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    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 22.4.2017 Drucken

    Riester-Comeback durch Vereinfachung

    Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren, Mütterrente, Rentenangleichung zwischen Ost und West, Stärkung der Betriebsrenten – mangelnden Eifer bei der Altersvorsorge kann man der Großen Koalition nicht vorwerfen.

    Vergessen haben die Partner in dieser nun zu Ende gehenden Legislaturperiode aber, dass die Alterssicherung auf drei Säulen steht, der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Vorsorge. Die Riester-Rente hätte durch eine Gemeinschaftsanstrengung von Politik und Anbietern durchaus die Chance auf ein Comeback, ist sie doch eine zukunftsgerichtete ordnungspolitische Lösung. Statt über Verbesserungen bei der Riester-Förderung nachzudenken, wurde diese Form der privaten Vorsorge aber unberechtigterweise problematisiert. Lediglich im Betriebsrentenstärkungsgesetz gibt es jetzt bescheidene Ansätze zur Attraktivierung dieser Angebote.

    So wurde die entsprechende Zulage von 154 auf 175 Euro im Jahr erhöht. Besonders kurios ist die Abneigung in der SPD gegenüber dem Riester-Sparen. Schließlich handelt es sich bei dieser Innovation um einen Impuls zu mehr Eigenverantwortung aus der „politischen Werkstatt“ des früheren Gewerkschaftsführers und SPD-Arbeitsministers Walter Riester. Er erleidet damit das gleiche Schicksal wie sein damaliger Kanzler Gerhard Schröder. Dieser hat mit der Agenda 2010 Deutschland vom kranken Mann Europas in den führenden Wirtschaftsmotor des Kontinents verwandelt. Heute muss er sich vor seinen Genossen dafür rechtfertigen.

    Weiterführende Ziele statt Rückabwicklung

    Wer wie zahlreiche Sozialpolitiker der SPD und der Linken die Rückabwicklung von Riester forderte und damit die Verbraucher unverantwortlich verunsicherte, braucht sich über die zurückgehende Anziehungskraft der Riester-Offerten nicht zu wundern. So gab es 2016 den schwächsten Zuwachs seit 2002. Mit 16,54 Millionen abgeschlossenen Riester-Verträgen lag die Anzahl nur noch um 0,4 Prozent über dem Stand von Ende 2015. Die Riester-Versicherungen gingen um 0,8 Prozent zurück. Die Anzahl der staatlich geförderten Banksparverträge fiel im Vorjahresvergleich sogar um 3,7 Prozent. Ein Renner waren nur die für Immobilien nutzbaren Wohn-Riester-Verträge, die um gut acht Prozent anstiegen. Bezeichnend für die Stagnation ist, dass laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales in jeden fünften Riester-Vertrag nicht mehr eingezahlt wird.

    Beitragsgarantie reduzieren

    Sowohl im Wahlkampf wie in der nächsten Legislaturperiode sollte sich die Diskussion auf die Verbesserung der Riester-Rente konzentrieren. Ein Hemmnis ist die vorgeschriebene Beitragsgarantie. In Kombination mit dem langanhaltenden Nullzins und den Eigenkapitalvorschriften nimmt sie den Anbietern die Möglichkeit, stärker ins Risiko zu gehen und höhere Renditechancen zu generieren. Die Beibehaltung der jetzigen, unbefriedigenden Situation wird dazu führen, dass sich immer mehr Anbieter zurückziehen. Prof. Dr. Olaf Stotz von der Frankfurt School of Finance & Management hat in einer gerade veröffentlichten neuen Berechnung nachgewiesen, dass das extrem niedrige Zinsumfeld des letzten Jahres zu einem weiteren Anstieg der Kosten für die Garantien geführt hat. Seine Forderung ist, flexiblere Gestaltungen in der Altersvorsorge zuzulassen. Dazu gehören beispielsweise Vorschläge, die Beitragsgarantie auf 80 Prozent zu reduzieren. Denkbar sind auch weitergehende Lösungen. Entscheidend ist, dass der Sparer auf der Basis transparenter Informationen unter Alternativen wählen kann.

    Zulagensystem zu kompliziert

    Nur schwer überschaubar und für den Sparer oft unverständlich ist das Zulagenverfahren. Wenn nur fünf Millionen Sparer die volle Zulage bekommen und viele ihre Verträge deshalb wieder kündigen, sollte der „Irrgarten“ durchforstet werden. So tritt Helge Lach, Vorstand der Deutschen Vermögensberatung, in seinem Reformprogramm für eine „Modifizierung der Förderbedingungen und eine Reduzierung der am Verfahren beteiligten Institutionen“ ein. Auch eine Entbürokratisierung bei der Bearbeitung der Anträge wäre wünschenswert. Der Effizienz gedient wäre auch die Übernahme des Zulagenverfahrens durch die Finanzämter.

    Riestern für Selbständige

    Zu den sehr bedenkenswerten Vorschlägen für Neuerungen gehört die Anregung, die Riester-Rente auf alle volljährigen Erwerbstätigen sowie Arbeitslosen und nicht erwerbstätigen erziehenden Mütter und natürlich auch auf die dringend auf private Vorsorge angewiesenen Selbständigen auszuweiten. Die traditionalistische Welt regierungsamtlicher deutscher Sozialpolitik kennt nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Ein überholtes Bild, gibt es doch immer mehr Freiberufler und Selbständige. Ihre Zahl ist in den letzten beiden Dekaden um über 40 Prozent gestiegen.

    Statt an unbezahlbaren Visionen wie der Hebung des Rentenniveaus oder einer Ausweitung der Mütterrente herumzubasteln, sollten sich die politisch Verantwortlichen mit Konzepten für eine Riester-Frischzellenkur beschäftigen. Die dritte Säule der Alterssicherung steht mit über 16 Millionen Verträgen bereits auf einem beachtlichen Fundament. Sie hat ein Comeback verdient.

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