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    Gesetzliche Rente

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    Gesetzliche Rente | 14.2.2020 Drucken

    CDU für späteren Renteneintritt

    Das Renteneintrittsalter sollte ab 2029 von der Entwicklung der Lebenserwartung abhängen. Dafür spricht sich eine Arbeitsgruppe der CDU-Bundestagsfraktion aus.

    In einem Positionspapier listet die Arbeitsgruppe, die zur Begleitung der Rentenkommission der Bundesregierung eingerichtet wurde, einen ganzen Katalog von Reformvorschlägen auf.

    Arbeiten-RenteEin Abschnitt widmet sich der Flexibilisierung des Renteneintritts. In diesem Zusammenhang greifen die CDU-Bundestagsabgeordneten einen Vorschlag auf, der schon seit geraumer Zeit von Experten vertreten wird. Der Gewinn an Lebenszeit soll sowohl auf die Rentenzeit als auch auf die Lebensarbeitszeit aufgeteilt werden. Bislang gingen diese Vorschläge von einem Verhältnis von 2:1 aus. Damit würde die bisherige Relation von Lebensarbeitszeit und Rentenzeit nicht verändert.

    Die Fraktionsarbeitsgruppe bringt eine etwas „mildere“ Aufteilung ins Gespräch. Danach sollen 50 Prozent dem Arbeitsleben und 50 Prozent der Rentenzeit zugeschlagen werden. Erhöht sich also die Lebenserwartung beispielsweise um vier Monate, steigt die Regelaltersgrenze, ab der Versicherte ihre Rente ohne Abschläge beziehen können, um zwei Monate.

    Stärkerer Zuschlag für späteren Rentenbeginn

    Die Anpassung des gesetzlichen Renteneintrittsalters, die nach Bekanntwerden des Positionspapiers vor allem von der SPD sofort angegriffen wurde, ist nur einer von etlichen Vorschlägen der Arbeitsgruppe. So wollen die Autoren des Papiers den Zuschlag, der für eine Erwerbstätigkeit über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus gezahlt wird, erhöhen. Bislang gibt es für jeden Monat einen Aufschlag von 0,5 Prozent. Ein zusätzliches Jahr Arbeit bringt so mindestens eine um sechs Prozent höhere Rente. Dieser Zuschlag soll auf 0,6 Prozent je Monat steigen. Das macht dann eine Rentenerhöhung von 7,2 Prozent aus, wenn der Renteneintritt um ein Jahr nach hinten rückt. Hinzu kommt eine Erhöhung der Rente aus den zusätzlichen Beiträgen dieses Arbeitsjahres. Damit sollen die Anreize für längeres Arbeiten zunehmen.

    Mindestarbeitgeberbeiträge für Geringverdiener

    Außerdem schlägt die Arbeitsgruppe Mindestarbeitgeberbeiträge für Geringverdiener vor, weil selbst durch 40 Jahre Beschäftigung zum Mindestlohn noch keine Rente über dem durchschnittlichen Grundsicherungsniveau erreicht wird. Dafür ist die Beitragsleistung der Geringverdiener zu niedrig. Aus diesem Grund soll eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze eingeführt werden. Bei Arbeitnehmern mit Mindestlohn würden sich dadurch die Kosten für den Arbeitgeber um einen Euro je Arbeitsstunde erhöhen. Diese zusätzliche Belastung für Unternehmen im Niedriglohnsektor könne hingenommen werden. Immerhin würden die Mehrkosten niedriger ausfallen im Vergleich zu einer generellen Anhebung des Mindestlohnes. Gleichzeitig bringen die Autoren des Positionspapiers eine Abfederung durch steuerliche Regelungen ins Gespräch, ohne allerdings Details zu nennen.

    Mehr Spielraum für freiwillige Einzahlungen

    Ebenfalls auf die Stärkung der gesetzlichen Rente zielt der Vorschlag, wieder freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rente zuzulassen. Diese Möglichkeit bestand bis Ende 1997. Derzeit können lediglich Versicherte ab einem Alter von 50 Jahren spätere Abschläge bei einem vorzeitigen Renteneintritt durch freiwillige Beiträge ausgleichen. Damit ist indirekt eine Erhöhung der Rente auch zum regulären Eintrittsalter gestaltbar, weil Versicherte mit solchen Ausgleichszahlungen später ja keine vorzeitige Rente beantragen müssen. Die bisherigen Beschränkungen für freiwillige Einzahlungen will die Arbeitsgruppe aufheben. Es soll generell möglich sein, freiwillige Beiträge in jeglicher gewünschten Höhe einzubezahlen, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze, heißt es in dem Papier.

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