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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 12.1.2021 Drucken

    Nur 422 Euro Rente für Landwirte

    Die durchschnittliche gesetzliche Rente von Landwirten liegt in den alten Bundesländern bei 422 Euro im Monat. Ostdeutsche Landwirte erhalten sogar nur 242 Euro.

    Bauern und Bäuerinnen verdienen wenig und erhalten dadurch auch nur eine kleine Rentenzahlung. Ohne private Vorsorge oder zusätzliche Pachteinnahmen scheint der Ruhestand aussichtslos. Die gesetzliche Rente der Landwirte ist in Deutschland nämlich gesondert geregelt und lediglich als Teilsicherung angelegt. Zuständig für die Alterssicherung ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), ein Zweig der gesetzlichen landwirtschaftlichen Sozialversicherung.

    Nur 422 Euro Rente für Landwirte

    Aktuelle Zahlen über das Rentensystem lieferte kürzlich die Bundesregierung im Alterssicherungsbericht 2020. Die Werte beziehen sich dabei immer nur auf landwirtschaftliche Unternehmer und nicht auf Angestellte auf dem Hof. Die Anzahl der Versicherten ging gegenüber 2015 um rund 16 Prozent zurück. Der Rückgang der Beitragszahler fällt darüber hinaus stärker aus als bei den Rentenbeziehern insgesamt. Neben dem demografischen Wandel beschert diesem Teil des Rentensystems vor allem der Strukturwandel in der Landwirtschaft finanzielle Probleme. Rentenversichert im Alterssicherungssystem für Landwirte (AdL) ist gut eine Dreiviertelmillion Bundesbürger. Ein Viertel davon gehört zur Gruppe der aktiven Beitragszahler, die restlichen drei Viertel beziehen bereits eine Rente aus der AdL und zahlen somit nicht mehr in die Rentenkasse ein. Der Bundeszuschuss aus Steuergeldern beträgt inzwischen 2,4 Milliarden Euro. Das entspricht rund 82 Prozent der Gesamteinnahmen in der AdL.

    Wann dürfen Landwirte in Rente gehen?

    Die gesetzlichen Regelungen zum Rentenbeginn sind in der Landwirtschaft genau so wie bei den Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für Menschen, die vor 1947 geboren sind, begann der Ruhestand regulär mit 65 Jahren. Bei den nachkommenden Jahrgängen steigt die Regelaltersgrenze schrittweise auf das 67. Lebensjahr an. Vorzeitig in Rente kann bis zu zehn Jahre früher gegangen werden, allerdings mit Abschlägen. Hinzu kommen die beiden Sonderregelungen. Langjährig Versicherte mit mindestens 35 Jahren Renteneinzahlungen dürfen sich abschlagsfrei mit 65 in den Ruhestand verabschieden. Ebenso gibt es in der Landwirtschaft die Rente mit 63 für alle, die mindestens 45 Jahre rentenversichert waren.

    Wer erhält staatliche Zuschüsse?

    Der monatliche Beitrag, den Landwirte in die Rentenkasse zahlen, ist für alle gleich hoch. Er beträgt in Westdeutschland 253 Euro und im Osten 234 Euro. Für mitarbeitende Familienangehörige wird jeweils die Hälfte fällig. Durch den zu zahlenden Einheitsbetrag sind jedoch kleine und mittlere Betriebe stärker belastet als große. Um dem entgegenzuwirken, bezuschusst der Staat kleinere landwirtschaftliche Unternehmen. Zuschüsse erhalten dabei alle, die ein jährliches Einkommen von 15.500 Euro nicht überschreiten, wenn sie alleinstehend sind. Bei Verheirateten liegt die Grenze bei 31.000 Euro im Jahr. Der maximale Zuschuss beträgt 60 Prozent des Rentenbeitrags. Gleiches gilt für die angestellten Familienangehörigen. Sie erhalten die Hälfte des Zuschusses, wenn der Landwirt die Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Landwirte erhalten später nicht nur Ruhestandsgeld, sondern haben ebenso ein Recht auf Leistungen zur Rehabilitation. Bei Arbeitsunfähigkeit oder Schwangerschaft können Ersatzkräfte für die Arbeit beantragt werden.

    Landwirte sind meist männlich und leben im Westen

    Neben den Zahlen zur Rente lieferte die Bundesregierung auch eine Einteilung nach Geschlecht und Wohnort. Nur ein Drittel der aktiven Landwirte sind derzeit Frauen. Im Rentenalter verschieben sich die Werte zwar, das ist aber überwiegend auf die längere Lebenserwartung von Frauen zurückzuführen. Spannend ist zudem der Vergleich der alten und neuen Bundesländer. In absoluten Zahlen leben rund vierzehnmal so viele Landwirte im Westen Deutschlands wie im Osten. Dabei muss natürlich bedacht werden, dass der Westen mehr Einwohner hat. Allerdings wohnen gemessen an der Gesamtbevölkerung dort nur sechsmal mehr Menschen. Nach den bereinigten Zahlen leben folglich immer noch doppelt so viele Landwirte in den alten Bundesländern.

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