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    Betriebliche Altersversorgung

    Gemeinsam in einem Boot: So trägt der Arbeitgeber zur Rente bei.

    Betriebliche Altersversorgung | 6.3.2020 Drucken

    Bewegung unter den Pensionsfonds

    Die MAN Gruppe hat die gesamten Pensionsverpflichtungen des MAN Pensionsfonds auf den Willis Towers Watson Pensionsfonds übertragen.

    Auslagerungen von Pensionsverpflichtungen an externe Dienstleister sind an sich nicht ungewöhnlich. Die Entscheidung von MAN gibt einigen Experten dennoch zu denken. Schließlich war der MAN Pensionsfonds seit seiner Gründung im Jahr 2007 mehr als eine Dekade „in Betrieb“.

    MAN GruppeDennoch hat sich der Konzern nun entschieden, nicht mehr mit einem eigenen bAV-Träger die Betriebsrenten seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. „Die regulatorischen Anforderungen an den Betrieb eines Pensionsfonds sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Nicht zuletzt daher lag es nahe, die Auslagerung auf einen spezialisierten Dienstleister zu prüfen, um Skalenvorteile zu nutzen und eine Entlastung vom Verwaltungsaufwand zu erzielen. Zudem können wir über einen externen Pensionsfonds flexibler auf etwaige Veränderungen in der Konzernstruktur reagieren“, begründete Horst Grögler, Head of Pension Asset Management bei MAN, die Entscheidung.

    Diese Einschätzung trifft ein Unternehmen, das durchaus über die personellen und organisatorischen Ressourcen im Personalbereich verfügt. Das lässt das Ausmaß an Komplexität erahnen, das die betriebliche Altersversorgung inzwischen erreicht hat. Ermunternd auf andere Unternehmen, sich stärker für Betriebsrenten zu engagieren, wirkt dieses Beispiel sicherlich nicht.

    Übertragung auf langjährigen Partner

    „Willis Towers Watson betreute den MAN Pensionsfonds seit seiner Gründung 2007. Daher haben wir uns auch in Bezug auf diese Transaktion für Willis Towers Watson entschieden, um eine nahtlose Fortsetzung des bestehenden Betriebs zu gewährleisten“, erklärte Grögler weiter. Die Übertragung wurde innerhalb eines halben Jahres vorbereitet und im Dezember des vergangenen Jahres schließlich vollzogen. Auch nach der Übertragung behält MAN weiterhin maßgeblichen Einfluss auf die Betreuung der Versorgungsberechtigten und die Anlage des Pensionsfondsvermögens. Für die aktuellen und zukünftigen MAN Betriebsrentner ändert sich durch den Wechsel auf einen externen Anbieter nichts. Rentenhöhen, Zahlungstermine und Ansprechpartner für Fragen zur Betriebsrente bleiben gleich.

    Chancen für spezialisierte Dienstleister

    Das Beispiel MAN zeigt aber zugleich, welche Chancen spezialisierte Dienstleister in der betrieblichen Altersvorsorgung haben, indem sie Skaleneffekte ausnutzen können. „Willis Towers Watson unterstützt insgesamt mehr als 2.000 Unternehmen in Deutschland bei der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung“, sagt Dr. Heinke Conrads, Leiterin Retirement Germany & Austria von Willis Towers Watson.  Dr. Michael Karst, Vorstandsvorsitzender der Willis Towers Watson Pensionsfonds AG, ergänzt: „Auch Übertragungen von bereits sehr gut eingespielten bAV-Lösungen stellen beteiligte Projektteams vor eine Vielzahl fachlich hochkomplexer Fragen und regulatorischer Anforderungen. Seit 2014 haben wir – einschließlich MAN – insgesamt zehn Fälle erfolgreich begleitet, in denen von anderen Pensionsfonds Bestände auf den Willis Towers Watson Pensionsfonds übertragen wurden.“ Dabei sind solche Bestandsübertragungen, die einer Genehmigungspflicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht  nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz unterliegen und seit 2002 insgesamt erst dreizehnmal in Deutschland umgesetzt wurden, keineswegs einfach realisierbar.

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