Beim Erben fristgerecht handeln
Fehler und Konflikte in Erbgemeinschaften lassen sich vermeiden, sagt Rainer Laborenz, Geschäftsführer bei der Offenburger azemos Vermögensmanagement GmbH, wenn die Erben Fristen einhalten und überlegt handeln.
Worauf müssen frisch Bedachte achten?
Achtung, mehrere Erben sind über den Nachlass grundsätzlich nur gemeinschaftlich verfügungsbefugt. Eine Erbengemeinschaft ist also nur handlungsfähig, wenn alle Nachlassempfänger mitwirken. Häufig ist es daher bereits aus Praktikabilitätsgründen empfehlenswert, nur die Personen, die den Großteil der Erbmasse erhalten sollen, als Erben einzusetzen, und für die übrigen Begünstigten lediglich Vermächtnisse anzuordnen.
„Ein Testamentsvollstrecker kann sinnvoll sein.“
Wie können Erben Konflikte in Erbengemeinschaften vorbeugen?
Um Streit zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, einen neutralen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Er kann sachlich den Nachlass zwischen Erben und Vermächtnisnehmern auseinandersetzen oder dauerhaft zu Gunsten der Begünstigten verwalten. Häufig wird diese Gestaltung gewählt, wenn sich bereits Familienzwist abzeichnet oder wenn minderjährige Kinder oder geschäftsunfähige Personen bedacht werden sollen. Auch bei einer Mehrzahl von Erben kann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll sein, um die Handlungsfähigkeit des Nachlasses zu sichern.
„Häufig verkaufen Erben hastig die geerbten Güter.“
Was sind die größten Fehler, die Begünstigte machen können?
Erben sollten fristgerecht prüfen, ob die Erbmasse Schulden oder Risiken enthält. Die Frist zum Ausschlagen einer Erbschaft beträgt nur sechs Wochen nach Bekanntwerden. Häufig verkaufen Erben hastig die geerbten Güter, um schnell an Geld zu kommen oder um die Verteilung unter mehreren Erben zu vereinfachen. Insbesondere bei anspruchsvollen Nachlassinhalten wie Unternehmensbeteiligungen, Kunstgegenständen, Immobilien, aber auch bei einem Aktiendepot sollte vor einem Verkauf jedoch unbedingt fachkundiger Rat eingeholt werden.
Untersuchungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge zeigen, dass nur rund ein Drittel der Älteren eine Nachlassverfügung erstellt. Die Bereitschaft, Vermögensvorsorge über den Tod hinaus zu betreiben, ist nur gering ausgeprägt. Obwohl das Verhalten darauf hinausläuft, dass erhebliche Teile des Altersvermögens an die folgende Generation weitergegeben werden, trifft die Mehrheit keine Vorsorge dafür, stattdessen wird auf gesetzliche Regelungen gesetzt.
Nachricht an die Redaktion
Senden Sie Hinweise, Lob oder Tadel zu diesem Artikel an die DIA Redaktion.
Ausgewählte Artikel zum Thema

Vermögen vererben, aber richtig
Der Übergang von Geld, Aktien und Immobilien an die nächste Generation sollte nicht erst für die Zeit nach dem Tod per Testament geregelt werden. Ein guter Plan, rechtzeitig sein Vermögen zu regeln, vermeidet Steuern und Streitpotenzial für die Nachkommen. Bis zu 400 Milliarden Euro pro Jahr könnten im Laufe des nächsten Jahrzehnts hierzulande durch Erbschaften […]
Artikel lesen
Klare Regelungen sparen Geld und Streit
Finanzexperte Claus Walter, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Freiburger Vermögensmanagement GmbH, erklärt, warum ein Testament allein nicht reicht, den letzten Willen bei Vermögensangelegenheiten durchzusetzen, und wann man sich darum kümmern sollte. Was ist beim Vererben von Vermögen zu beachten? Als Erstes sollte man sich einen Überblick über das verschaffen, was wirklich da ist, also eine Art […]
Artikel lesen
Vorsicht beim „Berliner Testament“
Ein in der Praxis oft genutztes Gestaltungsmodell für Ehegatten ist das „Berliner Testament“. Hier setzen sich die Eheleute zunächst gegenseitig als Alleinerben ein. Ist auch der Letzte von beiden verstorben, dann sollen oftmals die Kinder Erben des Längstlebenden sein. In dieser Standardformulierung stecken folgende Risiken: Indem die Eltern sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, enterben sie […]
Artikel lesen