Abgeltungssteuer abgestellt
Erbschaftssteuerfreibeträge rechtzeitig durch Schenkungen auszunutzen, ist ein gängiges Mittel, um etwa die Kinder als spätere Erben steuerlich zu entlasten.
Auf die Idee, auch die Abgeltungssteuer für die nächsten Jahrzehnte einzusparen, kommen jedoch die wenigsten. Hier ist noch viel Optimierung möglich.
Mit der Einbindung von Fonds, Aktien oder einer Vermögensverwaltung in eine Versicherungsstruktur lassen sich Erträge erzielen, ohne den Fiskus daran zu beteiligen. Wird Vermögen in gekonnt aufgesetzten Versicherungsstrukturen angelegt und verwaltet, sind die Erträge während der Vertragslaufzeit von der Abgeltungssteuer ausgenommen. Das heißt, Dividenden oder realisierte Kursgewinne können sich über viele Jahre steuerfrei ansammeln und die Anleger profitieren vom Zinseszinseffekt. Trotz der Einbindung in eine Versicherung entscheidet der Kunde über die Anlagestrategie. Er kann, zum Beispiel über einen Vermögensverwalter oder über Investmentfonds, jederzeit bestimmen, wie das Geld strategisch investiert werden soll.
Zugriff zu Lebzeiten
Den Turbo entfaltet diese Lösung beim Eintritt des Versicherungsfalls. Grundsätzlich gilt für Lebens- und Rentenversicherungen: stirbt die versicherte Person, werden die Erträge komplett abgeltungssteuerfrei ausbezahlt. Eltern können also für die Kinder langfristig Vermögen so anlegen, dass im Erbfall die Abgeltungssteuer komplett eingespart wird. Dabei können die Eltern auch beide zusammen als versicherte Person eingesetzt werden. Die Auszahlung erfolgt dann erst im Erbfall, wenn der letzte von beiden verstirbt. Der Charme dabei: zu Lebzeiten können die Eltern uneingeschränkt auf das Vermögen zugreifen, falls sie es doch selbst benötigen.
Weniger Steuern, mehr Zinseszinseffekte
Bleibt es bei der langfristigen Anlage und Auszahlung im Erbfall, werden erheblich Steuer- und Zinseszinseffekte erzielt. Bei einer Vermögensanlage von 250.000 Euro bleiben in den nächsten 20 Jahren ca. 50.000 Euro mehr in der Tasche der Erben durch die eingesparte Abgeltungssteuer. Wenn sich die Eltern heute schon sicher sind, dass sie das Vermögen selbst nicht mehr brauchen, können sie es im Rahmen der Schenkungsfreibeträge auch gleich übertragen. Die spätere Abgeltungssteuerfreiheit bleibt davon unberührt. Durch diese Gestaltung optimieren die Eltern die Vermögensnachfolge für die Erben unter Steuergesichtspunkten.
Vermögen muss nicht von den Eltern stammen
Aber wie liegt der Fall, wenn zum Beispiel ein 40-Jähriger selbst vermögend ist und er die Steuervorteile für sich erzielen möchte? Auch dafür eignet sich eine solche Gestaltung. Das Vermögen muss nämlich nicht zwingend bei den Eltern liegen. Der 40-Jährige kann beim Abschluss des Vertrags mit eigenem Vermögen zum Beispiel die Eltern als versicherte Personen einsetzen. Er selbst ist nur der Begünstigte im Versicherungsfall. Das ist für die ältere Generation völlig unproblematisch, wenn kein Todesfallschutz besteht, gibt es auch keine Gesundheitsfragen oder zusätzliche Kosten, die an das Lebensalter gekoppelt sind. Die Eltern müssen lediglich eine Unterschrift leisten. Für den Begünstigten bringt das immense Vorteile. Lässt er den Vertrag bis zum Tod der Eltern laufen, sind sämtliche angesammelten Erträge steuerfrei. Je länger sie leben, desto größer ist die mögliche Ersparnis.
Schließt zum Beispiel ein 40-Jähriger einen Vertrag über 200.000 Euro ab, so kann die Steuerersparnis bei 20 Jahren Laufzeit 35.000 Euro betragen, bei 30 Jahren Laufzeit geht es schon Richtung 80.000 Euro. Natürlich fallen für die Versicherungsstruktur auch überschaubare Kosten an. Diese sind in den Beispielzahlen jedoch vollständig berücksichtigt. Die Gebühren werden durch die positiven Effekte von Steuerersparnis und Zinseszins mehr als wettgemacht.
Gastautor Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Confidema GmbH und Spezialist für den Einsatz von Versicherungsstrukturen in der Vermögensverwaltung und im Private Banking.
Weitere Beiträge von ihm und anderen Vermögensverwaltern finden Sie auf www.v-check.de.
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