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    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 11.11.2019 Drucken

    Staatliches Standardprodukt wäre neue Pflichtvorsorge

    Auf dem CDU-Parteitag am 22. und 23. November steht ein Antrag der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft zur Diskussion mit dem ein staatlich organisiertes Standardvorsorgeprodukt nach dem Vorbild des baden-württembergischen Vorsorgekontos oder der hessischen Deutschlandrente gefordert wird.

    Die Argumentation für diesen Vorschlag führt zur Schlussfolgerung, dass den Antragstellern die weitreichenden Folgewirkungen eines solchen staatlichen Vorsorgeproduktes nicht hinreichend bekannt sind.

    Der Staat ist Schiedsrichter und nicht Mitspieler

    Dieses Standardprodukt setzt nach Meinung der Antragsverfasser eine Benchmark für die bisherigen Angebote der privaten Alterssicherung und führt damit zu einer Belebung des Marktes. Die Erfahrung mit staatlich getriebenen Projekten in der Wirtschaft lehrt allerdings in der Regel das Gegenteil. Der Eintritt des Staates sorgt für weniger Wettbewerb oder gar den vollständigen Rückzug der Privatwirtschaft. Nach einem von Ludwig Erhard 1957 geprägten Grundsatz soll der Staat jedoch die Regeln für die Wirtschaft setzen und somit als Schiedsrichter tätig sein, aber nicht mit eigenen Angeboten unter Sonderbedingungen andere Anbieter verdrängen. Zu solch einer Reaktion würde es aber unweigerlich kommen, wenn ein staatlich aufgelegtes Vorsorgeprodukt, das zum Beispiel von Ressourcen der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Bundesbank profitieren könnte, in Konkurrenz zu den vorhandenen privatwirtschaftlich organisierten Produkten tritt.

    Eingeschränkte Wahlfreiheit

    Der Vorschlag des CDA hebt hervor, dass es sich bei dem geplanten Standardprodukt um eine Opting-out-Lösung handeln soll, der Arbeitnehmer also die Wahl habe. Die vermeintliche Wahlfreiheit ist aber in erster Linie ein Werbeargument für den Vorschlag. Es handelt sich nicht um eine wirkliche Wahlfreiheit. Die beschriebene Wahl beschränkt sich auf die Art des Anlageproduktes. Trifft der Arbeitnehmer selbst keine Wahl, sorgt er automatisch im Standardprodukt vor. Damit handelt es sich in Wirklichkeit um eine Pflichtvorsorge. Das wird aber nicht klar ausgesprochen. Diese Pflichtvorsorge beschränkt sich nur auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Selbstständige und Beamte können das Standardprodukt abschließen, eine Pflicht gibt es für sie aber nicht. Damit weitet sich die Sonderbehandlung der Beamten, die häufig Gegenstand öffentlicher Diskussionen ist, weiter aus. Am Ende läuft dieser Vorschlag auf eine Beitragserhöhung für Arbeitnehmer in einer Pflichtvorsorge hinaus – ohne paritätische Beteiligung der Arbeitgeberseite.

    Staatlicher Einfluss kann Begehrlichkeiten wecken

    Beim Standardprodukt handelt es sich um ein Produkt, das staatlichem Einfluss unterliegt. Ein Zugriff auf die angesammelten Mittel kann nie völlig ausgeschlossen werden. Der so entstandene Staatsfonds könnte in einer gesamtwirtschaftlichen Schieflage angezapft werden. Seine Anlagestrategie könnte außerdem auf Kosten der Anleger beeinflusst werden, indem renditeschwache Investitionen bevorzugt werden, die zur Erreichung kurzfristiger politischer Ziele nötig sind.

    Der Vergleich mit Skandinavien hinkt

    In der Argumentation für ein solches deutsches Standardprodukt findet sich häufig ein Verweis auf skandinavische Länder. Diese Beispiele sind allein sachlich nicht mit dem Vorschlag der CDA zu vergleichen. In Schweden ist die staatliche Lösung in der ersten Vorsorgesäule angesiedelt. In Norwegen handelt es sich um einen echten Staatsfonds, der aus den Einnahmen des Landes durch die Ölförderung gespeist wird und für Zukunftsaufgaben eingerichtet wurde. Norwegen investiert also staatliche Gelder in den Fonds. In Deutschland werden es nach dem Vorschlag private Einkommen von Arbeitnehmern sein, auf die obendrein noch Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

    Mehr Bürokratie für die Wirtschaft

    Die Ansiedlung des staatlichen Standardproduktes und der Opting-out-Lösung in den Unternehmen bürdet diesen neue Aufgaben und Pflichten auf. Das Standardprodukt wird auch deshalb kostengünstiger sein können, weil die Arbeitgeber Verwaltungsaufgaben für diese Altersvorsorge mit übernehmen müssen. Wer glaubt, dass es sich dabei nur um eine Buchungsposition in der Lohnbuchhaltung handelt, der irrt. Es wird Aufklärungsbedarf, Fragen und Änderungen geben, die von den Arbeitgebern zu übernehmen sind. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Standardprodukt vorhandene Versorgungswerke kannibalisiert. Wenn Arbeitnehmer in diese Vorsorge verpflichtend einzahlen müssen, stellen sie mit großer Wahrscheinlichkeit die freiwillige Entgeltumwandlung ganz oder zum Teil zur Disposition.

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