Nachricht an die Redaktion

    Ihre Nachricht an uns


    Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

    Vorsorgemappe

    Newsletter abonnieren & kostenlose Vorsorgemappe anfordern.

    DIA Update

    Abonnieren Sie den kostenlosen
    Newsletter des DIA.

    Einkommen & Vermögen

    Rund ums liebe Geld: So viel wird verdient.

    Einkommen & Vermögen | 9.2.2023 Drucken

    Wenn junge Verwandte Erbe werden

    Wenn die Erbschaftsplanung junge Menschen, Enkelkinder oder Minderjährige berücksichtigen soll, steht der Vermögensinhaber vor einer besonderen Verantwortung.

    Ein hilfreiches Instrument kann dabei eine aufgeschobene Auszahlung sein: Erbe werden, aber erst später an das Geld herankommen. Dafür liefern Investmentpolicen ein Hilfsmittel, das zudem noch steuerlich attraktiv ist – wenn es die Erblasser richtig machen.

    Viele Eltern und Großeltern haben die Sorge, dass der Nachwuchs mit Geld nicht richtig umgeht. Das gilt umso mehr, wenn es sich um Erbschaften handelt. Wie stellt man sicher, dass das Vermögen nicht verschwendet wird? Eine gute Lösung ist der sogenannte Termfix. Damit wird das Vermögen in einer Investmentpolice angelegt, im Erbfall jedoch nicht sofort ausgezahlt, sondern erst später. Das „Später“ kann ein bestimmter Zeitpunkt sein, der 30. Geburtstag oder ein bestimmtes Ereignis wie beispielsweise die Heirat.

    Termfix löst mehrere Probleme

    Damit lassen sich mehrere Probleme auf einmal lösen, wenn etwa Großeltern ihren Enkeln etwas hinterlassen wollen. Eine Investmentpolice mit Termfix begünstigt den Enkel direkt, ohne Umweg über das Testament. Steuerliche Freibeträge können ausgenutzt werden, die Großeltern behalten aber zu Lebzeiten die Hand auf dem Vermögen, das heißt, sie können es selbst verbrauchen oder doch anders vererben. Vor allem aber: es droht keine Gefahr, dass der Enkel, kaum volljährig, das Erbe für die Annehmlichkeiten eines Heranwachsenden verpulvert. Mit einem Termfix zum Beispiel am 30. Geburtstag kann man guten Gewissens die nötige Reife für den Umgang mit Vermögen voraussetzen.

    Diese Vorteile kommen aber nicht von allein. Die Voraussetzung für eine solche Termfix-Lösung ist eine professionelle Beratung, damit in der Umsetzung keine Probleme entstehen und die rechtlichen und steuerlichen Vorteile wie geplant zur Geltung kommen. 

    Planung der Erbschaftsteuer

    Anderenfalls stellen sich unerwünschte Überraschungen ein: obwohl dem Enkel die Auszahlung erst in einigen Jahren zufließt, wird die Erbschaftsteuer sofort fällig. Ein solcher Fall in jüngerer Vergangenheit ließ die Termfix-Lösung in schlechtem Licht erscheinen. Bei entsprechender Planung lässt sich das jedoch gut handhaben. Die Freibeträge sind für die meisten Erbfälle mit Termfix ausreichend hoch. Großeltern etwa können gemeinsam 400.000 Euro steuerfrei an ein Enkelkind vererben. Ist das Vermögen höher, so lassen sich durch Schenkungen zu Lebzeiten Freibeträge mehrfach nutzen.

    Übersteigt das Erbe die Freibeträge, so gibt es eine einfache Lösung: die Großeltern vereinbaren eine zweite, zweckgebundene Investmentpolice ohne Termfix zugunsten des Enkels. Diese im Erbfall sofort stattfindende Auszahlung stellt dann die notwendige Liquidität für eine eventuelle Erbschaftsteuer bereit. Eine andere Gestaltung kann sein, statt eines festen Auszahldatums wie dem 30. Geburtstag ein unbestimmtes Ereignis festzulegen, zum Beispiel die Heirat des Enkelkindes. Das könnte wegen der Unsicherheit des Auszahlungszeitpunktes eine andere erbschaftsteuerliche Betrachtungsweise auslösen.

    Unterschied zur Anlage in einem Depot

    Bei der Planung gilt es auch zu bedenken, dass man eine frühere Erbschaftsteuer nicht unbedingt als nachteilig ansehen muss. Schließlich könnte die Erbschaftsteuer in zehn oder 20 Jahren deutlich höher ausfallen. Zum einen, weil der Vermögenswert in Zukunft weiter steigt. Zum anderen, weil niemand sicher sein kann, dass die Erbschaftsteuersätze und -freibeträge so bleiben, wie sie heute sind. Heute Fakten schaffen kann gut sein. Wer hofft schon ernsthaft darauf, dass die Steuern künftig geringer ausfallen?

    Schließlich sollte nicht vergessen werden, dass die Termfix-Police einen zusätzlichen steuerlichen Vorteil mitbringt. Die Auszahlung ist stets abgeltungs- und einkommensteuerfrei für die Erben. Das kann nach 20 Jahren Laufzeit einen immensen Unterschied zur gleichen Anlage in einem Wertpapierdepot machen.


    Stefan Brähler

    Gastautor Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Confidema GmbH und B2B-Partner von Vermögensverwaltern, Versicherern und im Private Banking, seit 20 Jahren Spezialist für Nachfolgeplanung und Vermögensstrukturierung mit Investmentpolicen. Weitere Beiträge von ihm und anderen Vermögensverwaltern finden Sie auf www.v-check.de.

    Nachricht an die Redaktion

    Senden Sie Hinweise, Lob oder Tadel zu diesem Artikel an die DIA Redaktion.

    Nachricht an die Redaktion

    Haben Sie Anmerkungen oder Fragen zu diesem Beitrag? Schreiben Sie uns gern! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

      Ihre Nachricht an uns


      Mit * markierte Felder, sind Pflichtfelder

      Artikel teilen

      [contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]
      Ausgewählte Artikel zum Thema

      Immobilien vererben wird erheblich teurer

      Auch wenn die Regierung versprochen hatte, dass es keine Steuererhöhungen geben soll, wird zumindest wohl das Vererben und Verschenken von Immobilien ab 2023 teurer. Der Grund dafür: eine Anpassung des Bewertungsgesetzes. Ab 1. Januar 2023 sollen Immobilien steuerlich viel höher bewertet werden. Experten gehen von Steigerungen um 20 bis 30 Prozent aus, selbst ein Plus […]

      Artikel lesen

      Kontrollierter Zugriff auf das Erbe

      Wenn erwachsene Kinder mit Geld nicht umgehen können, stehen Eltern vor einem Dilemma, das große Sorgen bereitet. Einerseits möchte man den Nachwuchs versorgt wissen. Andererseits ist zu befürchten, dass die Kinder Vermögen aus dem Erbe unkontrolliert ausgeben. Mit Investmentpolicen kann man diesen Zwiespalt durch flexible Regelungen lösen. Der Sohn kriegt sein Leben nicht in den […]

      Artikel lesen

      Teilungsversteigerung erlöst Erbengemeinschaft

      In zwei von drei Fällen erben mehrere Personen eine Immobilie gemeinsam. Dann will oft der eine verkaufen, der andere vermieten und der dritte die Immobilie selbst bewohnen. Doch alle drei Varianten sind für die Erbengemeinschaft riskant. Vor allem dann, wenn die Immobilie selbst in die Jahre gekommen ist. Albert, Franz und Konstantin haben von ihrer […]

      Artikel lesen