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    Private Altersvorsorge

    In die eigenen Hände genommen: So schließt sich die Rentenlücke.

    Private Altersvorsorge | 10.9.2021 Drucken

    Berliner Testament mit Steuervorteil

    Vermögen soll bei vielen Ehepaaren dem eigenen Ruhestand dienen. Beide Eheleute sollen zu Lebzeiten immer abgesichert sein. Erst im Erbfall soll das verbliebene Vermögen an die Kinder gehen.

    Mit einer Investmentpolice lassen sich diese Anforderungen effizient, steuerbegünstigt und ohne aufwändiges Testament darstellen.

    Testament und Erben

    Oft anzutreffen bei älteren Kunden: ein Ehepaar kommt in den Ruhestand und hat neben dem Eigenheim noch ein schönes sechsstelliges Vermögen angespart. Zwei erwachsene Kinder stehen auf eigenen Füßen. Das Vermögen kann also zur Finanzierung des Ruhestandes genutzt werden. Zur gegenseitigen Absicherung haben viele Kunden ein Berliner Testament im Kopf, das heißt, im Fall der Fälle soll der überlebende Ehegatte alles erben und erst später die Kinder.

    Zur Umsetzung wird das Vermögen in eine Investmentpolice eingebracht. Die Anlagestrategie legen die Kunden fest. Die Eheleute möchten sich gegenseitig absichern, daher bestimmen sie, dass jeweils der länger lebende Ehepartner den Anteil des früher versterbenden Partners übernimmt. Als Bezugsberechtigte werden die Kinder eingesetzt, die allerdings erst nach dem Tod des letztversterbenden Elternteils zum Zuge kommen.

    Steuerlich optimiert für Eltern und Erben

    In dieser Konstellation entspricht dies der Wirkweise eines Berliner Testaments im landläufigen Sinne. Wie viel welches Kind erbt, also die Bezugsrechtsquote, legen die Eltern fest. Es ist also möglich, ein Kind stärker zu begünstigen, etwa wenn das andere Kind später das Eigenheim erbt. Die Eltern bleiben dabei flexibel, sie können die Quote jederzeit und aufwandsarm ohne Testament an eine neue Situation anpassen.

    Der Weg über eine Investmentpolice bringt zudem eine steuerliche Optimierung für die Eltern im Ruhestand und die späteren Erben. Die erwirtschafteten Erträge des Vermögens sind steuerfrei, solange sie im Vertrag stehen bleiben. Auszahlungen sind jederzeit und in beliebiger Höhe möglich und nur in diesen Auszahlungen ist ein steuerpflichtiger Ertragsanteil enthalten. Nach zwölf Jahren Laufzeit bleibt sogar die Hälfte der ausgezahlten Erträge abgeltungssteuerfrei. Das Vermögen wird also nicht so stark von Steuerabflüssen gemindert und kann langfristig von höheren Zinseszinseffekten profitieren. Selbst wenn die Eheleute im Laufe des Ruhestands alles entnehmen wollen, zahlt sich das langfristig durch ein höheres verfügbares Vermögen aus.

    75 Prozent der Bürger haben gar kein Testament

    Noch spannender wird es, meist kommt es auch so, wenn nur ein Teil des Vermögens verbraucht wird. Dann geht das Restvermögen im Erbfall an die bezugsberechtigten Kinder. Der steuerliche Clou: diese Auszahlung im Erbfall an die Kinder bleibt vollständig abgeltungs- bzw. einkommensteuerfrei. Im Laufe von 20 oder mehr Jahren Ruhestand kommt da einiges an zusätzlichem Vermögenswert zusammen.

    Ohne Frage sollte bei Erbschaftsplanungen ein qualifizierter Anwalt hinzugezogen werden, ein Testament würde auch für eine Investmentpolice wirken. Allerdings haben 75 Prozent der Bürger gar kein Testament. Mit der dargestellten Herangehensweise lassen sich die Vorstellungen der meisten Familien einfach, praxisnah und obendrein wirtschaftlich optimiert umsetzen.

    Stefan Brähler

    Gastautor Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Confidema GmbH und Spezialist für den Einsatz von Versicherungsstrukturen in Vermögensverwaltung und im Private Banking in Freiburg. Weitere Beiträge von ihm und anderen Vermögensverwaltern finden Sie auf www.v-check.de.

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