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    Einkommen & Vermögen

    Rund ums liebe Geld: So viel wird verdient.

    Einkommen & Vermögen | 5.9.2019 Drucken

    Vermögenskontrolle über den Tod hinaus

    Die ältere Generation stellt sich oftmals die Frage, ob ihre Nachkommen über die notwendige charakterliche und fachliche Reife in Gelddingen verfügen.

    Mit steigendem Alter wächst in der Regel nicht nur das Vermögen, sondern gar nicht so selten auch die Sorge, ob potenzielle Erben das hart erarbeitete Kapital schnell wieder ausgeben. Natürlich lässt sich so etwas über juristische Verträge steuern, um eine sinnvolle Verwendung auch über den Tod hinaus sicherzustellen. Der Teufel versteckt sich hier aber oft im Detail. Eine wasserdichte Regelung kann aufwendig sein.

    Testament und ErbenDabei gibt es eine deutlich einfachere Lösung als den Gang zum Anwalt. Der Wunsch nach einer kontrollierten Übergabe des Erbes lässt sich elegant und langfristig durch einen Versicherungsrahmen umsetzen. Hier kann zum Beispiel eine zeitlich gestaffelte Auszahlung ohne komplexe testamentarische Konstruktionen verfügt werden, damit Begünstigte nicht auf einen Schlag über das gesamte Kapital verfügen können.

    Das hat noch einen zusätzlichen steuerlichen Vorteil. Die Erträge, zum Beispiel eines professionell verwalteten Aktien- oder Fondsportfolios, bleiben innerhalb dieser Versicherungsstruktur abgeltungssteuerfrei, wenn die Auszahlung der Police erst im Erbfall erfolgt. Wann genau die begünstigten Personen über das ganze Kapital oder Teile davon verfügen können, lässt sich dabei durch eine TermFix-Gestaltung frei festlegen.

    Freigabe in Intervallen

    Damit kann der Erblasser einen festen Zeitpunkt bestimmen. Zum Beispiel wenn ein älterer Vater will, dass die Auszahlung an eine minderjährige Tochter erst zum 18. Geburtstag des Kindes erfolgt. Alternativ können die Eltern auch Freigabe-Intervalle für das Erbe fixieren, soll der Nachwuchs nicht alles auf einmal erhalten. So wird alle drei Jahre ein Fünftel des Erbes freigegeben. Den verbleibenden Anteil betreut bis zur abschließenden Auszahlung ein Vermögensverwalter weiter.

    Kopplung an besondere Ereignisse

    Genauso gut kann die Auszahlung aber auch ohne einen festen Zeitpunkt an besondere Ereignisse gekoppelt werden. Zum Beispiel an die Heirat, die Geburt des ersten Enkels oder den Ausbildungsabschluss. Darüber hinaus können die Erblasser zusätzliche Bedingungen für extreme Situationen setzen. Zum Beispiel eine frühere Auszahlung bei Vorliegen einer schweren Erkrankung des Begünstigten. TermFix-Gestaltungen sind zudem ein enorm flexibles Instrument in der Nachlassplanung, da der Vertragsinhaber jede Bestimmung zu Lebzeiten frei ändern kann. Er kann die Versicherung auch bei Eigenbedarf kündigen. Erst im Erbfall greift die TermFix-Regelung endgültig. Die Verantwortung geht im Sinne des Erblassers Stück für Stück auf den oder die Erben über.


    Stefan BrählerGastautor Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Confidema GmbH und Spezialist für den Einsatz von Versicherungsstrukturen in der Vermögensverwaltung und im Private Banking.

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