Nachricht an die Redaktion

    Ihre Nachricht an uns


    Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

    Vorsorgemappe

    Newsletter abonnieren & kostenlose Vorsorgemappe anfordern.

    DIA Update

    Abonnieren Sie den kostenlosen
    Newsletter des DIA.

    Einkommen & Vermögen

    Rund ums liebe Geld: So viel wird verdient.

    Einkommen & Vermögen | 3.11.2020 Drucken

    Mit Nießbrauch Steuern sparen

    Mit frühzeitiger Planung können sogar sehr große Vermögen ohne Zahlungen an das Finanzamt verschenkt und die Erträge weiter genutzt werden. Auch bei kleineren Beträgen kann dieses Modell helfen, denn außerhalb der engsten Verwandtschaft gelten enge Freibetragsgrenzen.

    Wer ein Vermögen über viele Jahre aufgebaut hat, will verständlicherweise nicht, dass der Staat am Ende miterbt. Das muss auch nicht sein, denn wer frühzeitig handelt, kann selbst größere Vermögen steuerfrei weitergeben.

    Steuern

    „Zeit ist bei einer effektiven Nachlassplanung eine sehr wichtige Komponente“, sagt Carmen Bandt, zertifizierte Finanzplanerin und Geschäftsführende Gesellschafterin bei der Kidron Vermögensverwaltung in Stuttgart. Viele kennen die Möglichkeit, die persönlichen Freibeträge, die sich alle zehn Jahre erneuern, für Schenkungen zu nutzen. So können zum Beispiel bis zu 400.000 Euro an eigene Kinder übertragen werden, aber nur 20.000 an eine nicht verwandte Freundin. Es könnten aber noch ganz andere Summen steuerfrei weitergegeben werden, durch den sogenannten Wertpapiernießbrauch.

    Schenkungssteuer? Nein, danke.

    Nießbrauch, das kennen einige von Immobilien. Die Eltern überschreiben zum Beispiel frühzeitig das Eigenheim an die Kinder, behalten aber ein lebenslanges Wohnrecht. Was selbst mancher Finanzprofi nicht weiß, bei Aktien, Fonds und Co. funktioniert das ebenso. Die Erträge kommen dabei dem ursprünglichen Besitzer zugute. Das hat mehrere Vorteile. Zum Beispiel kann der oft noch jugendliche Beschenkte nicht einfach das Geld für schnelle Autos oder Luxusurlaube ausgeben. Die Verwaltung bleibt in bewährten Händen. Dies könnte auch anders sichergestellt werden, aber Nießbrauchdepots haben einen entscheidenden Pluspunkt. „Durch ihren Einsatz lässt sich die Schenkungssteuer sehr effektiv reduzieren, wenn das zu übertragende Vermögen die Freibeträge übersteigt“, erklärt Kidron-Expertin Bandt. Ein Beispiel: Nutzt ein 63 Jahre alter Vater ein Nießbrauchdepot, kann er bis zu einer Million Euro an seine Tochter übertragen, ohne einen Cent Schenkungssteuer zahlen zu müssen. Wie funktioniert das?

    Nießbrauchwert schmälert die Abgaben ans Finanzamt

    Bei der Übertragung eines Wertpapierdepots mit einem Nießbrauchvorbehalt darf die Tochter beim Finanzamt nicht nur 400.000 Euro als Freibetrag für Schenkungen geltend machen. Der Gedanke dahinter ist einfach. Wer Zinsen und Dividenden nicht nutzen kann, dem bringt das geschenkte Vermögen unter dem Strich weniger. Um zu ermitteln wie viel, wird der jährliche Wert des Nießbrauchs bestimmt und entsprechend eines von der statistischen Lebenserwartung abhängigen Multiplikators hochgerechnet. Das ergibt in diesem Fall bei angenommen fünf Prozent jährlichem Ertrag 602.800 Euro. Darauf muss die Tochter wahrscheinlich bis zum Tod des Vaters verzichten. Da sie diesen Betrag vom übertragenen Vermögenswert abziehen darf, liegt der Rest unter der Freibetragsgrenze. Es werden Null Euro Steuern fällig.

