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    Gesetzliche Rente

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    Gesetzliche Rente | 9.9.2019 Drucken

    100 Milliarden Euro für die Rente

    Im nächsten Jahr überschreitet der Bundeszuschuss für die gesetzliche Rentenversicherung erstmals die 100-Milliarden-Grenze.

    Das geht aus dem Finanzplan des Bundes für die Jahre 2019 bis 2023 hervor, der unlängst von der Bundesregierung dem Bundesrat zur Unterrichtung vorgelegt worden ist. Im laufenden Jahr betrugen die Zahlungen an die Rentenversicherung für soziale Ausgleichsleistungen rund 98 Milliarden Euro. Bis 2023 werden sie in mehreren Schritten auf 113,7 Milliarden Euro ansteigen.

    Bundeszuschuss zur RentenversicherungDer Bundeszuschuss macht ungefähr ein Drittel der Einnahmen der Rentenversicherung aus. Die beiden anderen Drittel werden jeweils von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Die Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung aus dem Einzeletat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind seit Jahren schon die größte Ausgabenposition des Bundeshaushaltes. Das allerdings vergessen häufig die Kritiker einer vermeintlichen sozialen Schieflage in Deutschland.

    Löhne und Kinder sorgen für Zuwachs

    Das Wachstum des Bundeszuschusses geht auf mehrere Ursachen zurück. Zum einen erhöht er sich durch die Bruttolohnentwicklung. Zum anderen wirken sich die höheren Zuwachsraten bei den unter Dreijährigen steigernd aus. Sie schlagen sich in den Beiträgen für die Kindererziehungszeiten nieder, die aus Mitteln des Bundes kommen. Der im Finanzplanzeitraum gleichbleibende Rentenbeitragssatz (18,6 Prozent) hingegen sorgt für Stabilisierung.

    Mehr Geld für die Demografiereserve

    Der Zuwachs des allgemeinen Zuschusses an die Rentenversicherung entsteht darüber hinaus durch einige gesetzliche Festlegungen im Zusammenhang mit der Anpassung der Ostrenten an die Westwerte sowie zur Sicherung der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Beitragsobergrenze von 20 Prozent bis zum Jahr 2025. Außerdem sieht der Finanzplan ab dem Jahr 2021 vor, dass  jährlich zusätzlich  zwei Milliarden Euro in die „Demografiereserve Rente“ fließen, um die zu erwartenden demografischen Veränderungen abzufedern.

    Kosten für die Überführung der Ost-Zusatzrente

    Der Zuschuss des Bundes besteht aus mehreren Blöcken. Der größte ist der zur allgemeinen Rentenversicherung. Er macht rund drei Viertel aus. Hinzu kommen die Zahlungen für die Kindererziehungszeiten. Sie werden im kommenden Jahr 16,2 Milliarden Euro betragen. Außerdem erstattet der Bund der Rentenversicherung die Kosten, die aus der Überführung von ehemaligen Zusatzversorgungssystemen der DDR entstehen. Diese muss der Bund jedoch nicht allein aufbringen, sondern nur zu 40 Prozent. Die verbleibenden 60 Prozent tragen die neuen Bundesländer.

    Defizit der Knappschaft geht zurück

    Die einzige Einzelposition, die schrumpft, sind die Ausgaben des Bundes zur Deckung des Defizites in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Allerdings spielt sich der Rückgang eher im Promillebereich ab. Darüber hinaus leistet der Bund noch Zuschüsse für die Rentenbeiträge von behinderten Menschen, die in geschützten Werkstätten oder Inklusionsbetrieben arbeiten.

    Neuer Posten: Grundrente ante portas

    Sollten sich die Regierungsparteien auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Grundrente verständigen, steht dann künftig ein zusätzlicher Ausgabenposten für den Rentenzuschuss des Bundes zur Debatte. Da die Grundrente eine mehr oder weniger große Abkehr vom bislang sehr streng geltenden Äquivalenzprinzip der Rentenversicherung darstellen wird, steht die Forderung im Raum, dass die Mehrkosten der Bund und nicht die Beitragszahler übernehmen.

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