Florierender Freikauf von Abschlägen
Mit zusätzlichen Zahlungen stocken immer mehr Rentenversicherte ihr Rentenkonto auf, um bei einem früheren Renteneintritt keine oder nur geringe Abschläge hinnehmen zu müssen.
Die gesetzliche Rentenversicherung verzeichnet geradezu einen Boom bei diesen Extrazahlungen. Vor allem Gutverdiener nutzen diese Gelegenheit, strecken die Einzahlungen über mehrere Jahre und erfahren damit Steuervorteile. Bis zu einer Obergrenze wirken diese Sonderzahlungen zur Verhinderung von Abschlägen als Altersvorsorgeaufwendungen steuermindernd.
Zudem zeigen Berechnungen von Rentenexperten, dass mit der gesetzlichen Rentenversicherung durchaus jährliche Renditen von etwa zwei bis drei Prozent möglich sind. In der anhaltenden Niedrigzinsphase kann das ein weiterer Pluspunkt für risikoaverse Anleger sein. Das DRV-Rentenportal ihre vorsorge.de rechnet mit einer weiteren Zunahme an Sonderzahlungen. Nicht zuletzt deshalb, weil derzeit der Rentenbeitragssatz noch relativ niedrig ist.
Auch die Erweiterung des Berechtigtenkreises für diese Maßnahme wirkte sich aus. Möglich machten dies gesetzliche Änderungen, die seit Sommer 2017 in Kraft sind. Danach sind diese Ausgleichszahlungen bereits ab dem 50. Lebensjahr erlaubt – also in einer in der Regel guten Einkommenssituation. Zuvor bestand erst ab dem 55. Lebensjahr der Anspruch, sich von möglichen Abschlägen freizukaufen. So zeigt der Jahresbericht der DRV Bund, dass sich 2019 unter den Versicherten mit Ausgleichszahlungen etwa 4.800 Personen im Alter von 50 bis 54 Jahren befanden. Das war etwa jeder Fünfte in dieser Gruppe.
Im Durchschnitt 16.000 Euro
2019 nutzten 25.839 Versicherte die Chance, spätere Abschläge zu vermeiden oder zu reduzieren. Zum Vergleich: Im Jahr 2012 gab es lediglich 933 derartige Extrazahlungen. 2017 waren es bereits 11.620. Das Volumen, das die DRV damit zusätzlich einnahm, betrug insgesamt 414,9 Millionen Euro (2019). Daraus ergibt sich ein Durchschnittsbetrag von etwa 16.000 Euro pro Einzahler. Inwiefern sich das für den Einzelnen rentiert, bedarf einer individuellen Betrachtung, bei der auch die Rentenbezugsdauer eine entscheidende Rolle spielt.
Gründliche Beratung geboten
Bei hohen Monatsrenten können die Abschläge mehr als 200 Euro betragen. Die derzeit beobachteten Abschläge fallen allerdings niedriger aus. So betrugen sie im Westen durchschnittlich 126 Euro bei den Männern und 86 Euro bei den Frauen. Im Osten bekamen Neurentner mit vorgezogenem Rentenbeginn im Durchschnitt 104 Euro (Männer) beziehungsweise 105 Euro (Frauen) weniger. In jedem Fall empfiehlt die Rentenversicherung eine rechtzeitige und detaillierte Vorab-Beratung, ehe Extrazahlungen vorgenommen werden.
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