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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 24.2.2021 Drucken

    Schweden als Vorbild für Reform der Rente

    Der jüngst unterbreitete Vorschlag der FDP-Bundestagsfraktion zur Einführung einer gesetzlichen Aktienrente verweist an mehreren Stellen auf Schweden.

    Womit kann das skandinavische Land als Vorbild für eine Reform der Rente in Deutschland dienen?

    Flagge Schweden

    Die Studie, die Prof. Manfred Werding und sein Kollege Benjamin Läpple von der Ruhr-Universität Bochum zur Fundierung des FDP-Vorschlages erstellt haben, nimmt an zwei Stellen eine Anleihe beim schwedischen Rentensystem. Zum einen für den Übergang von der Erwerbstätigkeit in die Ruhestandsphase. Zum anderen bei der Kapitaldeckung von künftigen Rentenansprüchen.

    Alterskorridor statt fixer Rentenbeginn

    So schlagen die Studienautoren in ihren Berechnungen ein System des flexiblen Renteneintrittsalters nach der Art Schwedens vor. Das gehe dort mit „einem bemerkenswert hohen, durchschnittlichen Renteneintrittsalter“ einher. In Schweden gibt es einen breiten Alterskorridor für den Rentenbeginn. Er reicht derzeit vom Alter 61 bis 67. Bis 2026 werden die Korridorgrenzen weiter angehoben. Obwohl damit durchaus ein früherer Rentenbeginn machbar ist, stieg das Eintrittsalter bis 2018 auf rund 66 Jahre. Der Grund: Die Rente wird im Zusammenspiel mit dem jeweiligen Renteneintrittsalter bemessen.

    Jeder kann also selbst entscheiden, welches Kriterium mehr Gewicht bekommt: ein früherer Rentenbeginn oder eine höhere Rente. In Schweden führte das zu einer Erhöhung des effektiven Renteneintrittsalters. Von einer solchen Wirkung gehen die Studienautoren auch in Deutschland aus. In ihren Berechnungen unterstellen sie einen Anstieg des durchschnittlichen Alters bei Renteneintritt von 64,2 Jahren (2019) auf 65,3 Jahre in 2030 und 66,6 Jahre in 2040. Für 2060 kalkulieren sie dann mit 67,5 Jahre.

    Staatlicher Altersvorsorgefonds zeigt Renditepotential

    Auch für die Begründung der gesetzlichen Aktienrente greifen Werding und Läpple auf schwedische Erfahrungen zurück. Zum Beispiel bei der Herleitung potenzieller Renditen für die gesetzliche Aktienrente. Neben der Wertentwicklung von sehr breit angelegten Indexwerten wie den MSCI World nutzen die Studienautoren auch Resultate existierender staatlich verwalteter Altersvorsorgefonds. So steht den Schweden für die Anlage der Beiträge in die sogenannte „Prämienrente“ auch der Mischfonds AP7 Safa zur Auswahl. Bei ihm handelt es sich um eine sogenannte Default-Option. Sprich: Versicherte, die sich nicht für eines der anderen möglichen Anlageprodukte entscheiden, bekommen automatisch den staatlich verwalteten Fonds als Anlageziel zugeordnet.

    Mit 40 Prozent des Anlagevolumens der schwedischen Prämienrente ist der AP7 Safa die am häufigsten genutzte Anlageform in diesem Zweig der Rentenversicherung. Die Beiträge werden nach einem Lebenszyklusmodell investiert. Bis zum Alter von 55 Jahren ganz oder zumindest überwiegend in weltweite Aktien. In den Jahren von 2003 bis 2020 erzielte dieser staatliche Altersvorsorgefonds, der zu zwei Dritteln aus internationalen Aktien besteht, eine durchschnittliche jährliche Rendite von 9,9 Prozent. Nimmt man die frühen Jahre ab 2000 mit in die Berechnungen, der Fonds startete mitten in der Internet-Blase, dann sinkt die jährliche Rendite wegen der Anfangsverluste auf 5,5 Prozent.

    Aktienrente stabilisiert Rentenniveau

    Für das Basisszenarie der Aktienrente wählen die Wissenschaftler daher einen Wert in der Mitte und setzen eine Rendite von 6,5 Prozent pro Jahr an. Alternativ rechnen sie dann noch mit fünf, acht und 9,5 Prozent Verzinsung. Aber selbst bei der niedrigsten Variante wird das Rentenniveau ab 2030 durch die gesetzliche Aktienrente stabilisiert und steigt anschließend wieder. Nach dem gegenwärtigen Status quo sinkt das Rentenniveau bei erheblich steigendene Belastungen für Beitragszahler und Bundeshaushalt dagegen immer weiter ab.

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