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    Einkommen & Vermögen

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    Einkommen & Vermögen | 8.9.2022 Drucken

    Wenn Wohnkosten für Witwen zum Risiko werden

    Stirbt der Partner oder die Partnerin, dann verdreifacht sich für Hinterbliebene das Risiko einer finanziellen Überlastung durch die Wohnkosten. Überlastet sind nach einer Verwitwung vor allem Frauen, untere Einkommensgruppen und Mieter.

    Das zeigt eine Studie des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA). Der tiefgreifende emotionale Einschnitt geht einher mit einem veränderten Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben. So ist ein höherer Anteil des Einkommens für die Konsumausgaben erforderlich. Hierzu zählen die Wohnkosten, die sich nicht ohne Weiteres senken lassen.

    Mit Daten aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) untersuchten die DZA-Wissenschaftler, wie sich die Wohnkostenbelastung im Alter zwischen 50 und 85 Jahren durch Verwitwung ändern. Die statistischen Analysen von Daten aus den fünf Jahren vor dem Todesfall bis zum 5. Jahr nach der Verwitwung zeigen, dass Verwitwung im Alter unmittelbar und anhaltend mit einer Zunahme der Wohnkostenbelastung – dem Anteil des monatlichen Einkommens, der für das Wohnen aufgewendet wird – von ca. 17 auf 25 Prozent einhergeht.

    Ein Fünftel ist finanziell überlastet

    Der gestiegene Anteil am Einkommen, der für die Wohnkosten aufgebracht wird bzw. werden muss, führt auch zu einem größeren Anteil an Haushalten, die finanziell überlastet sind. Nach der vom Statistikamt der Europäischen Union verwendeten Definition wird von Überlastung ausgegangen, wenn mehr als 40 Prozent des Einkommens für die Wohnkosten aufzubringen sind. Nach den Ergebnissen der Studie verdreifacht sich das Überlastungsrisiko von sechs Prozent vor der Verwitwung auf 19 Prozent danach. Etwa ein Fünftel der untersuchten Altersgruppe ist also nach Verwitwung von den Wohnkosten überlastet.

    Frauen schwerer betroffen

    Eine Wohnkostenüberlastung führt häufig dazu, dass das verbleibende Haushaltseinkommen unter der Armutsschwelle liegt. Nahezu alle (95 %) überlasteten Verwitweten aus dem unteren Einkommensdrittel haben nach Abzug der Wohnkosten ein verbleibendes Einkommen unterhalb der Armutsschwelle. Dies trifft jedoch auch auf immerhin zwei Drittel der Überlasteten zu, die vor der Verwitwung dem oberen Einkommensdrittel angehörten.

    71 Prozent der im Untersuchungszeitraum verwitweten Älteren sind Frauen. Sie sind aufgrund ihrer oftmals abgeleiteten Rentenansprüche öfter von einem Einkommensverlust und damit einer stärkeren Zunahme der Wohnkostenbelastung bei Verwitwung betroffenen als Männer. Mit einem Plus von rund sechs Prozentpunkten ist der Verwitwungseffekt auf die Wohnkostenbelastung bei Witwen doppelt so hoch wie bei Witwern. Auch das Überbelastungsrisiko erhöht sich nach der Verwitwung für Frauen stärker (von 7 auf 21 Prozent) als für Männer (von 6 auf 15 Prozent).

    Weniger Belastung bei Wohneigentum

    Wohneigentum dämpft den Anstieg der Wohnkostenbelastung nach Verwitwung. Bei Mietern steigt sie nach dem Tod des Partners von 22 auf 33 Prozent, bei Wohneigentümern nur von ca. 15 auf 19 Prozent. Noch weniger betroffen von einer Steigerung der Wohnkostenbelastung sind Verwitwete, die ihren Wohnstatus – überwiegend durch Aufgabe des Wohneigentums – ändern.

    Bei ungünstigem Zusammentreffen von Merkmalen kann die Verwitwung zu einer gravierenden Zunahme der Wohnkostenbelastung führen. Frauen, die zur Miete wohnen und aus dem unteren und mittleren Einkommensdrittel kommen, stellen ein Viertel der Verwitweten im Untersuchungszeitraum. Diese Frauen erleben nach dem Tod ihres Ehemanns den stärksten Anstieg ihrer Wohnkostenbelastung. Ihr Überlastungsrisiko steigt von 9 auf 32 Prozent. Ihnen verbleiben nach Abzug der Wohnkosten monatlich weniger als 900 Euro Resteinkommen (in Preisen von 2016).

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