Nachricht an die Redaktion

    Ihre Nachricht an uns


    Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

    Vorsorgemappe

    Newsletter abonnieren & kostenlose Vorsorgemappe anfordern.

    DIA Update

    Abonnieren Sie den kostenlosen
    Newsletter des DIA.

    Kapitalmärkte und Kapitalanlagen

    Die Börse im Blick: So wird investiert.

    Kapitalmärkte und Kapitalanlagen | 15.9.2020 Drucken

    Überkreuz bringt nicht immer einen Steuervorteil

    Um größere Vermögen möglichst steuerfrei zu übergeben, können Versicherungslösungen hilfreich sein. Beim Einsatz von Überkreuzversicherungen sollte aber der versprochene Steuervorteil kritisch hinterfragt werden.

    Die Überkreuzversicherung ist ein bewährtes Steuersparmodell, mit dem sich zum Beispiel Ehepartner wechselseitig absichern können. Dazu wird die Frau als versicherte Person im Vertrag des Mannes eingesetzt und umgekehrt der Mann in der Police der Frau.

    Erbe

    Das hat den entscheidenden Vorteil, dass im Fall des Ablebens eines Partners eine erbschaftsteuerfreie Auszahlung an den Überlebenden erfolgt. Von anderen Konstruktionen raten Experten aus gutem Grund ab, weil der überlebende Partner bei Auszahlungen steuerpflichtig erbt.

    Aber Vorsicht, dieser Steuervorteil funktioniert nur bei Risikolebensversicherungen mit reinen Todesfallprämien, ohne kapitalbildenden Anteil. Wird bei einer Kapitalversicherung, also mit Sparraten oder einer Einmalprämie auf „überkreuz“ gesetzt, so wird gegebenenfalls ein unangenehmer Konstruktionsfehler eingebaut. Bei der Risikolebensversicherung entfällt der Vertrag des verstorbenen Partners einfach. Bei der Kapitalversicherung jedoch wird ein angesparter Vermögenswert vererbt und es können hohe Steuerzahlungen fällig werden.

    Gedankenfehler am Beispiel demonstriert

    Hier ein Beispiel: Die Eheleute Klaus und Sabine haben unter anderem ein gemeinsames Barvermögen von einer Million Euro. Jeder der beiden schließt eine Kapitalversicherung „überkreuz“ ab, um der Erbschaftsteuer entgegenzuwirken. Beim Vertrag „S“ ist die Ehefrau Eigentümerin, Ehemann Klaus versicherte Person, bei Vertrag „K“ ist es umgekehrt. In jeden Vertrag wird eine Einmalprämie von 500.000 Euro eingezahlt.

    20 Jahre später. Aus den 500.000 Euro sind 800.000 Euro geworden. Der Ehemann Klaus verstirbt. Erbt Sabine nun steuerfrei? Nein. Nur Vertrag „S“ mit Klaus als versicherter Person endet mit dessen Tod und Sabine erhält die Leistung. Allerdings ist sie selbst Eigentümerin dieses Vertrages, insofern steht eine Erbschaftsteuer hier gar nicht zur Debatte. Als Leistung im Todesfall ist der Vertrag sogar einkommensteuer- beziehungsweise abgeltungssteuerfrei für Sabine.

    Zweite Police gehört zur Erbmasse

    Aber das sieht bei der zweiten Police ganz anders aus: Vertrag „K“, der ebenfalls einen Vermögenswert von 800.000 Euro aufweist, endet nicht mit dem Tod von Klaus, sondern gehört zur Erbmasse und ist natürlich erbschaftsteuerpflichtig. Sind die Freibeträge bereits ausgeschöpft, steht für Sabine eine Erbschaftsteuerbelastung für diesen Vertrag von 152.000 Euro an. Die Auszahlung wäre darüber hinaus einkommensteuerpflichtig. Eine unangenehme Sache, wenn man geglaubt hat, „überkreuz“ würde stets einen Steuervorteil bringen.

    Fazit: Mit einer simplen Kapitalversicherung lässt sich Vermögen nicht steuerfrei machen. Egal ob der Partner überkreuz als versicherte Person eingetragen wird oder Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch sind, in beiden Fällen gibt es einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Vertrag. Empfehlen Vermittler die Überkreuzvariante auch bei Kapitalversicherungen, entsteht aufgrund dieser Gleichheit zwar an sich kein wirtschaftlicher Schaden. Haben Kunden den Vertrag aber hauptsächlich wegen der in Aussicht gestellten Erbschaftsteuerfreiheit abgeschlossen, könnte die Enttäuschung groß sein.

    Zur wirksamen Ausnutzung von Freiräumen bei der Erbschaftsteuergestaltung sind ausgefeiltere Methoden nötig, wie etwa der aus dem Immobilienbereich bekannte Nießbrauch. Wer sich hier rechtzeitig von Spezialisten beraten lässt, kann das auch bei Kapitalversicherungen sehr erfolgreich einsetzen.

    Stefan Brähler

    Gastautor Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Confidema GmbH und Spezialist für den Einsatz von Versicherungsstrukturen in Vermögensverwaltung und Private Banking.

    Weitere Beiträge von ihm und anderen Vermögensverwaltern finden Sie auf www.v-check.de.

    Nachricht an die Redaktion

    Senden Sie Hinweise, Lob oder Tadel zu diesem Artikel an die DIA Redaktion.

    Nachricht an die Redaktion

    Haben Sie Anmerkungen oder Fragen zu diesem Beitrag? Schreiben Sie uns gern! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

      Ihre Nachricht an uns


      Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

      Artikel teilen

      [contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]
      Ausgewählte Artikel zum Thema
      nachhaltige Investments

      Jüngere aufgeschlossener für nachhaltige Investments

      Unter privaten Kapitalanlegern sind nachhaltige Investments immer noch dünn gesät. Trotz weit verbreiteter Diskussionen über Klimawandel, soziale Standards und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Nur ein Fünftel der Anleger hat überhaupt schon Erfahrung mit solchen Anlagen gemacht. Das zeigt die jüngste Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). Die überwiegende Mehrheit hat dieser Befragung zufolge bislang noch keine […]

      Artikel lesen
      Digitalisierung

      Zeitenwende mit Folgen für die Aktienmärkte

      Als Zeitenwende bezeichnet man den Beginn einer neuen Ära. Ähnlich wie im Zuge der Industrialisierung vollzieht sich gerade wieder eine solche Wende. Der Weg zur Industrialisierung wurde durch die Erfindung der Dampfmaschine ausgelöst. Der Wechsel von der Agrarwirtschaft zur Industrialisierung war von gesellschaftlichen Verwerfungen begleitet. Im Zuge des Wandels kam es auch zu umfangreichen Vermögensverschiebungen. […]

      Artikel lesen

      Rettung auf Kosten der Sparer

      Billionenschwere Konjunktur- und Rettungsprogramme der Staaten und Notenbanken treiben die Aktienmärkte, aber das geht zu Lasten der Sparer. Die Geldschwemme hilft kurzfristig, kann aber auf lange Sicht zu unerwünschten Nebenwirkungen führen: steigende Preise und Inflation der Vermögenswerte. Momentan sind höhere Preise nicht in Sicht. Im Gegenteil. Im Juli sind die Preise wegen der geringeren Mehrwertsteuer […]

      Artikel lesen