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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 14.5.2014 Drucken

    Rente mit 63 ist ein falsches Signal

    Der Vorsitzende der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung, Carsten Linnemann, hat mit seinem Vorschlag zur Flexi-Rente einen Kontrapunkt in der Diskussion über die Rente mit 63 und über neue Frühverrentungswellen gesetzt. Das DIA fragte ihn nach Details der Flexi-Rente.

    In Ihrem Antragsentwurf zur „Flexi-Rente“ schlagen Sie die Beseitigung von Hemmnissen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern über das gesetzliche Rentenalter hinaus vor. An welchen Punkten vor allem wollen Sie ansetzen?

    Von Unternehmern und Bürgern höre ich oft, dass eine Beschäftigung im Rentenalter sehr schwierig ist. Selbst wenn sich beide Seiten einig sind, würde ihnen der Gesetzgeber Steine in den Weg legen. Die müssen wir jetzt beseitigen. Das bedeutet konkret: Zum einen müssen befristete Arbeitsverträge im Rentenalter erlaubt sein. Zum anderen müssen die Menschen, die heute schon länger arbeiten oder als Rentner wieder eine Beschäftigung aufnehmen, von den Strafbeiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung befreit werden. Kurzum: Wenn kein Leistungsanspruch besteht, dürfen auch keine Beiträge verlangt werden.

    Rente mit 63 ist ein falsches SignalDer Wegfall der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ist angebracht, schließlich kann das Risiko einer Arbeitslosigkeit für den Arbeitnehmer gar nicht mehr eintreten. Aber warum sollen auch die Beiträge zur Rentenversicherung entfallen? Eine Beschäftigung über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus böte die Möglichkeit, ergänzend zu den Zuschlägen wegen des späteren Rentenbeginns noch weitere Entgeltpunkte zu erwerben. Das wäre Altersvorsorge in Reinform.

    Exakt. Wer über die Regelaltersgrenze hinaus weiterbeschäftigt ist und keine Rente bezieht, sammelt natürlich weiter Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung und bekommt schon heute einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Hieran soll sich auch nichts ändern. Wer allerdings eine Rente bezieht und nebenbei arbeitet, für den muss der Arbeitgeber etwa zehn Prozent des Lohns an die Rentenversicherung abführen, ohne dass der Arbeitnehmer davon profitiert. Das gehört abgeschafft, denn es ist eine Regelung von vorgestern. In den 60er Jahren wollte man Wettbewerbsvorteile der Älteren gegenüber den Jungen vermeiden. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist die Situation jetzt eine andere: Heute gibt es einen Wettbewerb um die besten Köpfe, nicht mehr um Arbeitsplätze.

    Mit Ihrem Vorschlag senden Sie ein deutlich anderes Signal aus, als es von der geplanten Rente mit 63 Jahren bei 45 Beitragsjahren ausgeht, die vor allem vom Koalitionspartner SPD vorangetrieben wird. Wie passt das Rentenpaket der Großen Koalition zur demografischen Entwicklung, die ja gerade eine längere Beschäftigung qualifizierter Fachkräfte erfordert statt eines vorzeitigen Ausstiegs aus dem aktiven Berufsleben.

    Ich halte die Rente mit 63 für das grundsätzlich falsche Signal. Insbesondere dieses Projekt hat dazu beigetragen, dass ich dem Koalitionsvertrag insgesamt nicht zustimmen konnte. Dennoch, die Absprachen sind die Geschäftsgrundlage dieser Koalition, daran halte ich mich auch. Allerdings war eine Frühverrentungswelle ebenso wenig Teil der Absprache wie die unbegrenzte Anrechnung von Arbeitslosenzeiten. Mein Vorschlag der „Flexi-Rente“ wiederum greift eine klare Abmachung auf. Im Koalitionsvertrag heißt es auf Seite 52 wörtlich: „Wir werden den rechtlichen Rahmen für flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand verbessern“. An diesen Stellen müssen wir nachbessern.

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