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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 19.2.2021 Drucken

    Heftiger Gegenwind für FDP-Vorschlag zur Aktienrente

    Die Rentenexperten der FDP-Bundestagsfraktion hatten kaum ihren Vorschlag eines partiellen Umbaus der Rentenversicherung hin zu einer Teilkapitaldeckung vorgestellt, da formierte sich heftiger Widerstand.

    Begriffe wie „Utopie“ und „Abenteuer Kapitaldeckung“ gehörten noch zu den harmloseren Reaktionen, die sich die FDP nach ihrem Vorschlag einer gesetzlichen Aktienrente anhören musste.

    Rente

    Dabei war in der jüngeren Vergangenheit selten ein Parteienvorschlag für eine Reform der Rente so fundiert vorbereitet wie das jüngste Konzept, das die beiden Bundestagsabgeordneten Johannes Vogel und Christian Dürr präsentiert haben. Statt mit pauschaler Kritik den mutigen Vorschlag wegzubügeln, lohnt sich ein Blick in die begleitende Studie, die Prof. Manfred Werding und sein Kollege Benjamin Läpple von der Ruhr-Universität Bochum erarbeitet haben.

    Die öffentliche Debatte dreht sich leider nur um die gesetzliche Aktienrente. Der Reformvorschlag besteht aber aus drei Säulen. Zur Aktienrente kommen nämlich noch ein Maßnahmenbündel, das den absehbaren Anstieg von Ausgaben und Beitragssätzen begrenzen soll, und Vorschläge zur Ausweitung der Fachkräfteeinwanderung. So ist die Aktienrente zwar das zentrale Element, das den Versicherten den Zugang zu einer breit diversifizierten Anlage an den internationalen Kapitalmärkten ermöglichen soll, aber sie ist eingebettet in ein umfassendes Konzept zur Verbesserung der Finanzlage von Rentenversicherung und öffentlicher Hand.

    Echter Systemwechsel statt Feinjustierung

    Anders als viele frühere Vorschläge einschließlich der Ergebnisse der Regierungskommission „Gerechter Generationenvertrag“, bei denen nur kleine Stellschrauben des bestehenden Systems neu justiert werden, schlagen Prof. Werding und die FDP-Politiker einen echten Systemwechsel innerhalb der ersten Säule des deutschen Alterssicherungssystems vor. Er führt zur Abkehr von der alleinigen Umlagefinanzierung und hin zu einer ergänzenden Kapitaldeckung auf Aktienbasis. So sollen zwei Prozentpunkte des Rentenbeitrages ab 2022 in den Aufbau eines Vorsorgevermögens für die Aktienrente fließen. Da damit die Beitragsmittel für die umlagefinanzierte Rente sinken, bedarf es dem Konzept zufolge eines vorübergehend erhöhten Bundeszuschusses für die gesetzliche Rentenversicherung.

    Höherer Bundeszuschuss als Anschubfinanzierung

    Diese höheren Bundeszuschüsse sind aber nur als eine Art Anschubfinanzierung vorgesehen. Sie verhindern, dass den Beitragszahlern aus dem Aufbau der Aktienrente zusätzliche Belastungen erwachsen, und laufen bis etwa 2035 wieder aus. In den Folgejahren sind die erforderlichen Bundeszuschüsse im Vergleich zum Status quo dann sogar niedriger. Daran zeigt sich auch, dass mit dem Reformkonzept zugleich die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzhaushalte positiv beeinflusst wird. „Obwohl der Bund vorübergehend erhöhte Bundesmittel für die gesetzliche Rentenversicherung finanziert, sinkt der Schuldenstand des Bundes von derzeit über 40 % des Bruttoinlandsprodukts bis in die 2040er Jahre auf etwas über 30 % und bleibt bis 2060 unter 40 %, während er ohne Reform auf über 50 % steigen würde“, schreiben die Autoren der Studie.

    Entlastung für die aktiv Versicherten

    Eine weitere Entlastung der aktiv Versicherten sollen mehrere „kostendämpfende“ Maßnahmen bringen. So schlagen Werding und sein Ko-Autor Läpple eine Verstärkung des Nachhaltigkeitsfaktors in der Rentenformel vor. Bislang beträgt er 0,25. Ab 2022 soll er mit 0,5 in die Berechnungen der Rentenanpassungen eingehen. Damit werden die Effekte eines steigenden Rentnerquotienten künftig hälftig auf Rentner und Beitragszahler aufgeteilt.

    Schweden als Vorbild

    Weitere Maßnahmen: Flexibilisierung des Renteneintrittsalters nach schwedischem Vorbild. Wegfall der 2014 eingeführten Rente für besonders langjährig Versicherte (Rente mit 63). Aufhebung der doppelten Haltelinie für Rentenniveau und Beitragssatz – sie würde nach der jetzigen Gesetzeslage ohnehin 2025 auslaufen. Außerdem soll die derzeit geltende Aussetzung des sogenannten Ausgleichsfaktors in der Rentenformel rückgängig gemacht werden. Diesen Faktor hatte die Koalition im Zusammenhang mit der doppelten Haltelinie abgeschaltet. Er sorgt ansonsten dafür, dass wegen der Schutzklausel unterbliebene Rentenkürzungen mit künftigen Rentenerhöhungen über einige Jahre verteilt verrechnet werden.

    In einer Alternativvariante haben die Wissenschaftler auch eine Aufhebung der Regelungen zur sogenannten Mütterrente mitgerechnet, allerdings nicht in ihrem Basisszenario. Eine Abkehr von diesen beiden Reformschritten hielten sie selbst wohl auch kaum für realistisch. Dennoch wollten sie sich keinerlei Denkverbot unterwerfen.

    Wirkung größerer Fachkräfteeinwanderung berechnet

    Die dritte Säule des FDP-Konzeptes bildet ein modernes Einwanderungsrecht nach dem Vorbild erfolgreicher Einwanderungsländer wie Kanada oder Neuseeland. Die Effekte, die aus zusätzlichen Fachkräften für die Rentenversicherung erwachsen, haben die Wissenschaftler in zwei gesonderten Szenarien berechnet. Einmal mit einem positiven Wanderungssaldo von 300.000 pro Jahr und einmal mit 500.000 p.a. In der Basisvariante galt hingegen die Annahme des Statistischen Bundesamtes (200.000 p.a.). Sowohl auf das Rentenniveau als auch auf das Haushaltsdefizit und den Schuldenstand hätte eine höhere Fachkräftezuwanderung deutlich positive Auswirkungen bis zum Jahr 2060.

    Alle, die ernsthaft über wirksame Reformschritte für das deutsche Rentensystem mitdiskutieren wollen, sollten sich die Studie von Prof. Werding anschauen. Mancher wird dabei über seinen politischen Schatten springen müssen.

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