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    Gesetzliche Rente

    Auf Generationen gebaut: So zahlen die Jungen für die Alten.

    Gesetzliche Rente | 12.4.2018 Drucken

    Das Rentenproblem im deutschen Handwerk

    Der Spruch, wonach Handwerk goldenen Boden hat, trifft auf die Rente der Handwerker weniger zu. Viele von ihnen sind nur unzureichend fürs Alter abgesichert.

    Handwerker unterliegen zwar der gesetzlichen Rentenpflicht, doch die damit verbundenen Anforderungen sind veraltet und die geleisteten Rentenbeiträge reichen für eine solide Versorgung im Alter nicht mehr aus. Das liegt zum einen daran, dass die ursprüngliche Handwerkerpflichtversicherung nicht mehr zeitgemäß ist. Zum anderen hat eine bereits im Jahr 2004 erfolgte Novellie­rung der Handwerksordnung dafür gesorgt, dass der Versichertenkreis kontinuierlich schrumpfte.

    HandwerkDie Folge: Viele selbstständige Handwerker unterliegen inzwischen nicht mehr der ursprünglichen Versicherungspflicht, obwohl sie eigentlich nach wie vor zu den besonders Vorsorgebedürftigen zu rechnen sind. Dazu kommt, dass sich viele selbstständige Handwerker in erster Linie auf ihren Handwerksbetrieb fokussieren und die eigene Altersvorsorge erst relativ spät in Angriff nehmen. In vielen Fällen zu spät. Diese und weitere Feststellungen trifft eine Studie, die das Volkswirtschaftliche Institut für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen und das Forschungsinstitut im Deutschen Handwerksinstitut e.V. durchführten.

    18 Jahre Beitragszahlung reichen nicht mehr aus

    Bereits im Jahr 1938 wurde in Deutschland eine Handwerkerpflichtversicherung eingeführt. Die derzeit der Rentenversicherung von Handwerkern zugrundeliegende Verordnung stammt aus dem Jahr 1962. Bisher mussten Handwerksmeister in der Rentenversicherung mindestens 216 Monate lang (18 Jahre) pflichtversichert sein. Anschließend können sie das Rentensystem verlassen und sich privat absichern. Mit der erwähnten Novellierung der Handwerksordnung im Jahr 2004 kam es jedoch bei der Rentenversicherungspflicht von Handwerkern zu einer entscheidenden Änderung. Die seinerzeit rund eine Million Handwerksbetriebe in Deutschland wurde aufgeteilt in zulassungspflichtige und zulassungsfreie Gewerbe.

    Versicherungspflicht verwässerte

    Während für rund 580.000 Betriebe in den zulassungspflichtigen Gewerben der Meisterbrief weiterhin Voraussetzung für eine Betriebsführung ist, gibt es rund 240.000 Betriebe in zulassungsfreien Gewerben. Dazu kommen noch ca. 180.000 Betriebe mit handwerksähnlichem Gewerbe, deren Inhaber ebenfalls nicht rentenversicherungspflichtig sind. Wegen dieser und weiterer Änderungen sank die Zahl der in der Rentenversicherung pflichtversicherten Handwerker innerhalb von knapp 20 Jahren trotz einer gestiegenen Zahl von Handwerksbetrieben deutlich. Waren 1999 noch fast 86.000 Handwerker rentenversicherungspflichtig, so traf dies 2016 nur noch auf rund 51.000 zu. Da auch die Handwerksbranche zunehmend über fehlenden Nachwuchs oder verfügbare Fachkräfte klagt, dürfte sich der Anteil kaum erhöht haben. Doch das Handwerk ist in Deutschland ein wichtiger Faktor, da in diesem Segment 13,4 Prozent aller Erwerbstätigen der Gesamtwirtschaft beschäftigt sind.

    Eine sechs Jahrzehnte alte Regelung

    Die Rentenversicherungspflicht erfasst derzeit nur noch Gewerbetreibende, die in der Handwerksrolle eingetragen sind und ihr Gewerbe aktiv ausüben. Zudem können sich Handwerker unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das gilt zum Beispiel im Falle einer Betriebsübertragung, für Geschäftsführer einer GmbH, Gesellschafter einer GbR. Diese Umstände und die „historisch“ anmutenden Rahmenbedingungen stellen die Studienautoren infrage. Dabei geht es ihnen generell darum, inwieweit ein nahezu sechs Jahrzehnte altes Versorgungskonstrukt noch in die heutige Zeit passt. Dazu kommt auch die immer wieder in der Öffentlichkeit und von Vorsorgeexperten angemahnte Ausweitung der Pflichtversicherung. Danach sollen alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen künftig zur Altersvorsorge über die gesetzliche Rentenversicherung oder durch die Rürup-Rente in die Pflicht genommen werden.

