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    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 25.11.2019 Drucken

    CDU-Parteitag setzt ein Renten-Ultimatum

    Die private Altersvorsorge soll durch ein kostengünstiges Standardangebot nach staatlichen Kriterien ausgebaut und deutlich vereinfacht werden. Führt dies innerhalb von drei Jahren nicht zu einer deutlichen Erhöhung der abgeschlossenen Altersvorsorgeverträge, drohen ein staatliches Standardprodukt und unter Umständen eine neue Pflichtvorsorge.

    So lautet ein Ultimatum, das Teil eines Kompromisses von Mittelstands- und Wirtschaftsunion und Christlich-Demokratischer Arbeitnehmerschaft (CDA) auf dem CDU-Parteitag am Wochenende in Leipzig ist.

    CDUIm Vorfeld des Parteitages hatte bereits ein Antrag der CDA für erheblichen Wirbel gesorgt. Danach sollte für die private Altersvorsorge sofort ein staatlich organisiertes Standardprodukt eingeführt werden. Dieses Ansinnen konnten Carsten Linnemann, Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU/CSU, sowie weitere 29 Parteitagsdelegierte mit einem Initiativantrag zumindest noch teilweise entschärfen.

    Mehrstufiger Kompromiss

    Mit diesem Antrag lehnte der Wirtschaftsflügel ein staatliches Altersvorsorgeprodukt ab. Statt dessen solle der im Koalitionsvertrag beschriebene Weg weiter beschritten werden. Er sieht einen Dialog mit der Finanzwirtschaft vor, in dessen Verlauf Regierung und Anbieter eine effizientere Altersvorsorge entwickeln. Verständigt haben sich die Delegierten dann schließlich auf einen mehrstufigen Kompromiss. Dazu soll „in einem ersten Schritt die bestehende private Altersvorsorge an zentralen Stellen verbessert werden, indem der Staat Kriterien für ein Standardvorsorgeprodukt festlegt.“ Die Verbände der Finanzwirtschaft hatten bereits in der Woche vor dem Parteitag dafür einen Katalog mit Vorschlägen angeboten und die Bundesregierung aufgefordert, endlich in den vereinbarten Dialog einzutreten.

    Standardprodukt als Voreinstellung, aber mit Wahlfreiheit

    Dieses Standardvorsorgeprodukt soll dann als „Voreinstellung“ für Arbeitnehmer gelten. Es sei denn, sie betreiben Vorsorge mit einem anderen Produkt oder widersprechen der Einbeziehung in die private Altersvorsorge ausdrücklich. Damit bestünde im Gegensatz zum ursprünglichen CDA-Vorschlag eine tatsächliche Wahlfreiheit. Die CDA wollte den Arbeitnehmern nur die Entscheidung über die Art der Altersvorsorge überlassen, im Prinzip aber eine neue Pflichtvorsorge etablieren. Das Standardprodukt soll ohne Abschlusskosten auskommen und einen niedrigen Deckel für die Verwaltungskosten bekommen.

    Zulagen sollen mit der Inflation ansteigen

    Darüber hinaus schlägt der von den Delegierten angenommene Kompromissantrag eine Reihe von Vereinfachungen für die private Altersvorsorge vor. Die staatlichen Sparzulagen sollen automatisch auf der Grundlage der Einkommensdaten gezahlt werden, die bei der Finanzverwaltung vorliegen. Sie sollen mit der Inflationsrate automatisch ansteigen. Geringverdiener erhalten höhere Zulagen. Aktienbasierte Produkte sollen den Vorrang erhalten. Produkte ohne Leistungsgarantie sollen möglich sein.

    Obligatorium steht als Drohung im Raum

    Damit finden sich etliche Elemente in dem Antrag wieder, die auch in dem Vorschlag der Verbände zur radikalen Vereinfachung der Riester-Rente enthalten sind. Der CDU-Parteitag formuliert aber eine klare Erwartungshaltung. Als Ziel setzt er eine Erhöhung der Gesamtzahl der abgeschlossenen Verträge um 30 Prozent innerhalb der nächsten drei Jahre nach Inkrafttreten der Reform. Tritt dies nicht ein, komme zum Produktportfolio ein staatlich organisiertes Standardvorsorgeprodukt hinzu. Es unterliege den gleichen wettbewerblichen Regeln. Zu Letzterem bestehen jetzt schon Zweifel. Ein staatliches Vorsorgeprodukt, das zum Beispiel auf Ressourcen der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgreifen könnte, wäre per se in einer günstigeren Ausgangssituation. Der zweite Teil des Ultimatums: Gleichzeitig werde man dann prüfen, ob die vorgeschlagene Opting-out-Regelung nicht in ein Obligatorium umgewandelt werden müsse.

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