Nachricht an die Redaktion

    Ihre Nachricht an uns


    Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

    Vorsorgemappe

    Newsletter abonnieren & kostenlose Vorsorgemappe anfordern.

    DIA Update

    Abonnieren Sie den kostenlosen
    Newsletter des DIA.

    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 8.8.2019 Drucken

    Vollmachten für den Fall der Fälle

    Keiner denkt gern an den Fall der Fälle, wenn ein Schicksalsschlag die eigene Handlungsfähigkeit einschränkt. Dennoch sollte jeder mit rechtssicheren Vollmachten dafür Vorsorge treffen.

    Zur Unterstützung dieser Vorkehrungen hat das Deutsche Institut für Altersvorsorge seine Ratgebermappe „Verfügungen, Vollmachten, Vorlagen“ neu aufgelegt. Umfangreich wird beschrieben, wie mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Kontovollmacht Rechtssicherheit für den Ernstfall geschaffen wird.

    DIA-VorsorgemappeMit der Vorsorgevollmacht zum Beispiel kann jeder eine oder mehrere Personen seines Vertrauens bestimmen, die befugt sind, bei Bedarf die Angelegenheiten zu regeln. Die Vollmacht ermöglicht den Vertretern ein schnelles und unkompliziertes Handeln – angefangen bei dringenden Behördengängen bis zur Organisation einer häuslichen Pflege. Die Bevollmächtigten unterliegen keiner gerichtlichen Kontrolle. Damit setzt die Vorsorgevollmacht großes Vertrauen voraus. In der Ratgeberbroschüre wird beschrieben, worauf bei der Auswahl der Bevollmächtigten zu achten ist und welche Befugnisse sie haben.

    Falls es niemanden gibt, dem man eine umfassende Vorsorgevollmacht geben möchte, kommt eine Betreuungsverfügung als Alternative in Frage. Sie schafft vorsorglich Einfluss, falls das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellt. Die Betreuungsverfügung enthält Wünsche zur Lebensgestaltung, an denen sich der Betreuer orientieren muss.

    Vorgaben für die ärztliche Behandlung

    Das dritte Dokument, das in der Broschüre ausführlich beschrieben wird, ist die Patientenverfügung. Darin äußern die Verfasser ihren Willen in Fragen der ärztlichen Behandlung für den Fall, dass eines Tages keine eigenständigen Entscheidungen mehr möglich sind – etwa aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Demenz. Patientenverfügungen enthalten auch Festlegungen, welche medizinischen Maßnahmen unterlassen werden sollen. Ärzte oder Pflegepersonal sind verpflichtet, diesen Vorgaben zu folgen.


    Die DIA-Broschüre enthält Vorlagen für diese Verfügungen, die die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung berücksichtigen. Das beschreibbare PDF können Sie auf dieser  Seite herunterladen.

    Nachricht an die Redaktion

    Senden Sie Hinweise, Lob oder Tadel zu diesem Artikel an die DIA Redaktion.

    Nachricht an die Redaktion

    Haben Sie Anmerkungen oder Fragen zu diesem Beitrag? Schreiben Sie uns gern! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

      Ihre Nachricht an uns


      Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

      Artikel teilen

      [contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]
      Ausgewählte Artikel zum Thema

      Wie viel muss ich monatlich für die Rente sparen?

      Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um den Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Deshalb muss der Einzelne vorher aktiv für das Alter sparen. Doch wie viel? Wer sich im Alter nur auf die gesetzlichen Rentenzahlungen als Geldquelle verlässt, merkt schnell, dass er seinen vorherigen Lebensstandard nicht halten kann. Erwerbstätige müssen daher bereits während des Berufslebens […]

      Artikel lesen

      Frauen haben immer früher eine Altersvorsorge

      Das Durchschnittsalter, in dem Frauen zum ersten Mal einen Altersvorsorgevertrag abschließen, wird immer jünger. Dennoch sorgen sie seltener für die Zukunft vor als Männer. Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, um den eigenen Lebensstandard im Ruhestand halten zu können. Abhilfe schafft eine zusätzliche Altersvorsorge. Je früher diese abgeschlossen wird, desto kleiner fallen die nötigen monatlichen […]

      Artikel lesen
      Geld

      Freiwilliges Geld für die Rentenkasse

      Die Deutschen zahlen verstärkt zusätzlich Geld in die Rentenkasse ein. Innerhalb von drei Jahren hat sich die Summe der freiwillig gezahlten Beiträge mehr als verachtfacht. Seit 2016 stiegen diese Beiträge beim größten deutschen Rentenversicherer von 24 Millionen Euro auf nunmehr 207 Millionen Euro (31.12.2018), wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund im Rahmen ihrer Bundesvertreterversammlung bekannt […]

      Artikel lesen