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    Gesetzliche Rente

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    Gesetzliche Rente | 4.3.2020 Drucken

    Abgeordnete in die gesetzliche Rente?

    Bundestagsabgeordnete sollen nach dem Willen der Fraktion DIE LINKE in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden und damit den Einstieg in eine Erwerbstätigenversicherung liefern.

    Das sieht ein Antrag vor, den die Fraktion vor kurzem gestellt hat. Danach soll der Deutsche Bundestag eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einrichten, die einen Gesetzentwurf für einen Umbau der Alterssicherung für die Abgeordneten entwirft.

    BundestagAb Beginn der 20. Legislaturperiode, so die Planung, wird für Mitglieder des Bundestages die gesetzliche Rentenversicherung zur Pflicht. Spätestens ab Herbst 2021 müssten die Abgeordneten dann auf ihre Diäten Beiträge an die Rentenversicherung in Höhe des halben Beitragssatzes abführen. Die verbleibende Hälfte, den sogenannten Arbeitgeberanteil, soll der Bundestag abführen.

    Aus Gründen des Vertrauensschutzes werde sichergestellt, dass bis zum Ende der 19. Wahlperiode nach dem Abgeordnetengesetz erworbene Ansprüche auf Altersentschädigung unverändert erhalten bleiben. Ansonsten ersetze die Rentenversicherung anschließend die Altersversorgung der Abgeordneten. Neue Ansprüche nach altem Recht sollen dann nicht mehr entstehen.

    Zugang zur Betriebsrente

    Gleichzeitig will die Linke-Fraktion den Abgeordneten einen Weg zur betrieblichen Altersversorgung öffnen. Dafür bringen sie den Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e. V. ins Spiel. Er ist heute schon für die betriebliche Altersversorgung der Mitarbeiter von Abgeordneten zuständig.

    Als Vorbild gilt Österreich

    Mit ihrem Vorschlag fände die Fraktion in der Bevölkerung ohne Frage viel Zustimmung. Die Altersversorgung der Abgeordneten, die ohne eigene Beiträge zustande kommt, ist vielen schon länger ein Dorn im Auge. Doch die Rentenversicherungspflicht für die Abgeordneten ist nur der Startpunkt, mit dem DIE LINKE zu einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung aufbrechen will. Nach der Einbeziehung der Abgeordneten sollen Minister, Staatssekretäre, Richter, Beamte, Landwirte, Selbstständige und Freiberufler folgen. Vorbild dafür ist Österreich, wo eine solche Erwerbstätigenversicherung schon gilt.

    Abflachung hoher Rentenansprüche

    Doch der Antrag geht noch viel weiter. Er schlägt in mehreren Schritten eine zügige Verdopplung der Beitragsbemessungsgrenze vor. Ab Januar 2023 läge sie dann dauerhaft bei 13.800 Euro. Das wäre eine Verdopplung der heute geltenden Beitragsbemessungsgrenze und würde alle, die über der aktuellen Grenze liegen, deutlich stärker mit Beiträgen belasten. Ergänzend dazu soll ab 2024 eine sogenannte „Beitragsäquivalenzgrenze“ eingeführt werden, die zu einer degressiven Abflachung von Renten führt, sofern sie das 2,07-fache des Durchschnitts überschreiten. Dieser Vorschlag hat seinen Ursprung im Schweizer Modell. Ihn hat DIE LINKE schon häufiger ins Gespräch gebracht. In der politischen Diskussion drang sie aber nie so recht durch damit.

    Wenig Reformbereitschaft im Parlament

    Auch der erneute Antrag wird im Parlament wenig Zustimmung finden. Eine Mehrheit im Bundestag für durchgreifende Reformen des Rentensystems ist derzeit nicht in Sicht. Das zeigt sich bereits in den Beratungen der Rentenkommission der Bundesregierung, die Vorschläge entwickeln und im März vorstellen sollte. Der ursprüngliche Termin (10. März) wurde schon verschoben, weil man sich  nicht auf substanzielle Vorschläge verständigen konnte. „Erwarten Sie lieber gar nichts“, ließ Kommissionsmitglied Axel Börsch-Supan frustriert durchblicken.

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