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    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 25.9.2020 Drucken

    Vollmachten verlangen Vertrauen

    Franz Kaim, geschäftsführender Gesellschafter bei der Kidron Vermögensverwaltung GmbH aus Stuttgart, erklärt, warum Vollmachten wichtig sind und warum Mandanten von Vermögensverwaltern sich auf klare Regeln und Vertrauenswürdigkeit verlassen können, wenn sie dem Verwalter eine Vollmacht erteilen.

    Warum sollte sich jeder mit dem Thema Vollmachten beschäftigen?

    Niemand denkt gern daran, aber jeden von uns können Unfälle oder Krankheiten heimsuchen. Deswegen macht es zum Beispiel Sinn, über eine Vollmacht zu regeln, wer im Falle einer Handlungsunfähigkeit Entscheidungen etwa zur Pflege oder in Finanzthemen treffen darf. Selbst Ehepartner sind ohne eine solche vorsorglich erteilte Vollmacht kaum in der Lage, den Willen des anderen durchzusetzen.

    Auch Vermögensverwaltern wie Ihnen wird eine Vollmacht erteilt. Was können Sie damit anstellen?

    Mit einer uns normalerweise erteilten Verwaltungsvollmacht können wir nicht einfach über das Vermögen eines Kunden verfügen, als wäre es unser eigenes. Wir dürfen nur anhand der mit ihm ausführlich besprochenen Anlagevorgaben zum Beispiel in seinem Namen Aktien oder Anleihen kaufen und verkaufen.

    Aber kann mit einer Vollmacht nicht jemand anders auch komplett über das Vermögen verfügen?

    Mit einer Generalvollmacht dürfte tatsächlich ein anderer finanziell so handeln, als wäre er die jeweilige Person. Also auch zum Beispiel in dessen Namen Schulden machen, Geld abheben oder Wertobjekte verkaufen. Das alles geht mit einer reinen Verwaltungsvollmacht nicht. Wir beraten zunächst umfassend und managen dann nach den Vorgaben des Kunden einen definierten Teil seines Kapitals.

    Vermögensverwalter unterliegen strengen Dokumentationspflichten

    Woher weiß ein Vermögensverwalterkunde, dass Sie wirklich wie besprochen handeln?

    Wir unterliegen strengen Dokumentationsvorgaben. Das heißt, es wird zum Beispiel genau festgehalten, welche Anlagerichtlinien mit dem Kunden vereinbart wurden. Zudem sind wir dazu verpflichtet, ihn mindestens vierteljährlich über die Vermögensentwicklung und unsere Entscheidungen zu informieren. Auf Wunsch informieren wir aber natürlich auch gerne in kürzeren Zeitabständen, denn Transparenz und Vertrauen haben bei uns höchsten Stellenwert.

    Was macht unabhängige Vermögensverwalter wie Sie zu einer besonders vertrauenswürdigen Wahl?

    Der Vermögenserfolg unserer Kunden ist unsere Geschäftsgrundlage. Anders als der klassische Bankkundenbetreuer müssen wir keine Konzernvorgaben erfüllen oder wie viele Versicherungsvertreter unser Gehalt durch möglichst hohe Produktprovisionen aufbessern. Kurz gesagt, wenn wir als Vermögensverwalter mehr verdienen wollen, muss das Vermögen und das Vertrauen unserer Kunden stetig wachsen.


    Die DIA-Broschüre „Verfügungen, Vollmachten und Vorlagen“ enthält weitere Informationen zu diesem Thema.

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