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    Einkommen & Vermögen | 17.9.2015 Drucken

    Immer öfter werden auch Immobilien vererbt

    Immobilien werden in künftigen Erbschaften eine zunehmende Rolle spielen. Zu dieser Feststellung gelangte die jüngste Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) „Erben in Deutschland 2015 – 2024: Volumen, Verteilung und Verwendung“, die kürzlich in Berlin vorgestellt wurde. Im Zeitraum von 2001 bis 2010 enthielten 36 Prozent aller Erbfälle eine Immobilie. Von 2015 bis 2024 steigt der Anteil der Erbschaften mit Immobilien laut DIA-Studie auf 46 Prozent. Der Grund für diese Entwicklung: Das selbstgenutzte Wohneigentum hat in Deutschland eine größere Verbreitung gefunden. Während im Westen des Jahres 1978 nur jeder dritte 70- bis 79-Jährige Wohneigentum besaß, wohnen in dieser Altersklasse mittlerweile fast sechs von zehn Haushalten in den eigenen vier Wänden. Im Osten liegen die Quoten zwar immer noch niedriger als im Westen, vor allem bei den älteren Haushalten. Aber dennoch leben jetzt auch hier weitaus mehr Menschen im Eigentum als noch in den Jahren unmittelbar nach der Wiedervereinigung.


    Wohneigentumsquoten im Altersquerschnitt 1978/1993 und 2013

    Immer-öfter-werden-Immobilien-vererbt

     

    Auswahl: ohne die oberen zwei Prozent
    Quelle: LBS-Studie „Vermögensbildung in Deutschland“ (2015) – empirica


    Vor allem im früheren Bundesgebiet kommt der Zuwachs in der Eigentumsquote fast ausschließlich den älteren Haushalten zugute. Im Ergebnis ist zu erwarten, dass die Immobilienquote unter den Erbschaften deutlich ansteigt. Vergleichbare Entwicklungen sind auch im Osten zu beobachten, allerdings werden die Quoten der potentiellen Erben hier im Zeitablauf noch länger ansteigen als im Westen. Erst wenn die heute 50- bis 59-Jährigen in den 2030er Jahren Erblasser sein werden, wird die Immobilienquote auch in den neuen Ländern bei 50 Prozent oder höher liegen. Immobilien bestimmen maßgeblich die Erbschaftshöhe. So sind immobilienlose Erbschaften in jedem vierten Fall „wertlos“ und summieren sich nur selten auf mehr als 150.000 Euro. Werden dagegen Immobilien (mit-)vererbt, dann werden meist mehr als 150.000 Euro übertragen. Schon allein das vererbte Geldvermögen liegt dann häufig über dieser Schwelle.

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