Nachricht an die Redaktion

    Ihre Nachricht an uns


    Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

    Vorsorgemappe

    Newsletter abonnieren & kostenlose Vorsorgemappe anfordern.

    DIA Update

    Abonnieren Sie den kostenlosen
    Newsletter des DIA.

    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 29.11.2017 Drucken

    Keine Förderung verschenken

    Spätestens mit dem Beginn der Adventszeit geht das Jahr in den Endspurt. Das sollte für alle Altersvorsorgesparer Anlass sein zu überprüfen, ob sie tatsächlich die staatliche Förderung schon in vollem Umfang ausschöpfen und kein Geld verschenken.

    Bei der Riester-Rente gibt es die Grundzulage in voller Höhe (154 Euro) nur, wenn vier Prozent des Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag fließen, mindestens 60 und maximal 2.100 Euro pro Jahr.

    Sparer verhalten sich nicht ökonomisch rationalLiegen die Einzahlungen unter dieser Grenze, wird die Zulage anteilig gekürzt. Allerdings zählt die Zulage bei der Berechnung mit. Bei einem Vorjahresbrutto von beispielsweise 30.000 Euro machen vier Prozent 1.200 Euro aus. Davon geht die Zulage von derzeit noch 154 Euro ab. Das ergibt 1.046 Euro. Gehören Kinder zur Familie, kommt noch die Kinderzulage hinzu. Für ein nach 2007 geborenes Kind beträgt die Zulage 300 Euro. Auch sie wird abgezogen, um den Eigenanteil zu berechnen. In diesem Fall beträgt er dann 746 Euro. Bei zwei oder drei Kindern sinkt der Eigenanteil weiter.

    Höhere Grundzulage ab 2018

    Ab dem kommenden Jahr steigt die Grundzulage auf 175 Euro an. 2018 verringert sich damit automatisch der Anteil, den der Sparer selbst aufbringen muss. Die Kinderzulage, die für jedes kindergeldberechtigte Kind gezahlt wird, bleibt bei 300 Euro. Zuzahlungen in den Riester-Vertrag können für 2017 noch bis zum 31. Dezember geleistet werden.

    Auch bei der Basisrente lohnt eine Überprüfung, ob der maximale Förderrahmen ausgeschöpft wird. Sie muss ohnehin jedes Jahr neu stattfinden, da sich die Obergrenze von Jahr zu Jahr erhöht. Die Beiträge zu einer Basisrente können zusammen mit den Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung – sofern solche vorhanden sind – als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. In diesem Jahr werden 23.362  Euro berücksichtigt (bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehepartner: 46.724 Euro). Von diesem Betrag dürfen 84 Prozent als Sonderausgaben geltend gemacht werden (19.624 Euro beziehungsweise 39.248 Euro).

    Überprüfung am Jahresende

    Bei der Basisrente sind sowohl ratierliche Zahlungen als auch Einmalzahlungen möglich. Gerade bei stark schwankenden Einkünften, wie sie häufig bei Selbständigen der Fall sind, ist ein niedriger regelmäßiger Monatsbeitrag in Kombination mit einem Einmalbeitrag kurz vor dem Jahresende eine sinnvolle Lösung. Je näher das Jahresende, desto zuverlässiger kann die Einkommenssituation und die Finanzierbarkeit von zusätzlichen Altersvorsorgebeiträgen abgeschätzt werden. 2018 erhöht sich die Förderung der Basisrente um einen weiteren Schritt. Dann dürfen maximal 86 Prozent von 23.808 Euro (47.616 Euro bei Verheirateten) angesetzt werden. Das entspricht einem begünstigten Betrag von 20.475 Euro (Verheiratete: 40.950 Euro).

    Bausparer, die Wohnungsbauprämie erhalten, sollten ebenfalls nachschauen, ob sie den dafür erforderlichen Betrag in den Bausparvertrag eingezahlt haben. Ist das nicht der Fall, kann mit einer Sondereinzahlung die erforderliche Grenze erreicht werden. Die Wohnungsbauprämie wird auf bis zu 512 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 1.024 Euro bei Verheirateten gewährt. Sie beträgt 8,8 Prozent. Allerdings dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

    Nachricht an die Redaktion

    Senden Sie Hinweise, Lob oder Tadel zu diesem Artikel an die DIA Redaktion.

    Nachricht an die Redaktion

    Haben Sie Anmerkungen oder Fragen zu diesem Beitrag? Schreiben Sie uns gern! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

      Ihre Nachricht an uns


      Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

      Artikel teilen

      [contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]
      Ausgewählte Artikel zum Thema

      3. Säule: Die private Altersvorsorge

      Was ist private Altersvorsorge? Die private Altersvorsorge umfasst im weiteren Sinne alle freiwilligen Ansparvorgänge, die dem Vermögensaufbau bis zum Rentenbeginn dienen. Da das Niveau der gesetzlichen Rente weiter sinkt, wird die finanzielle Lücke zum gewohnten Einkommen immer größer. Daher ist zusätzliche Vorsorge sinnvoll und notwendig, um den Lebensstandard halten zu können. Die Möglichkeiten sind vielfältig: […]

      Artikel lesen
      Kathrin Eichler

      Was kostet meine Vermögensanlage wirklich?

      Viele Anleger haben keine Vorstellung davon, wie viel sie für Beratung oder Verwaltung ihres Vermögens bezahlen. Mit der Umsetzung der neuen Regulierungsrichtlinie MIFID II werden die Kosten einer Finanzberatung ab 2018 zwar deutlich transparenter, doch die reinen Kosten sagen nichts über das konkrete Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Wer die Kosten für seine Vermögensanlage nicht nur kennen, sondern […]

      Artikel lesen