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    Gesetzliche Rente | 25.1.2023 Drucken

    Härtefallfonds auf Sparflamme

    Der Härtefallfonds für Ostrentner, Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer droht, wegen äußerst knapper Fristen die gestellten Ziele zu verfehlen. Außerdem gibt es eine Reihe weiterer Ungereimtheiten.

    Diese Befürchtung äußerte die CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Ottilie Klein im Gespräch mit dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA). Sie hatte die Federführung für eine Kleine Anfrage im Bundestag, die von der CDU/CSU-Fraktion zur Umsetzung des „Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer“ gestellt worden war. Die Antworten der Regierung liegen seit einigen Tagen vor.

    Dr. Ottilie Klein ist mit einigen Regelungen des Härtefallfonds ziemlich unzufrieden. Es sei ohnehin schon ein harter Kampf gewesen, um zumindest zu dieser Kompromisslösung zu gelangen. Sie rührt noch aus der 19. Legislaturperiode. Am 23. Juni 2021 hatte sich die Große Koalition, wenige Monate vor der Bundestagswahl, darauf verständigt. Damals noch in Höhe einer Milliarde Euro vom Bund und mit der Hoffnung, dass die Länder die gleiche Summe beisteuern.

    „Wir waren uns einig, dass wir etwas für Benachteiligte aus den drei aufgeführten Gruppen leisten wollen. Dabei war das Ziel, die Härten abzufedern, also Menschen mit sehr kleinen Renten zu berücksichtigen“, begründet sie die Gestaltung des Fonds. Er wäre beinahe nicht zustande gekommen, weil die Ampelregierung im Zuge einer Finanzkürzung zwischenzeitlich wieder von dem 2021 erzielten Kompromiss abgerückt war. Erst in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses zum Bundeshaushalt 2023 wurde der Weg in sprichwörtlich letzter Minute frei gemacht. Diese Entscheidung führt Dr. Ottilie Klein vor allem auf einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion zurück, die damit Druck gemacht habe.

    Fristen für Beitritt der Bundesländer viel zu kurz

    Nun kommt der Härtefallfonds, aber eben nur in abgespeckter Version. 500 Millionen
    Euro statt einer Milliarde. Ob und welche Bundesländer beitreten, ist bislang ungewiss. “Wir kritisieren, dass die Fristen viel zu kurz sind, zum Beispiel für den Beitritt der Länder. Sie müssen sich bis Ende März festlegen, ob sie sich am Fonds beteiligen. Berlin zum Beispiel kann das gar nicht schaffen, da herrscht gerade Wahlkampf.“

    Die Bundesregierung indes hält die Zeit angesichts des mehrjährigen Verhandlungsprozesses zwischen Bund und Ländern für ausreichend. Jede weitere Verzögerung gehe zu Lasten der Betroffenen, heißt es in den Antworten auf die Kleine Anfrage. Doch Ottilie Klein hat eine andere Sorge, auch die Antragsfrist für die Auszahlung an die Betroffenen hält sie für zu kurz. Sie müssen sich bei der noch zu gründenden Stiftung bis Ende September melden. „Ich habe da große Zweifel, dass alle Anspruchsberechtigten rechtzeitig davon erfahren und den Antrag stellen. Es handelt sich in der Mehrheit um hochbetagte Menschen. Daher sollte der Zeitraum für die Anträge auch viel weiter gefasst sein.“ Es habe den Anschein, dass die Voraussetzungen so gestaltet sind, dass nur ein Bruchteil der Berechtigten am Ende das Geld auch abruft.

    Stiftung muss schnell starten

    „Gerade weil die Fristen so kurz sind, muss noch einiges passieren seitens der Bundesregierung und zwar schnell“, fügt sie hinzu. „Die Stiftung muss nun schleunigst gegründet werden und anfangen zu arbeiten. Damit sich die Länder bei der Stiftung zur Mitwirkung melden können, muss es sie überhaupt erst einmal geben.“ Doch über die weiteren Schritte ist in den Antworten auf die Anfrage wenig Konkretes zu finden. Die Stiftung befinde sich im Aufbau. Die Geschäftsstelle der Stifung werde personell von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Cottbus unterstützt. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung sei in Arbeit. Das war es dann schon.

    Einkommensgrenze liegt bei 830 Euro

    Im Dunkeln bleibt für Dr. Ottilie Klein auch die Festlegung der Einkommensgenze, ab der die Einmalzahlung von 2.500 Euro geleistet werden soll. Nur wer von den drei betroffenen Personengruppen weniger als 830 Euro Einkommen hat, erhält Geld aus dem Fonds. Warum, so fragt Dr. Ottilie Klein, wählt die Bundesregierung nicht die Grenze von 924 Euro, die von der Deutschen Rentenversicherung als Faustregel für die Prüfung des Grundsicherungsanspruchs empfohlen wird? Diese Entscheidung begründet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage mit einem Verweis auf die zurückliegenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. In denen sei als Bezugspunkt der durchschnittliche Bruttobedarf für einen Alleinstehenden in der Grundsicherung gewählt worden. Dieser lag Ende des Jahres 2019 bei 813 Euro. Deshalb werde auf den monatlichen Rentenzahlbetrag zum 1. Januar abgestellt, der unter 830 Euro liegen muss.

    Betroffene plädieren für Gerechtigkeitsfonds

    „Nach Kürzung des Fondsumfangs um die Hälfte haben wir nun einen Härtefallfonds auf absoluter Sparflamme. Die Voraussetzungen sind so eng gezogen, dass nur sehr wenige Betroffene überhaupt von den Leistungen profitieren können. Das wird der Lebensleistung dieser Personen nicht gerecht“, so lautet das Fazit der Bundestagsabgeordneten. Diese Meinung teilen übrigens auch viele der betroffenen Rentner in den neuen Bundesländern. Statt eines Härtefallfonds hatten die Interessenvertretungen dieser Gruppen einen „Gerechtigkeitsfonds“ gefordert, der einen wirklichen Ausgleich für die in der Rentenüberleitung nicht anerkannten Rentenanwartschaften aus der DDR-Zeit leistet.

    So weit zu gehen, ist Dr. Ottilie Klein dann aber nicht bereit. Sie verweist auf die vielen Gerichtsentscheidungen, die in der nun fast 30-jährigen Auseinandersetzung mit der Rentenüberleitung ergangen sind. Diese Urteile bestätigten die Rechtmäßigkeit der Überführung der Renten ins bundesdeutsche System, erklärt sie, und diese Urteile achte sie natürlich. Daher sei es das Ziel gewesen, jenen zu helfen, die besonders ungünstig gestellt sind.

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