    Weit mehr als die Hälfte wird unter 600 Euro Rente beziehen

    Schließlich ergab die Studie auch, dass über 60 Prozent der Inhaber von Handwerksbetrieben künftig lediglich mit einer gesetzlichen Rente von weniger als 600 Euro rechnen. Nur jeder Achte hat eine Rente von mehr als 1.000 Euro in Aussicht. Wobei diese Zahlen nichts darüber aussagen, welche weiteren Vermögenswerte für das Alter noch zur Verfügung stehen. Zudem wenden gerade Handwerksbetriebs-Inhaber oftmals mehr Geld für ihre private Altersvorsorge auf als für die gesetzliche Rentenversicherung. So investierte ein Großteil (71,8 Prozent) der Befragten in eine private Lebensversicherung. Ein gutes Drittel (38,6 Prozent) erwarb eine Immobilie zur Vorsorge. Doch hier verweist die Studie auf fehlende Validität der Ergebnisse. Die zugrundeliegenden Umfragen bezogen sich eher auf größere Firmen. Diese bieten erfahrungsgemäß ihren Inhabern auch mehr Liquidität für eine zusätzliche Altersvorsorge .

    Starkes West-Ost-Gefälle

    Nach Erkenntnissen der Studienautoren gibt es bei der rentenversicherungspflichtigen Altersvorsorge von Handwerkern ein klares West-Ost-Gefälle.

    Einzahlzungen in die HandwerkerversicherzungEs entsteht durch die langfristig gewachsenen Strukturen und damit höheren Einkommen in den alten Bundesländern. Außerdem gibt es in den neuen Bundesländern eine größere Anzahl von solo-selbstständigen Handwerkern, die teilweise als Sub-Unternehmer tätig sind. Diese sind damit nicht nur im Hinblick auf ihre Verdienstmöglichkeiten, sondern auch in punkto Altersvorsorge auf sich allein gestellt. Das wirkt sich auch in den Beitragsleistungen an die Rentenversicherung aus. Der Medianwert der monatlichen Beiträge zur Handwerkerpflichtversicherung lag im Jahr 2015 bei 364 Euro (West) und 286 Euro (Ost).

    Bessere Beratung durch die Handwerkskammern

    Die Studie zeigte zudem, dass die Zufriedenheit der selbstständigen Handwerker mit ihren voraussichtlichen Altersbezügen eher gering ist. Lediglich rund jeder Fünfte (21 Prozent) der Befragten blickt demzufolge optimistisch auf seine Ruhestandsphase. Die Hälfte der Handwerker (49,7 Prozent) verneint die Frage nach der Zufriedenheit. Rund ein Viertel (24,6 Prozent) ist sich wegen seiner Altersvorsorge unsicher. Mit zunehmender Betriebsgröße steigt allerdings die Zufriedenheit. Am schlechtesten schätzen sich solo-selbstständige Handwerker ein.

    Um vor allem die Situation Letzterer zu verbessern, benennt die Studie verschiedene Handlungsfelder. Zum Beispiel sollte die Alters­vorsorge in der Betriebsberatung der Handwerkskammern viel stärker thematisiert werden, vor allem gegenüber den rund 2,3 Millionen Soloselbstständigen. Gerade dieser Gruppe, die oft außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für Handwerker agiert, gelinge es nicht, eine tragfähige Altersvorsorge aufzubauen.

    Vorschlag für die Politik

    An die Politik gewandt empfiehlt die Studie einen generellen Schritt. So soll die geltende Versicherungspflicht von Handwerkern zukünftig an eine Mindestzahl von Entgeltpunkten gekoppelt werden. Die seit 1960 geltende Berechnung der Pflichtversicherungszeit in Monaten sei nicht mehr zeitgemäß. Weiterhin appelliert die Studie an die Politik, einerseits im Handwerk für mehr persönliche Verantwortung zu werben und diese gegebenenfalls zu fördern. Andererseits bräuchten echte Reformbestrebungen zeitlich einen zumutbaren Rahmen, um generell mehr Akzeptanz für eine Vorsorgepflicht aller Selbstständigen einzuwerben.

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