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    Einkommen & Vermögen

    Rund ums liebe Geld: So viel wird verdient.

    Einkommen & Vermögen | 17.7.2018 Drucken

    Klare Regelungen sparen Geld und Streit

    Finanzexperte Claus Walter, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Freiburger Vermögensmanagement GmbH, erklärt, warum ein Testament allein nicht reicht, den letzten Willen bei Vermögensangelegenheiten durchzusetzen, und wann man sich darum kümmern sollte.

    Claus WalterWas ist beim Vererben von Vermögen zu beachten?

    Als Erstes sollte man sich einen Überblick über das verschaffen, was wirklich da ist, also eine Art Vermögensinventur machen. Danach muss jeder abwägen, welcher Teil davon als Reserve für die eigene Altersvorsorge dient und ob es Vermögensgegenstände gibt, die in ganz bestimmte Hände sollen. Dazu gehört es auch, die steuerlichen Folgen der eigenen Wünsche zu bedenken und abzuwägen, ob die Kinder etwa mit komplexen Vermögenswerten wie Aktiendepots oder gar Unternehmen nicht überfordert sind.

    Lässt sich Streit und Steuerlast durch eine vorausschauende Vermögensplanung vermeiden?

    Wer vorausschauend handelt, kann die Freibeträge bei der Schenkungssteuer, zum Beispiel pro Kind in Höhe von 400.000 Euro, alle zehn Jahre nutzen und mit warmen Händen zu Lebzeiten geben. Auch Immobilien lassen sich durch die Eintragung eines Nießbrauchs steuergünstig frühzeitig übertragen, ohne das lebenslange Wohnrecht zu verlieren. Durch Schenkungen können auch einzelne Vermögenswerte gezielt übertragen werden. Am besten in Absprache mit allen Beteiligten. Anderenfalls kommt es im Erbfall regelmäßig zu Problemen.

    „Streit gibt es auch bei kleinen Erbschaften.“

    Ab welchem Vermögen lohnt es sich überhaupt, über so etwas nachzudenken?

    Natürlich ist die Erbschaftsplanung bei komplexen größeren Vermögen besonders wichtig. Darauf sollten Erblasser achten und die eigenen Nachkommen nicht überfordern. Nicht jedermann liegt das Managen eines Aktiendepots, die Verwaltung eines Immobilienbestands oder gar das Führen eines Unternehmens. Aber wenn es darum geht, Streit in der Erbengemeinschaft zu vermeiden, ist das relativ unabhängig von der Höhe des Vermögens. Deswegen macht es auch Sinn, selbst bei kleineren Beträgen klare Regelungen zu treffen. Befindlichkeiten sind bei den meisten Menschen relativ unabhängig von Zahlengrößen. Unfair behandelt kann sich auch jemand fühlen, wenn nur ein paar tausend Euro vererbt werden.

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