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    Arbeitswelt

    Auf Wandel eingestellt: Mit Wissen und Erfahrung

    Arbeitswelt | 27.1.2021 Drucken

    Wie funktioniert die Künstlersozialkasse?

    Selbstständige müssen sich selbst versichern. Künstler und Publizisten können dabei erheblich sparen, wenn sie in die Künstlersozialkasse eintreten.

    Jeder Deutsche ist verpflichtet, eine Krankenversicherung zu besitzen. Angestellte leisten die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung automatisch. Die Hälfte des Beitrags zahlt der Arbeitgeber, die andere Hälfte wird vom Bruttolohn abgezogen. Anders liegt der Fall bei den Selbstständigen, also auch bei freiberuflichen Künstlern und Publizisten.

    Wie funktioniert die Künstlersozialkasse (KSK)?

    Diese müssen ohne Eintritt in die Künstlersozialkasse den vollen Beitragssatz zahlen, da der Zuschuss vom Chef entfällt. Sie geben somit doppelt so viel wie ein Arbeitnehmer vom Lohn ab. Gleiches gilt für die Rentenversicherung, die im Gegensatz dazu aber nicht verpflichtend ist für Freiberufler. Allerdings sollten sich Selbstständige zusätzlich gesetzlich rentenversichern und privat vorsorgen, da sie sonst keinerlei Einkünfte im Alter erhalten.

    Die staatlich organisierte Künstlersozialkasse ist dabei ein Versicherungssystem für selbstständig tätige Künstler und Publizisten. Dazu zählen beispielsweise Journalisten, Schauspieler oder Musiker. Die KSK ist selbst kein Leistungsträger, sondern koordiniert die Beiträge der Mitglieder zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Die Hälfte der Beiträge zahlen nach dem Eintritt weiterhin die Selbstständigen. Die andere Hälfte übernimmt jedoch die Künstlersozialkasse und ahmt damit den Arbeitgeberanteil nach.

    Ende 2019 waren knapp 200.000 Personen in der KSK versichert. Männer sind darunter mit acht Prozent marginal häufiger vertreten als Frauen. Das zeigen die Zahlen aus dem aktuellen Alterssicherungsbericht der Bundesregierung. Die Finanzierung der Künstlersozialkasse stammt aus drei Quellen. Die Hälfte der Einnahmen machen die Beiträge der Versicherten aus. Unternehmen, die Leistungen selbstständiger Künstler oder Publizisten beziehen, sind zu einer Künstlersozialabgabe verpflichtet. Der Abgabesatz beträgt dabei 4,2 Prozent der ausgezahlten Honorare. Die dritte Finanzierung erfolgt durch einen Bundeszuschuss von aktuell 220 Millionen Euro jährlich.

    Was muss ich tun, um in die Künstlersozialkasse einzutreten?

    Um Mitglied in der KSK zu werden und sich somit die Hälfte der Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu sparen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss die selbstständige Tätigkeit die Haupteinnahmequelle darstellen. Hobby- und Freizeitberufe werden nicht anerkannt. Zum anderen dürfen die Freiberufler keiner anderen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, da sie sonst bereits durch ihren Arbeitgeber versichert wären. Zusätzlich muss ein Mindesteinkommen von jährlich 3.900 Euro erreicht werden. Für Berufsanfänger gilt jedoch eine Karenzzeit von drei Jahren, in denen der Lohn auch unter der Grenze liegen kann. Ferner dürfen die Mitglieder maximal einen Arbeitnehmer selbst beschäftigen.

    Ein besonderes Augenmerk liegt bei der Aufnahme in die KSK auch darauf, ob die angegebene selbstständige Tätigkeit tatsächlich künstlerischer oder publizistischer Natur ist. So gilt ein Kameramann, der nur im Studio arbeitet, beispielsweise nicht als Künstler im Vergleich zu Kameramännern bei Live-Schalten oder Filmproduktionen. Wer sich dazu entscheidet, Mitglied in der Künstlersozialkasse zu werden, muss dafür einen neunseitigen Antrag ausfüllen. Zudem sind Nachweise von Verträgen mit aktuellen Auftraggebern, Rechnungen, Bankbelege der Honorarzahlungen sowie exemplarische Nachweise von Veröffentlichungen einzureichen. Die Belege dürfen dabei nicht älter als ein halbes Jahr sein.

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