    Frühzeitig mit der Planung beginnen

    Einen gesetzlichen Haken gibt es allerdings, die Mindestlaufzeit. Der 63 Jahre alte Vater muss etwa noch mindestens sieben Jahre leben, damit der volle Abzug bestehen bleibt. „Es macht Sinn, das Thema Nießbrauch lieber früher als später mit der Hilfe von Vermögensverwalter, Steuerberater und Fachanwalt anzugehen“, rät Stefan Brähler, Geschäftsführer der auf Beratung von Vermögensverwaltern spezialisierten Confidema GmbH aus Friedrichsdorf im Taunus.

    Nur wenige Banken bieten diese speziellen Depots an

    Nießbrauchdepots können auch bei kleineren Summen sinnvoll sein, denn außerhalb der engeren Verwandtschaft gilt nur ein Freibetrag von 20.000 Euro. Wer zum Beispiel nicht mehr heiraten und seinem Lebenspartner trotzdem etwas hinterlassen will, kann mit diesem Modell eine ordentliche Summe steuervorteilhaft übertragen. Allerdings bieten nur wenige Institute, wie die auf Kunden unabhängiger Vermögensverwalter spezialisierte Münchner V-Bank, Nießbrauchdepots überhaupt an. Die meisten Banken scheuen den zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

    „Besonders effektiv und kostengünstig kann es zudem sein, das Wertpapiervermögen in eine spezialisierte Versicherungspolice einzubringen, für die der Nießbrauch vereinbart wird“, ergänzt Stefan Brähler. „Zum Beispiel sammeln sich nicht entnommene Erträge innerhalb solcher Versicherungen abgeltungssteuerfrei an. Im Todesfall fällt zudem kein Steuerabzug an.“ Gerade bei der Nachlassplanung kann offensichtlich frühzeitiger Rat durch Experten helfen, die Steuerlast stark zu verringern oder sogar ganz zu vermeiden.

    Nachricht an die Redaktion

    Senden Sie Hinweise, Lob oder Tadel zu diesem Artikel an die DIA Redaktion.

    Nachricht an die Redaktion

    Haben Sie Anmerkungen oder Fragen zu diesem Beitrag? Schreiben Sie uns gern! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

      Ihre Nachricht an uns


      Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

      Artikel teilen

      [contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]
      Ausgewählte Artikel zum Thema
      Steuern

      Nießbrauchdepots mit Weitblick nutzen

      René Niemann, Vermögensnachfolgeexperte bei der Münchner V-Bank, erklärt im Interview, wie sich selbst größere Vermögen bei rechtzeitiger Planung steuerlich günstig übertragen lassen und warum das nicht nur ein Mittel für Superreiche ist. Lohnen sich Nießbrauchdepots nur für junge Millionäre? Tatsächlich ist der Steuerspareffekt am größten, wenn die Übertragung zu einem frühen Zeitpunkt erfolgt, bei der […]

      Artikel lesen

      Wohnen in der Krise – Wohneigentum gewinnt

      In einer aktuellen Studie hat der Baufinanzierer Wüstenrot die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Einstellung der Deutschen zum Wohneigentum untersucht. Passend dazu zeigt der Wohnatlas der Postbank unter anderem, wie sich die Kaufpreise entwickelt haben. „My home is my castle“ – in Krisenzeiten und angesichts von Lockdown und Home-Office scheinen sich die Deutschen wieder mehr […]

      Artikel lesen

      Klare Regelungen fürs Eheende

      Klare vertragliche Regelungen für das Eheende sind gerade für Unternehmer und Vermögende nur vernünftig. Das meint Lothar Koch, Leiter des Portfoliomanagements des Krefelder Vermögensverwalters GSAM + Spee Asset Management AG. Statistisch hält das Eheglück keine 15 Jahre. Sollte man aus finanziellen Gründen immer schon das Eheende bei der Hochzeit mitdenken? So weit würde ich nicht […]

      Artikel lesen