rentnern?

    Vergangene Woche beschloss der Bundestag das Wohngeld-Plus-Gesetz. Es verdreifacht nach Angaben des Gesetzgebers die Anzahl der Wohngeldberechtigten und verdoppelt ab 2023 deren Ansprüche.

    Wer mit wie viel Wohngeld rechnen kann, das zeigt Fachbuchautor Werner Siepe in einer neuen Studie anhand einer Fülle konkreter Beispiele auf.

    Nach seinen Berechnungen haben beispielsweise alleinstehende Rentner Anspruch auf Wohngeld bei einer monatlichen Bruttorente bis zu 1.722 Euro in der niedrigsten und bis zu 1.927 Euro in der höchsten Mietstufe. Sofern sie den Freibetrag von 251 Euro für mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten geltend machen können, dürfen sie sogar eine Rente von bis zu 2.036 Euro bzw. 2.241 Euro brutto im Monat erzielen. Ihr Vermögen darf nicht über 60.000 Euro hinausgehen. Selbstverständlich müssen sie einen schriftlichen Wohngeldantrag beim für sie zuständigen Sozialamt stellen.

    Standardrentner mit einer monatlichen Bruttorente von 1.621 Euro erhalten in 2023 Wohngeld in Höhe von 205 Euro. Ihnen steht der Freibetrag zwangsläufig zu. Ohne Freibetrag wären es nur 82 Euro. In diesem Jahr bekämen sie nur ein Wohngeld von 13 Euro trotz Berücksichtigung des Freibetrags. Ohne Freibetrag bestünde gar kein Anspruch.

    Freibetrag vergrößert die Zahlung

    Zum doppelten Plus beim Wohngeld komme es, wenn der Freibetrag bei Rentnern mit einer Mindestversicherungszeit von 33 Jahren endlich in der Praxis umgesetzt wird, erklärte Siepe im Zusammenhang mit der Vorstellung der neuen Studie. Dazu erläutert er Folgendes. Bis Ende 2022 werden alle Rentner den Grundrentenzuschlag auf ihre gesetzliche Rente erhalten haben, sofern sie alle drei Voraussetzungen dazu erfüllen. Eines wissen nach seiner Beobachtung jedoch viele nicht. Der Freibetrag von bis zu 251 Euro steht auch allen Beziehern von Wohngeld zu, die keinen Grundrentenzuschlag bekommen, aber mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten durch eine Bescheinigung der
    Deutschen Rentenversicherung nachweisen können.

    Die Studie wurde von der VERS Versicherungsberater-Gesellschaft mbH (VERS Berater) in Oldenburg in Auftrag gegeben. Das Unternehmen betreibt ausschließlich Versicherungsberatung. Zudem bietet es die Vergleichs- und Informationssoftware „Versnavi“ an. Die Studie steht auf der Webseite des Unternehmens zum kostenlosen Download zur Verfügung.

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