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    Gesetzliche Rente

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    Gesetzliche Rente | 21.3.2019 Drucken

    Politikmonitor: Rentenkonzept in drei Stufen

    Je näher die Wahlen in diesem Jahr rücken, desto heftiger diskutieren Politiker über die Rente. Mehrere Vorschläge liegen bereits auf dem Tisch, zum Beispiel vom CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Whittaker. Das DIA verfolgt im Politikmonitor die verschiedenen Konzepte.

    Drei Stufen sieht der Entwurf von Whittaker vor. Zwei davon könnten relativ schnell umgesetzt werden. Die dritte Stufe führt zu einem Systemwechsel, der einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen würde.

    Kai WhittackerZunächst schlägt er einen Freibetrag von 100 Euro bei der Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Grundsicherung im Alter vor. Das ähnelt dem Vorschlag der FDP, die ebenfalls für die Einführung eines Freibetrags für die gesetzliche Rente plädiert. Während die FDP aber einen prozentualen Freibetrag ins Gespräch bringt, ist dieser im Konzept von Whittacker fix bei 100 Euro. Damit wäre gesichert, dass all jene, die mit sozialversicherungspflichtiger Erwerbsarbeit einen Rentenanspruch aufgebaut haben, in der Grundsicherung besser gestellt sind als beim ausschließlichen Bezug der Sozialleistung. Die Summe aus gesetzlicher Rente und Grundsicherung läge dann immer höher.

    Aufwertung kleiner Renten

    In einem zweiten Schritt erfahren die Rentenansprüche von Geringverdienern eine Aufwertung. Beträgt die individuelle Rente weniger als drei Viertel der Durchschnittsrente, gibt es einen Aufschlag. Er beträgt 50 Prozent, wenn einst Vollzeit gearbeitet wurde, 25 Prozent bei Teilzeit. Die Aufstockung endet bei maximal drei Viertel des durchschnittlichen Rentenanspruchs. In der Systematik ähnelt dieses Konzept der Respekt-Rente, die Bundesarbeitsminister Heil vorgeschlagen hat. Es ist aber nicht mit den negativen Nebenwirkungen verbunden, die das Heilsche Modell mit sich bringt. Bei der Respekt-Rente werden ehemals Teilzeitbeschäftigte unter Umständen besser gestellt als Geringverdiener mit einem Vollzeitjob, weil zugleich die Anzahl der Beitragsjahre eine Rolle spielt.

    Basisrente plus Beitragsrente

    Der weitaus spannendere Teil ist aber die dritte Stufe des Rentenkonzeptes von Kai Whittacker. Diese sieht einen Systemumstieg vor. Statt der Trennung in ein staatliches Fürsorgesystem mit der Grundsicherung und ein beitragsfinanziertes Anwartschaftssystem in der gesetzlichen Rente konzipiert er ein zweistufiges Rentensystem. Es besteht zum einen aus einer steuerfinanzierten Basisrente. Sie erhält jeder, der 35 Jahre in Deutschland gelebt hat. Die Basisrente würde für diesen Berechtigtenkreis die Grundsicherung im Alter überflüssig machen. Ihre Finanzierung könnte zum Teil auch aus Mitteln erfolgen, die heute für die Grundsicherung nötig sind. Da es einen automatischen Anspruch gibt, entfällt die Bedürftigkeitsprüfung.

    Umbau der Finanzierungsquellen

    Hinzu kommt eine umlagefinanzierte Rente. Sie fällt im Vergleich zu den heutigen gesetzlichen Renten dann deutlich kleiner aus, weil sie als Aufstockung in einem zweistufigen System gedacht ist. Im Gegenzug sinkt natürlich auch der Beitragssatz für diese Umlagerente. Es gibt also zugleich einen erheblichen Umbau bei den Finanzierungsquellen für die Rente. Ein weitaus größerer Teil als bisher stammt dann aus Steuergeldern. Zu den Kosten eines solchen Umbaus existieren bislang noch keine Angaben. Dafür sind umfangreiche Modellrechnungen erforderlich.

    Systemwechsel haben ihre Tücken

    Systemwechsel in der Rentenversicherung sind ausgesprochen komplizierte Vorgänge. Im alten System sind Ansprüche und Anwartschaften entstanden. Entweder werden sie ins neue System übertragen oder beide Systeme bestehen über einen längeren Zeitraum parallel. Ersteres ist enorm streitanfällig. Das haben bereits weit weniger umfangreiche Umstellungen in anderen Alterssicherungssystemen wie zum Beispiel in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes gezeigt. Bei der zweiten Lösung wiederum werden im alten Umlagesystem die bisherigen Beitragseinnahmen abgeschnitten und die Finanzierung der Ansprüche muss aus anderen Quellen erfolgen.

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