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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 19.2.2019 Drucken

    Respekt gibt es nur für einen Teil der Rentner

    Das von Bundesarbeitsminister Heil vorgeschlagene Modell der sogenannten Respekt-Rente führt zu einer ungleichen Behandlung, die nur schwer zu vermitteln ist. Das zeigen Auswertungen des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung, die das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln vorgenommen hat.

    Danach profitieren 2,8 Millionen Erwerbsminderungs- und Altersrentner vom SPD-Modell. 3,2 Millionen Bestandsrenter hingegen, die zwar ebenfalls einen vergleichbar niedrigen Durchschnittswert bei ihren Entgeltpunkten haben, gehen leer aus, weil ihnen zumindest eines der geforderten 35 Beitragsjahre fehlt. Damit wirkt die Respekt-Rente sehr stark selektiv und schafft problematische Ungleichbehandlungen.

     

    Die Ursache dafür steckt in der zweiten Zugangsvoraussetzung in diesem Konzept. Aufgestockt werden danach Renten, bei denen der durchschnittliche Entgeltpunkt in der Spannbreite von 0,2 bis 0,8 liegt. Entscheidend ist der Durchschnitt über die gesamte Beitragszeit. Es spielt daher keine Rolle, ob in einzelnen Jahren ein höherer Entgeltpunktwert vorliegt. Allerdings müssen mindestens 35 Jahre Versicherungshistorie vorliegen. Das können Beitragsjahre, aber auch rentenrechtlich wirksame Jahre der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen sein.

    Minister blickt nur auf die Gewinner

    Sind beide Voraussetzungen erfüllt, soll der individuelle Durchschnittswert für 35 Jahre verdoppelt werden, maximal jedoch bis auf 0,8 Entgeltpunkte. Der Bundesarbeitsminister bewerbe das Modell unter anderem mit der Aussicht, dass drei bis vier Millionen Menschen von der Respekt-Rente profitieren werden, schreibt Jochen Pimpertz, Autor des IW-Kurzberichtes 10/2019. Offen bleibe aber die Gegenfrage, wie viele Menschen nicht in den Genuss der Aufstockung kommen, weil sich ihre Lebensleistung nicht in der gesetzlichen Rente vollständig spiegelt.

    Modell mit fragwürdiger Wirkung

    Pimpertz geht mit Stand 31. Dezember 2017 von insgesamt 12,8 Millionen Bestandsrenten aus. Davon haben knapp sechs Millionen einen durchschnittlichen Entgeltpunktwert von weniger als 0,8. Sie würden damit zumindest die erste Voraussetzung erfüllen. Von diesen sechs Millionen unterschreiten allerdings 3,152 Millionen das zweite Kriterium um mindestens ein Jahr. Aktuell würden nach dem SPD-Modell also 2,841 Millionen Renten aufgestockt.

    Wie fragwürdig die Methodik des Heilschen Modells ist, zeigt ein Vergleich, den der Autor anstellt: Bei einer Erwerbsbiografie von 40 Jahren und durchschnittlich 0,3 Entgeltpunkten, gäbe es die Respekt-Rente, bei 20 Jahren mit 0,6 Entgeltpunkten hingegen nicht. In beiden Fällen ist die beitragsbezogene Leistung aber identisch. Wie weit die Unterschiede reichen, macht außerdem ein Ost-West-Vergleich deutlich. „Während rund 1,2 Millionen westdeutsche Rentnerinnen unter die Respektrente fallen würden, verfehlten fast 2,5 Millionen die notwendige Mindestbeitragszeit. Unter den ostdeutschen Rentnerinnen überwiegt dagegen der Anteil der potenziell Begünstigten mit 83 Prozent deutlich“, stellt Jochen Pimpertz fest. Dieser Fakt verwundert nicht, schließlich ist bekannt, dass die Frauen im Osten viel häufiger und länger erwerbstätig waren.

    Sehr unterschiedlich in Ost und West

    Bei den Männern gibt es ein ähnlich gespaltenes Bild: Von den 1,169 westdeutschen Rentnern mit weniger als 0,8 Entgeltpunkten bekämen 56 Prozent eine Aufstockung. Bei den etwas mehr als 300.000 Männern im Osten wären es zehn von elf Niedrigrentern. Die erste Reaktion in der Boulevard-Presse auf das SPD-Modell zeigte schon, dass diese Unterschiede wieder Diskussionen über ein geteiltes Deutschland entfachen werden. Tenor: Vor allem Ostrentner profitieren davon. Wobei das, in absoluten Zahlen gerechnet, gar nicht stimmt. Die größte Gruppe der „Aufgestockten“ stellen mit 1,2 Millionen nämlich die westdeutschen Frauen.

    Das Konzept der Respekt-Rente ist daher aus mehreren Gründen problematisch. Zur Herleitung dient das Argument der Leistungsgerechtigkeit. Gleichzeitig wird aber das leistungsorientierte Äquivalenzprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung teilweise außer Kraft gesetzt. Doch damit nicht genug: Das Modell führt auch zu Ungleichbehandlungen in der Grundsicherung und damit zu einem Bruch mit dem Prinzip der Bedarfsgerechtigkeit, das der steuerfinanzierten Mindestsicherung zugrunde liegt, moniert Jochen Pimpertz.

    Respekt-Rente ist gespickt mit Widersprüchen

    So könne die Respekt-Rente nicht garantieren, dass die Aufstockung über das Niveau der Grundsicherung reicht. Der Grund dafür sind die unterschiedlich hohen Kosten für die Unterkunft. So kann es zu Grenzfällen kommen, in denen die aufgestockte Rente nicht ausreicht, in der Summe den Regelsatz und die Kosten der Unterkunft vollständig zu ersetzen. „Würden im Einzelfall Leistungen der Grundsicherung gewährt werden, dann dürften über die steuerfinanzierte Hilfe hinaus bis zu 106 Euro pro Monat von der ebenfalls aus Steuermitteln aufgestockten Grundrente behalten werden. De facto läge die materielle Absicherung damit beim Respekt-Rentner über der eines vergleichbaren Ausgangsfalls, dem allein aufgrund fehlender Versicherungszeiten kein Freibetrag bei der Anrechnung eigener Einkommen zugebilligt würde“, schreibt Pimpertz. Fazit: Die Respekt-Rente ist gespickt mit Fällen, die Widersprüche und Ungleichbehandlungen auslösen. Das ist bei der Vermischung von Elementen aus einem Grundsicherungs- und einem Versicherungssystem auch gar nicht verwunderlich.

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