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    Gesetzliche Rente

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    Gesetzliche Rente | 14.5.2014 Drucken

    DIA-Lounge mit Carsten Linnemann

    Mit seinem Vorschlag zur Flexi-Rente hat der Vorsitzende der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung, Carsten Linnemann, einen Kontrapunkt in der Diskussion über die Rente mit 63 und über neue Frühverrentungswellen gesetzt. Das DIA lud ihn aus diesem Anlass am 14. Mai 2014 zur Diskussion in die DIA-Lounge ein.

    Wenige Tage vor der abschließenden Beratung des Rentenpakets am 23. Mai im Bundestag stellte sich der CDU-Bundestagsabgeordnete den Fragen der Gäste in der DIA-Lounge. Carsten Linnemann machte auch in dieser Runde keinen Hehl daraus, dass er die Rente mit 63 für ein verheerendes Signal hält. Aber er sei nun einmal Teil der Großen Koalition, die sich im Zuge der Koalitionsverhandlungen auf diese „Frühverrentung“, die völlig im Widerspruch zur demografischen Entwicklung und zur tatsächlichen Arbeitskräftesituation in den Unternehmen steht, geeinigt hat. Daher ist er seit Wochen schon unterwegs, um Schadensbegrenzung zu betreiben. So will er mit seinen Kollegen in der CDU-Fraktion erreichen, dass auf die de facto schon abgesegnete erste Frühverrentungswelle durch die Rente mit 63 nicht noch eine zweite durch die Anrechnung von Arbeitslosenzeiten folgt und viele Arbeitnehmer bereits mit 61 Jahren in Rente gehen.

    DIA-Lounge-mit_LinnemannAls Lösung hatte die CDU einen Stichtag vorgeschlagen, wodurch Arbeitslosenzeiten ab dem 1.7.2014, also mit Inkrafttreten des Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetzes nicht mehr berücksichtigt worden wären. Doch gegen einen solchen Stichtag waren schon frühzeitig verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht worden, weil er eine Ungleichbehandlung zur Folge hätte. Kurz vor der DIA-Lounge kursierten in der Presse Meldungen, dass man sich wohl auf einen „rollierenden Stichtag“ verständigen werde. Carsten Linnemann konnte in der Diskussion ein solches Ergebnis jedoch noch nicht bestätigen. Es gebe noch keinen Kompromiss zwischen CDU und SPD. Eigentlich sollte dieser in Gesprächen zwischen Kanzleramtsminister Peter Altmaier und Staatssekretär Jörg Asmussen bereits in der Woche nach Ostern gefunden werden. So rückt der Tag der abschließenden Behandlung im Bundestag in der kommenden Woche immer näher und die Kompromissfindung dauert immer noch an. Es bleibt zu befürchten, dass wenige Tage vor dem 23. Mai ein Vorschlag für die Gesetzesformulierung auf den Tisch kommt, für dessen Prüfung wieder einmal nur wenig Zeit ist.

    Weit mehr als Schadensbegrenzung stellt der Vorstoß des Bundestagsabgeordneten mit seinem Vorschlag für eine Flexi-Rente dar. Damit ist es ihm gelungen, der öffentlichen Diskussion eine etwas andere Richtung zu verleihen: keine ausschließliche Debatte über einen früheren Rentenbeginn, sondern auch die Sondierung, unter welchen Bedingungen Menschen länger im Arbeitsleben bleiben können. Heute kommt solch eine Verlängerung häufig nicht zustande, weil Kollektivvereinbarungen in den Unternehmen und Manteltarifverträge auf das gesetzliche Renteneintrittsalter fixiert sind oder weil eine Befristung dieser „Verlängerungszeit“ nicht erlaubt ist. Daher plädiert Linnemann für die Einführung eines neuen Sachgrundes für befristete Arbeitsverhältnisse, nämlich Beschäftigung nach dem gesetzlichen Renteneintrittsalter. Er zeigte sich während der Diskussion in der DIA-Lounge zuversichtlich, dass dieses Vorhaben den Weg ins Gesetzblatt findet. Die Zustimmung, die er zu diesem Vorschlag erfahren habe, sei bemerkenswert. Bei der Flexi-Rente sollten seinen Vorstellungen nach auch die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung gestrichen werden, die Arbeitgeber für Beschäftigte mit Bezug von Altersrente leisten müssen. Diesen Beiträgen stehe keinerlei Leistungsversprechen gegenüber: Sie wirken nicht mehr rentensteigernd und der Fall der Arbeitslosigkeit könne gar nicht mehr eintreten. In der Konsequenz laufe dies auf eine Verletzung des Äquivalenzprinzips hinaus, das für die Rentenversicherung in Deutschland gilt.

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