Mal Dämpfung, mal Steigerung
Mit der Festlegung im Koalitionsvertrag, das Rentenniveau bis 2025 nicht unter 48 Prozent fallen zu lassen, steht die politische Absicht im Raum, den Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel gegebenenfalls abzuschwächen oder ganz auszuschalten.
Dieser Faktor bewirkt eine geringere Anpassung der Renten an steigende Löhne, wenn sich das Verhältnis von Rentnern und Beitragszahlern zu Lasten Letzterer verändert. Einfacher ausgedrückt: Erhöht sich die Zahl der Rentner in Relation zu den Beschäftigten, die in die Rentenkasse einzahlen, dann steigen die Renten etwas langsamer als die Löhne. Auf diese Weise werden die Rentner mit an den demografischen Kosten einer alternden Gesellschaft beteiligt. Rentner und rentennahe Jahrgänge sehen daher im Nachhaltigkeitsfaktor wahrscheinlich eher ein für sie nachteiliges Instrument. Damit werden gedanklich niedrigere Renten verbunden.
Aber dieses pauschale Urteil trifft überhaupt nicht zu. Der Nachhaltigkeitsfaktor wirkt nämlich in beide Richtungen. Er kann die Anpassungen des Rentenwertes sowohl dämpfen als auch steigern. Das zeigen die Auswirkungen dieses Faktors auf die Rentenanpassug in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2018, also während der bisherigen gesamten Zeit, in der er Teil der Rentenformel ist. Er wurde 2004 mit dem Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. In diesen Jahren war er siebenmal negativ. Das bedeutet eine Dämpfung der Rentenanpassung. Nicht immer wurde diese Dämpfung sofort wirksam. 2005 und 2006, als der Nachhaltigkeitsfaktor ins Minus rutschte, griff eine Schutzklausel. Sie verhinderte eine Senkung des Rentenwertes. Der so entstandene Ausgleichsbedarf durch nicht erfolgte Anpassungen wurde erst in den kommenden Jahren wirksam, wodurch die Rentenwerte dann etwas langsamer anstiegen.
Es gab aber auch sieben Jahre, in denen der Nachhaltigkeitsfaktor rentensteigernd ausfiel. Das war zum Beispiel 2012 besonders markant der Fall. In diesem Jahr trug die eigentlich zur Dämpfung gedachte Rechengröße in der Rentenformel zu einer deutlichen Erhöhung der Rentenanpassung bei. Immerhin verursachte der Nachhaltigkeitsfaktor eine Erhöhung um 2,09 Prozentpunkte. Unter dem Strich fiel die Erhöhung 2012 mit 2,18 Prozent (alte Bundesländer) und 2,26 Prozent (neue Bundesländer) nicht wesentlich höher aus. Das war aber dem Nachholen von ausgebliebenen Anpassungen in den Vorjahren geschuldet.
Beabsichtigte Wirkung blieb bislang aus
Auch die zum 1. Juli 2018 anstehende Rentenerhöhung wird zu einem kleinen Teil positiv vom Nachhaltigkeitsfaktor beinflusst. Der Rentenwert steigt zu diesem Stichtag auf 32,03 Euro (West) beziehungsweise 30,69 Euro (Ost). Das entspricht einer Erhöhung um 3,22 beziehungsweise 3,38 Prozent. Davon gehen 0,29 Prozentpunkte auf das Konto des Nachhaltigkeitsfaktors.
Fasst man die Jahre 2005 bis 2018 zusammen, so hat der Nachhaltigkeitsfaktor noch gar nicht dämpfend auf die Rentenanpassung gewirkt. In der Summe ergibt sich sogar eine kleine Erhöhung um 0,18 Prozentpunkte. Nur die sogenannte Riester-Treppe oder genauer gesagt der Altersvorsorgefaktor in der Rentenformel dämpfte bislang die Rentensteigerung. Mit dem werden zusätzliche Belastungen der Beitragszahler aus der ergänzenden Altersvorsorge und aus Beitragssteigerungen bei der gesetzlichen Rente berücksichtigt.
Der Nachhaltigkeitsfaktor wird wie geplant erst dann zu spüren sein, wenn demnächst die stark besetzten Jahrgänge der Babyboomer in Rente gehen. Dann wäre der Faktor zur Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Rentenversicherung wichtig. Ob es ihn dann aber in der heutigen Form noch gibt, lässt sich derzeit nicht beantworten.
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