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    Einkommen & Vermögen

    Rund ums liebe Geld: So viel wird verdient.

    Einkommen & Vermögen | 17.4.2023 Drucken

    Vermögensübertragungen in Krisenzeiten?

    Ukraine-Krieg, Energiekrise und nun die Unsicherheiten in der Bankenlandschaft – manchmal möchte man sich mit seinem Geld am liebsten irgendwo einbunkern und Besserung abwarten.

    Dabei kann es gerade in solchen Zeiten aus verschiedenen Gründen interessant sein, über Steuersparmöglichkeiten bei Vermögensübertragungen an die nächsten Generationen nachzudenken.

    Politik, Inflation und Zinserhöhungen haben sowohl bei Aktien als auch bei festverzinslichen Wertpapieren dafür gesorgt, dass manche Kundendepots kräftig durchgeschüttelt wurden. Als Reaktion darauf haben vorsichtige Anleger Liquidität aufgebaut – und sind heute trotz Erholung der Börsen immer noch im Minus. Die Wertminderungen ermöglichen jedoch auch, bei Vermögensübertragungen mehr Aktien- und Rentenbestände zu einem geringeren steuerlichen Wert in den Freibeträgen unterzubringen und weiterzugeben.

    Künftige Kursentwicklung ohne Bedeutung

    Ein Beispiel zur Veranschaulichung: ein Wertpapierdepot von ursprünglich 500.000 Euro ist auf einen Wert von 400.000 Euro gefallen. Wegen des Stichtagsprinzips bei der Schenkungsteuer betrachtet der Fiskus nur den Kurswert von 400.000 Euro. Die zukünftige Kursentwicklung bleibt außen vor. Es ist also unter steuerlichen Aspekten sinnvoll, nicht erst die Kurserholung abzuwarten und später einen höheren Betrag steuerpflichtig zu verschenken, sondern dann zu übertragen, wenn die Kurse niedrig sind und so später steigende Kurse gleich bei dem Beschenkten anfallen.

    Immerhin stellt der Fiskus recht ordentliche Freibeträge bereit, innerhalb derer eine Schenkung steuerfrei bleibt. 400.000 Euro sind derzeit pro Kind steuerfrei, bei Schenkungen an Enkelkinder noch 200.000 Euro. Nichten, Neffen und andere entfernte Verwandte haben nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Je entfernter die Verwandtschaft, desto höher auch die Sätze bei der Schenkungsteuer. Die Freibeträge gelten für einen Zehn-Jahreszeitraum. Danach stehen sie wieder zur Verfügung.

    Erhalt von Familienvermögen

    Für eine zeitnahe Sicherung der steuerlichen Möglichkeiten spricht auch die aktuelle Diskussion bei der Haushaltsplanung, verbunden mit Wünschen einzelner Ministerien nach mehr Geld. Früher oder später wird wieder über höhere Steuersätze, eine Herabsetzung der Freibeträge oder die Abschaffung der Zehnjahresfrist diskutiert.

    Weniger Schenkungsteuer zahlen zu müssen, versüßt einen weiteren Vorteil der rechtzeitigen Planung. Vermögensübertragungen zu Lebzeiten setzen den Willen des Vermögensinhabers um und können so späteren Erbschaftsstreit in der Familie verhindern und zum Erhalt von Familienvermögen beitragen. Falls es in der Familie „schwarze Schafe“ gibt, so können heutige Schenkungen auch zu einem geringeren Pflichtteilsanspruch führen oder diesen sogar ganz verjähren lassen.

    Rechtzeitig, aber nicht voreilig

    So sehr die Steuer auch lockt – zwei Punkte sollten Beachtung finden. Verschenkt werden sollte nur das Vermögen, auf das man mit Sicherheit verzichten kann. Die eigene Altersvorsorge und die des Partners müssen abgesichert sein, am besten mit einem angemessenen Risikopuffer. Zusätzlich empfiehlt es sich, einen Schenkungsvertrag mit Rückforderungsrechten zu nutzen. Wenn der Beschenkte vor dem Schenker verstirbt oder dessen Gläubiger das geschenkte Vermögen beanspruchen, sollte eine Rückholung möglich sein. Auch für den Fall, dass der Schenker selbst in wirtschaftliche Not gerät, kann eine Rückforderung der Schenkung vereinbart werden.

    Auch nach der Schenkung übers Geld mitbestimmen

    Die Rückforderung macht indes nur Sinn, wenn der Beschenkte das übertragene Vermögen nicht schon unters Volk gebracht hat. Deshalb wollen vermögende Kunden auch nach der Schenkung noch die „Hand auf dem Geld“ behalten. Möglich ist das unkompliziert etwa durch die Vermögensübertragung per Investmentpolice. Beim 99-1-Modell wird heute geschenkt (und der Freibetrag genutzt). Der Schenker muss aber immer zustimmen, wenn das übertragene Vermögen ausgegeben werden soll. Auch eine Schenkung mit Nießbrauch sichert ab, denn sie erhält dem Schenker langfristig noch die Früchte seines Vermögens. Langfristige Planungen zum Familienvermögen sind so gut umsetzbar.


    Stefan Brähler

    Gastautor Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Confidema GmbH und als B2B-Partner von Vermögensverwaltern, Versicherern und im Private Banking seit 20 Jahren Spezialist für Nachfolgeplanung und Vermögensstrukturierung mit Investmentpolicen für vermögen Privatkunden. Weitere Beiträge von ihm und anderen Vermögensverwaltern finden Sie auf www.v-check.de.

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