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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 8.2.2018 Drucken

    Später in Rente – die Reformen wirken

    Vor 20 Jahren traten 57 Prozent der Neurentner mit 60 bis 62 Jahren in den Ruhestand. Derzeit sind es lediglich noch sechs Prozent mit einem Rentenbeginn vor dem Alter 63.

    Länger belastbar, weiterhin beruflich engagiert oder finanziell dazu gezwungen – es gibt verschiedene individuelle Erklärungen dafür. Außerdem wurden die Möglichkeiten eines früheren Renteneintritts in der Vergangenheit eingeschränkt. Dazu kommen die gestiegene Lebenserwartung und die Auswirkungen des medizinischen Fortschritts. Doch vor allem dürfte die sukzessive Anhebung der Altersgrenzen seit Mitte der 1990er Jahre dazu geführt haben, dass die Beschäftigten in Deutschland zu einem immer späteren Rentenbeginn tendieren. Aktuelle Analysen der Deutschen Rentenversicherung zeigen nun, wie stark dieser Wandel ausfiel.

    Die letzten beiden Dekaden sorgten für späteren Rentenbeginn

    So war 2016 nur noch etwa jeder Sechzehnte (6,2 Prozent) der neu in den Ruhestand getretenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jünger als 63 Jahre. Im Jahr 2010 dagegen war mehr als jede(r) Dritte zwischen 60 und 62 Jahre alt, 1996 sogar 57 Prozent. Das Gros der Rentenneuzugänge vollzieht sich den Statistiken zufolge nunmehr in der Gruppe der 63- bis 65-Jährigen. In diese Lebensphase vollzogen 2016 insgesamt 90,6 Prozent der Neurentner den Austritt aus dem Erwerbsleben. Auch das unterscheidet sich deutlich von den Rentenzugängen im Jahr 1996. Vor etwa 20 Jahren waren lediglich 39,2 Prozent der Neurentner zwischen 63 bis 65 Jahre alt.

    RentenzugangsalterDoch Rentenreformen und Anpassungen innerhalb der letzten beiden Dekaden sorgten nicht nur für eine schrittweise Anhebung der Altersgrenzen, sondern erschwerten auch den Zugang auf zwei früher sehr beliebten Wegen. So konnten Frauen bis zum Geburtsjahrgang 1951 bereits mit 60 in den Ruhestand treten. Seit Mitte des vergangenen Jahrzehnts ist dies allerdings nur noch mit hohen Abschlägen möglich. Ausgenommen davon sind Arbeitslose und Arbeitnehmer in Altersteilzeit bis Jahrgang 1951, die weiterhin noch mit 63 Jahren ihren Rentenbeginn wählen konnten – wenngleich ebenfalls mit Abschlägen. Als eine Folge aus diesen Verschiebungen ist das durchschnittliche Rentenzugangsalter auf zuletzt 64,1 Jahre (1996: 62,3 Jahre) angestiegen.

    RentenzugangsalterZudem zeigt die Analyse, dass sich immer weniger Neurentner mit Rentenabschlägen abfinden. Während beispielsweise 2010 noch fast die Hälfte (47,5 Prozent) aller in den Ruhestand getretenen Rentner – überwiegend Frauen – eine Rente mit Abschlägen in Kauf nahm, galt dies 2016 nur noch für ein Viertel (25,2 Prozent). Entscheidend dazu beigetragen haben dürfte auch die Mitte 2014 eingeführte Rente mit 63. Von den Neuzugängen der Altersrentner nutzten 2016 knapp 29 Prozent die abschlagsfreie Altersrente.

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