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    Demographie | 1.3.2024 Drucken

    Pflegekosten kennen keinen Halt

    Die stationären Pflegekosten, also der finanzielle Aufwand für die Unterbringung im Pflegeheim, sind erneut gestiegen.

    Pflege bleibt damit ein immenser Kostenfaktor im Alter. Das gilt insbesondere für die stationären Pflegekosten und den dafür aufzubringenden Eigenanteil. So zeigt eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), dass die durchschnittlichen Kosten für die Betroffenen wieder auf das Niveau vor der Einführung der Zuschläge gestiegen sind.

    Nunmehr müssen Pflegeheimbewohner im Durchschnitt mit 2.267 Euro pro Monat rechnen. Diese finanzielle Belastung setzt sich aus 874 Euro Eigenanteil für die Pflege, 909 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 484 Euro für Investitionskosten zusammen. Dies entspricht einem Anstieg der pflegebedingten Zuzahlungen um 19,2 Prozent gegenüber 2022.

    Die Analyse weist auf signifikante regionale Unterschiede in den Kosten für Pflegeheimbewohner hin. Während im Saarland mit 2.640 Euro die höchsten Zuzahlungen für die stationäre Pflege fällig wurden, waren es in Sachsen-Anhalt lediglich 1.800 Euro. Besonders auffällig ist die Spreizung bei den Kosten für Unterkunft und Verpflegung. So beträgt dieser Unterschied über 400 Euro im Monat. Die Spanne reicht dabei von 720 Euro in Sachsen-Anhalt bis zu 1.156 Euro in Nordrhein-Westfalen. Trotz dieser Unterschiede zeichnet sich eine Angleichung der Preise zwischen den Bundesländern ab. So hat beispielsweise die Einführung von Tariftreue-Regelungen zu einer Annäherung der Pflegesätze geführt. Während 2019 die Pflegesätze in den westlichen Bundesländern noch mehr als 200 Euro über denen im Osten lagen, hat sich dieser Unterschied bis zum aktuellen Zeitpunkt auf lediglich 44 Euro verringert. 

    Entlastung ist verpufft

    Die Ergebnisse der WIdO-Studie verdeutlichen die fortwährende Herausforderung, vor der Pflegebedürftige und deren Familien stehen. Die politischen Maßnahmen zur Begrenzung der Eigenanteile haben bislang nicht zu einer nachhaltigen Entlastung geführt. Es bedarf offensichtlich gezielterer Maßnahmen, um Pflegeheimbewohner künftig zu entlasten. Bereits zum 1. Januar 2024 gab es Anpassungen bei den pflegebedingten Aufwendungen. Für Pflegebedürftige mit bis zu einem Jahr in einer vollstationären Pflege wurden die Zuschläge von 5 auf 15 Prozent erhöht. Bei einem Aufenthalt von einem bis zwei Jahren stiegen die Zuschläge von 25 auf 30 Prozent, bei zwei bis drei Jahren von 45 auf 50 Prozent und ab drei Jahren von 70 auf 75 Prozent. Ab 2025 ist zudem eine Erhöhung der allgemeinen Leistungssätze der Pflegeversicherung geplant. Beispielsweise wird dann der Satz bei Pflegegrad 4 von bisher 1.775 Euro auf 1.855 Euro pro Monat angehoben. Das entspricht einer Steigerung von 4,5 Prozent.

    Keine Trendwende in Sicht

    Doch selbst angesichts dieser Verbesserungen ist die Hoffnung auf eine Trendwende durch die Anhebung der Zuschläge und die geplante Dynamisierung der Leistungssätze nicht realistisch. Das WIdO hat in seiner Prognose verschiedene Szenarien durchgespielt. Selbst eine moderate Steigerung der Eigenanteile um zehn Prozent bis 2025 wird demnach die finanzielle Belastung für die stationäre Pflege über das Niveau von 2023 hinaus erhöhen. Die Gründe hierfür sehen die Studienautoren vor allem in weiter steigenden Lohnkosten durch tariflich- wie inflationsbedingte Anpassungen. Auch steigende Kosten für Energie, Versorgung oder Verpflegung werden den Eigenanteil für stationäre Pflegekosten eher weiter in die Höhe treiben.

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