Arbeitnehmer aus der EU zieht es nach Deutschland
Aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit erwerben laut neuesten Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) immer mehr Menschen aus anderen EU-Mitgliedstaaten Rentenansprüche in Deutschland.
Ende 2021 waren mehr als 2,8 Millionen Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten in Deutschland aktiv versichert. Das sind rund 50.000 mehr als im Vorjahr und fast doppelt so viele wie vor zehn Jahren (2011: 1,43 Millionen). Das zeigt ein Bericht mit den neuesten Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
Die meisten Bürgerinnen und Bürger kamen aus Polen (etwa 581.000), Rumänien (498.000) und Italien (343.000). Die DRV-Statistik zeigt auch, dass nur wenige Arbeitnehmer aus kleineren EU-Staaten nach Deutschland kamen. Dazu zählen Malta (knapp 400), Zypern (900), Estland (4.000) und Luxemburg (4.300).
Die Ausweitung der Arbeitnehmerfreizügigkeit auf alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union war ein zentraler Grund für diese Entwicklung. Das bedeutet, EU-Bürger aus Staaten, für die diese Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt, dürfen in einem anderen EU-Staat unter den gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufnehmen wie Einwohner dieses Staates. Eine solche Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt seit 2011 für Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Seit 2014 können auch bulgarische und rumänische Staatsangehörige und seit Juli 2015 kroatische Staatsangehörige diese Regelung nutzen.
Zuwanderung hat erheblich zugenommen
Laut DRV kam 2020 ein erheblicher Anteil der ausländischen Personen, die als aktiv Versicherte geführt wurden, aus Staaten, die seit 2004 Mitglied der EU wurden. Darunter waren allein rund 94.000 Personen aus Bulgarien, Rumänien und Kroatien. Die Daten zeigen zudem, dass die Zuwanderung aus der EU aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat.
Die 2,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger aus dem EU-Ausland machten 40 Prozent aller nach Deutschland Zugewanderten aus, die 2021 bei der Rentenversicherung gemeldet waren. Interessant wird es auch sein, wie sich zukünftig der Brexit auf diese Daten auswirken wird. Im Zuge der damit einhergehenden gesetzlichen Änderungen innerhalb Großbritanniens entfiel auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürger. Möglicherweise werden sich die Folgen bereits in den 2022er Zahlen der DRV zeigen.
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