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    Arbeitswelt

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    Arbeitswelt | 12.2.2024 Drucken

    Mindestlohn zahlt sich in Kaufkraft aus

    Gemessen an der Kaufkraft zeigt eine Studie, in welchem Maße Geringverdiener durch die gesetzliche Mindestlohnerhöhung im Jahr 2022 profitiert haben.

    Die stärkste Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns in den letzten Jahren fand zum 1. Oktober 2022 statt. Damals stieg der Mindestlohn von 10,45 Euro auf zwölf Euro pro Stunde.

    Damit liegt trotz der hohen Inflation der letzten beiden Jahre der Mindestlohn preisbereinigt 11,6 Prozent über dem Niveau von 2015. Das bedeutet, dass die reale Kaufkraft von Geringverdienern (Mindestlohnempfängern) im September 2023 um rund zwölf Prozent höher war als zum Zeitpunkt der Mindestlohneinführung im Januar 2015. Im Vergleich dazu haben die durchschnittlichen Tariflöhne real an Wert verloren. Zudem findet die 2022er Erhöhung durch bereits vollzogene oder beschlossene Erhöhungen in den Jahren 2024 und 2025 ihre Fortsetzung. Diese Zahlen und weitere interessante Erkenntnisse entstammen einer im Dezember 2023 veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

    Schrittweise Veränderungen seit 2015

    Seit seiner Einführung im Jahr 2015 hat der Mindestlohn eine dynamische Entwicklung erlebt. Ursprünglich bei 8,50 Euro eingeführt, stieg er stetig an und erreichte im Juli 2022 10,45 Euro. Die außerplanmäßige Erhöhung auf zwölf Euro im Oktober 2022 war eine politische Entscheidung, die von der Ampel-Koalition getroffen wurde und ein wichtiges Wahlversprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz erfüllte. Diese Entscheidung rief seinerzeit jedoch Kritik hervor, insbesondere weil die dafür eigentlich zuständige Mindestlohnkommission übergangen wurde. Prozentual betrachtet ist der gesetzliche Mindestlohn zwischen Januar 2015 und September 2023 um insgesamt 41,2 Prozent gestiegen. Im gleichen Zeitraum stieg der Tariflohnindex um 21,7 Prozent. Somit sorgte die Mindestlohnerhöhung für ein um 19,5 Prozentpunkte stärkeres Einkommenswachstum als bei den Tariflöhnen.

    Heftige Debatten auch in anderen Staaten

    Der gesetzliche Mindestlohn wird alle zwei Jahre angepasst. In der Phase der Entscheidungsfindung kommt es dabei regelmäßig zu Diskussionen zwischen Sozialpartnern und politischen Akteuren. Zudem stellen sich in diesem Kontext immer wieder etliche Fragen. Dazu zählt beispielsweise stets die Überlegung, ob weitere Erhöhungen notwendig sind. Doch mit diesen Debatten und Entwicklungen rund um die Mindestlohnerhöhung ist Deutschland kein Einzelfall. Auch in anderen OECD-Ländern ist eine ähnliche Tendenz zu beobachten. Allerdings gehört Deutschland zu den wenigen Ländern, die trotz hoher Inflationsraten noch einen realen Einkommenszuwachs für Niedrigverdienende verzeichneten, wie das IAB ausführt.

    Inflation bleibt eine Herausforderung

    Es ist und bleibt nach wie vor die Inflation, die Wirtschaft und Einkommen stark beeinflusst. Zumal nach Pandemie und mit Blick auf einen (lang) andauernden Ukraine-Krieg weitere geopolitische Konflikte, Versorgungsengpässe und Versorgungsängste anhalten. All diese Entwicklungen sorgen für ein stetig hohes Inflationsniveau oder führen zu einem weiteren Anstieg der Verbraucherpreise. Insbesondere für Geringverdiener, die einen höheren Anteil ihres Einkommens für ihre Mobilität beziehungsweise für lebensnotwendige Güter wie Lebensmittel und Energie ausgeben (müssen), wirkt sich die Inflation stärker aus.

    Anpassung als regelmäßiger Balanceakt

    Die Zukunft des Mindestlohns bleibt also ein Balanceakt zwischen dem Kaufkrafterhalt für Geringverdiener und der Wahrung unternehmerischer Wettbewerbsfähigkeit. Die Entscheidungen der Mindestlohnkommission stellen demzufolge weiterhin vor allem sicher, dass der Mindestlohn für soziale Gerechtigkeit steht und die Beschäftigung nicht gefährdet. Dabei gehen die Ansichten mitunter auseinander. So hält etwa der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die jüngste wie auch die für 2025 angekündigte Mindestlohnerhöhung (immer noch) nicht für ausreichend. DGB-Positionen gehen vielmehr davon aus, dass ein existenzsichernder Mindestlohn gemäß einer europäischen Richtlinie bei 60 Prozent des mittleren Einkommens von Vollzeitbeschäftigten liegen muss. Somit müsste ein Mindestlohn hierzulande bereits circa 14 Euro pro Stunde betragen.

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