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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 23.11.2017 Drucken

    Die demografische Pause – DIA-Lounge 2017

    Bald geht der Jahrgang der sogenannten Baby-Boomer in Rente. Dann werden die Finanzen der gesetzlichen Rentenkasse knapper. Was kommt nach der demografischen Pause?

    Über diese Frage diskutierte in der DIA-Lounge am 22. November die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach mit dem Deutschen Institut für Altersvorsorge.

    Die demografische Pause – DIA-Lounge 2017Wie findet die Deutsche Rentenversicherung eigentlich die Senkung des Rentenbeitragssatzes, die gerade vom Bundeskabinett beschlossen wurde? Roßbach äußert sich dazu positiv und ist froh über die Absenkung. „Man muss den Beitragssatz immer wieder nachjustieren. Er ist das Spiegelbild des Arbeitsmarkts.“ Derzeit ist die Rentenkasse aufgrund der hohen Beschäftigung gut gefüllt. Roßbach geht davon aus, dass es bei der Absenkung bleibt.

    Mehr Flexibilität beim Renteneinstieg?

    Die Lebenserwartung steigt und damit auch die Herausforderung für die gesetzliche Altersvorsorge. Wäre ein flexibles Renteneinstiegsalter hier die Lösung? So könnten Berufstätige selbst entscheiden, wann sie mit entsprechenden Abschlägen in den Ruhestand gehen wollen. Zu einem klaren Ja oder Nein in dieser Sache lässt sich Roßbach in der DIA-Lounge nicht hinreißen. „Das Rentenzugangsalter kann man nicht isoliert betrachten“, erklärt die Präsidentin. Derzeit liegt das tatsächliche Einstiegsalter bei durchschnittlich rund 64 Jahren. Bei einer Rente ab 67 Jahren und älter müssen viele gesundheitlich passen, bemerkt Roßbach: „Die Menschen können zum größten Teil nicht so lange arbeiten.“ Eine Anhebung des Rentenalters oder eine Koppelung an die Lebenserwartung, wie in unserem Nachbarland Dänemark, seien da nur schematische Lösungen. Es stelle sich immer die Frage, ob die Lösungsansätze den Realitätstest bestehen können. Roßbach spricht sich daher auch für eine Rentenkommission aus, da so längerfristige Entwicklungen geplant werden können.

    Sind bei Erwerbsminderung Abschläge gerechtfertigt?

    Ein weiteres Problem stellt die Erwerbsminderungsrente dar. Sie ist in der zurückliegenden Legislaturperiode zweimal verbessert worden. Dennoch sind Erwerbsgeminderte häufig von Altersarmut bedroht. Daher werfen die Moderatoren in der DIA-Lounge die Frage auf, ob die Rentenabschläge bei Erwerbsminderung wirklich gerechtfertigt sind. Roßbach verweist in ihrer Antwort auf die verlängerten Zurechnungszeiten. Einen Wegfall der Abschläge bei gleichzeitig längeren Zurechnungszeiten hält sie für sehr fraglich. Wer mit 63 Jahren in Erwerbsminderungsrente geht, erhält wegen der Zurechnungszeiten heute schon mehr Rente als jemand, der im gleichen Alter Altersrente bezieht. Das sei nicht gerechtfertigt, so Roßbach.

    Die Rente mit 63 scheint sehr beliebt zu sein. Pro Jahr werden über 200.000 Anträge eingereicht. „Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat und somit die Rente mit 63 nutzen kann, der tut es auch“, erzählt die Präsidentin. Durch die neu eingeführte Flexirente gibt es bei einem früheren Renteneintritt die Möglichkeit, etwas hinzu zu verdienen. Wie dieses Prozedere im Einzelnen funktioniert, werde nach Einschätzungen Roßbachs von etwa einem Drittel dieser Rentner angefragt. Aber nur wenige nutzen diese Möglichkeit tatsächlich, da das aufwendige Verfahren viele abschrecke.

    Hürden auf dem Weg zum Online-Rentenkonto

    Roßbach äußert sich am 22. November zustimmend zu einem Online-Rentenkonto, das in Deutschland bis jetzt nur Theorie ist. Bei solch einer digitalen Plattform könnte jeder seine künftigen Rentenansprüche in übersichtlicher und zusammengefasster Form einsehen. In vielen anderen Ländern gibt es die Konten bereits seit längerer Zeit. Warum wird hierzulande also noch gewartet? Das Problem für die gesetzliche Altersvorsorge sieht Roßbach vor allem in Datenschutzfragen. Ideal wäre für ein Rentenkonto die Nutzung der eigenen Steuernummer oder vergleichbare einmalig vergebene Kennziffern. Der Gesetzgeber müsse diese freigeben, da sonst die informationelle Selbstbestimmung der Datenfreigabe greift. „Wir als GRV können ohne gesetzliche Einwilligung keine Daten einspeisen“, erklärt die Präsidentin. Roßbach aber bleibt optimistisch: „Ich sehe uns beim digitalen Rentenkonto auf einem richtig guten Weg.“


    DIA-Lounge_Roßbach_1

    Gundula Roßbach ist seit Januar 2017 die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund und somit Chefin von rund 60.000 Mitarbeitern.

    Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung und hat eine Etat von 280 Milliarden Euro. Sie versorgt fast 10 Millionen deutsche Rentner.

     

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