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    Einkommen & Vermögen

    Rund ums liebe Geld: So viel wird verdient.

    Einkommen & Vermögen | 6.5.2024 Drucken

    Erbschaft gemacht – was nun?

    Erbschaft – das klingt nach künftiger Sorgenfreiheit und Luxusleben. Aber die Realität sieht oft erst einmal anders aus. Gerade wer überraschend erbt, sollte die Durchsicht von Dokumenten und Kontoauszügen nicht auf die lange Bank schieben. 

    Aus heiterem Himmel reich durch eine Erbschaft geworden? Das ist definitiv nicht der Normalfall. Die meisten Erbschaften liegen eher im niedrigeren fünfstelligen Bereich. Bei manchen Erben kommt kaum etwas an. Mitunter sind auch Schulden dabei.

    Erben dürfen sich aber unabhängig von der Höhe des Nachlasses auf jeden Fall um einen großen Berg Papierkram kümmern. „Grundsätzlich gilt die sogenannte Fußstapfentheorie. Erben treten für alles die Nachfolge des Verstorbenen an. Das gilt für Vermögenswerte genauso wie für Verbindlichkeiten und die meisten anderen Verpflichtungen“, erklärt Carolin Vogel, Fachanwältin für Steuerrecht bei der Münchner Kanzlei CHP. Das heißt zum Beispiel auch, dass von den Erben noch die letzte Steuererklärung eingereicht werden muss. Daraus entstehende Steuerschulden sind zu begleichen. Gerade wer überraschend Erbe wird, sollte sich nicht nur deswegen schnell überlegen, ob er das wirklich sein will.

    Niemand muss erben – wenn er sich beeilt

    Sobald jemand von einer Erbschaft erfährt, hat derjenige nach deutschem Recht sechs Wochen lang Zeit, komplett darauf zu verzichten. Tut er in der Zeit gar nichts, gilt das Erbe automatisch als angenommen. Eine Ausschlagung können Erben entweder persönlich beim zuständigen Amtsgericht erklären oder mit einem vom Notar beglaubigten Dokument erwirken. Wichtig zu wissen: Es gibt keine Rosinenpickerei. Es gilt alles oder nichts. Das heißt, es ist nicht möglich, zum Beispiel ein Aktiendepot zu nehmen, aber auf das sanierungsbedürftige und schuldenbeladene Haus zu verzichten. Deswegen ist es wichtig, sich möglichst bald durch sämtliche Dokumente des Erblassers zu kämpfen und auch mit Banken und Versicherungen den aktuellen Stand zu klären. Die Frist zur Ausschlagung lässt sich grundsätzlich nicht verlängern.

    Frühzeitige Information über die Erbmasse

    „Im Einzelfall ist es oft gar nicht so leicht, Auskunft zu bekommen, denn viele Banken geben zum Beispiel ohne einen vom Nachlassgericht erteilten Erbschein keine Informationen heraus“, weiß CHP-Expertin Carolin Vogel. Wird der jedoch beantragt, kann das als Annahme des Erbes gewertet werden. Wenn es sowas denn gibt, kann alternativ ein notarielles Testament vorgelegt werden, dass einen als Erben ausweist. Bei privat verfassten handschriftlichen Testamenten kann das auch funktionieren, wenn nachgewiesen werden kann, dass dazu bei Gericht bereits ein Verfahren eröffnet wurde. „Noch besser wäre es aber, wenn der Erblasser seine künftigen Erben bereits zu Lebzeiten über die Erbmasse informiert“, rät die Fachanwältin. Auch wenn es nicht der Regelfall ist, so mancher kann sich doch im Erbfall über einen erheblichen Vermögenszuwachs freuen, aber auch hier gilt es, nicht zu lange abzuwarten.

    Erstens: Vermögensübersicht aufstellen

    „Vermögen braucht Bewirtschaftung, so wie der Bauer seinen Acker bewirtschaftet, um Erträge zu erzielen“, sagt Andreas Glogger, Geschäftsführer und Inhaber bei der GLOGGER & PARTNER Vermögensverwaltung GmbH mit Standorten in Krumbach und Stuttgart. Wer Werte erhalten will, sollte nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Inflation eine reale Rendite erwirtschaften. Dazu braucht es eine gute Strategie, um Chancen zu nutzen und Risiken zu minimieren. Um die individuell passend nach einer Erbschaft entwickeln zu können, muss jedoch erstmal wirklich alles auf den Tisch. Teil dieser Vermögensübersicht sind bisher erworbene Rentenansprüche, Versicherungen und Zahlungsverpflichtungen. Aber auch Planungen vom Kinderwunsch bis zur eigenen Erbschaftsoptimierung gehen darin ein.

    Zweitens: Renditeerwartungen definieren

    Danach lässt sich entscheiden, „was soll mit welchem Vermögensgegenstand erzielt werden und welche Renditeerwartung hat jede einzelne Anlage“, erklärt Vermögensverwalter Andreas Glogger. Dazu gehört dann auch die Frage, was zum Beispiel mit einer geerbten Immobilie nach einer Kosten-Nutzen-Analyse passieren soll. Besser behalten, verkaufen oder eventuell gleich per Nießbrauch an die eigenen Nachfolger weitergeben und sich so aber eventuelle Erträge vorbehalten? Solche Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten. Daher kann es sich unter dem Strich lohnen, hier eher heute als morgen fachlich fundierten Rat einzuholen. Grundsätzlich gilt in Erbfragen das Prinzip: Je früher man sich Gedanken macht, desto besser – egal ob Erblasser oder Erbe.

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