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    Einkommen & Vermögen | 12.10.2020 Drucken

    Künstlersozialkasse: Kreative mit geringer Rente

    Das durchschnittliche Jahreseinkommen von selbstständigen Künstlern und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, lag 2019 deutlich unter dem der Erwerbstätigen insgesamt. Altersarmut dürfte somit bei vielen KSK-Versicherten eine reale Gefahr sein.

    Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion lag das durchschnittliche Jahreseinkommen von KSK- Versicherten im Bundesdurchschnitt bei 17.000 Euro. Vom sozialversicherungspflichtigen Durchschnittsjahreseinkommen aller Erwerbstätigen in Höhe von rund 40.500 Euro sind sie somit weit entfernt.

    Künstler

    Ein durchschnittlich verdienender Künstler erreicht also nur 41,9 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Durchschnittseinkommens. Das bedeutet, seinem Rentenkonto werden dann für das Jahr auch nur 0,419 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Zahlt der Kunstschaffende insgesamt und lückenlos 35 Jahre auf diesem Niveau ein, kommt er auf 14,67 Entgeltpunkte. Berechnet nach dem derzeitigen aktuellen Rentenwert in den alten Bundesländern ergibt sich daraus eine monatliche Rente in Höhe von 502 Euro brutto. Nun kann ein voller Anspruch auf Grundrente bestehen, wenn diese 35 Jahre tatsächlich zusammenkommen. Dann könnte im Beispielfall die Rente – nach derzeitigen Werten – um 11,68 Entgeltpunkte auf rund 900 Euro brutto monatlich aufgewertet werden.

    Aufwertung wird es wohl nur im Einzelfall geben

    Doch es gibt dabei einen Haken. Berücksichtigt und entsprechend aufgewertet werden bei der Grundrente nur Versicherungszeiten, in denen die Künstler mindestens 30 Prozent des jährlichen Durchschnittsentgelts aller Versicherten erzielt haben. Diese Grenze liegt 2020 bei 12.165 Euro. Doch viele KSK-Versicherte erreichen diesen Jahreswert erst gar nicht. Dann bleibt vielen Kreativen wohl nur der Gang zum Grundsicherungsamt.

    Ost-West-Differenz auch unter Kreativen

    Gemäß den Angaben der Künstlersozialkasse verdienten die dort Versicherten im Jahr 2019 je nach Bundesland zwischen rund 13.500 Euro in Thüringen bis etwas über 21.000 Euro in Hamburg. Der Einkommensunterschied zwischen Ost und West zeigt sich somit auch in der Kreativszene. So zählen vier von fünf Ost-Bundesländern zu den einkommensschwächsten für Künstler. Von den westlichen Ländern kommt lediglich das Saarland unter die letzten fünf. Überraschenderweise verdienen Ostberliner Künstler mehr als ihre Kollegen in Westberlin. Zudem überflügeln sie auch die Kreativen in Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.

    Corona-Pandemie verschärft Existenznöte

    Seit der Corona-Krise hat sich die Einkommenssituation bei vielen Künstlern noch einmal deutlich verschlechtert. Das zeigen erste Zahlen, die von der KSK zum 17. Juli 2020 erhoben wurden. In allen Bundesländern sanken die für 2020 prognostizierten Medianeinkommen der Kreativen gegenüber dem Jahresdurchschnitt von 2019. Auch wenn es verschiedene Finanzierungshilfen oder Zuschüsse von Bund, Ländern oder Kommunen gibt, dürften die Jahreseinkommen insgesamt noch einmal gesunken sein. Es ist zu vermuten, dass viele KSK-Versicherte die Möglichkeit genutzt haben, durch Änderungsmitteilungen an den Versicherungsträger geringere Jahreseinkommen zu melden. Nach diesen Selbstauskünften werden in der Regel durch die Künstlersozialkasse die monatlich fälligen Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bemessen. Sinken die Einkommen, reduzieren sich auch die Beitragszahlungen. Damit einhergehend reduziert sich die spätere Rente.

    Fast 200.000 Versicherte in der Künstlersozialkasse

    Zum 30. Juni 2020 waren insgesamt 192.639 selbstständige Versicherte in der KSK angemeldet. Damit gab es innerhalb von fünf Jahren einen Zuwachs von rund 8.000 Kreativen. Im Hinblick auf die Geschlechterverteilung herrscht nahezu Parität. So waren Anfang 2019 nach KSK-Angaben rund 98.000 Männer und 90.400 Frauen versichert. Voraussetzung für die Aufnahme ist neben der hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit ein Mindestjahresgehalt von 3.900 Euro. Seit 1983 zahlen KSK-Versicherte – genau wie Arbeitnehmer – nur die Hälfte des Rentenversicherungsbeitrags. Die andere Hälfte wird vom Bund mit einem Steuerzuschuss (20 Prozent) sowie von sogenannten Verwertern künstlerischer Leistungen (30 Prozent) aufgebracht. Dazu zählen etwa Verlage, Orchester, Agenturen oder Museen, die eine prozentuale KSK-Abgabe auf die an die Künstler gezahlten Honorare leisten müssen. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt machte laut Angaben der Künstlersozialkasse zuletzt etwa 210 Millionen Euro pro Jahr aus. 

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